Haller Fensterbau GmbH
Hanfwiesenstraße 18, 73614 Schorndorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Haller seit 5.9.2006 | Geschäftsführer |
Florian Haller seit 5.9.2006 | Geschäftsführer |
Rosemarie, geb. Epple Haller seit 5.9.2006 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Haller Fensterbau GmbHSchorndorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31.Dezember2022der Firma Haller Fensterbau GmbH, Schorndorf-MiedelsbachI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Haller Fensterbau GmbH hat ihren Sitz in Schorndorf-Miedelsbach. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schorndorf unter HRB 1717 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des §267Abs.1HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§266Abs.1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden zum Teil in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss auf den 31.Dezember2022 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren (§275Abs.2 HGB) beibehalten. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen (linear, pro rata temporis). Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§253Abs.1.S.1, Abs.3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend §6Abs.2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§253Abs.1S.1 HGB), soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§253Abs.3S.3 HGB). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§253 Abs.4 HGB). Die unfertigen Erzeugnisse werden retrograd, ausgehend von den Verkaufspreisen, entsprechend dem Fertigstellungsgrad ermittelt. Die Herstellungskosten der fertigen Erzeugnisse werden ebenfalls retrograd, ausgehend von den Verkaufspreisen, mit einem Abschlag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt (§ 255 II HGB). Den angegebenen Werten der Vorräte liegt eine vom Unternehmen angefertigte Aufstellung zu Grunde. Die mengenmäßige Bestandsaufnahme erfolgte durch Stichtagsinventur. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Liquide Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§253 Abs.1 HGB). Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§253 II 2 HGB). Von der Saldierung mit dem Aktivierungsposten wird Gebrauch gemacht (§ 246 II HGB). Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen fünfzehn Jahre (1,78 %) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,44 %) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR66.488,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§253 Abs.1 S.2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§253 Abs.1 S.2 HGB). IV. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von EUR 150,00 (Vorjahr EUR150,00). Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§285 Nr.24 HGB): durchschnittlicher Marktzins von 1,78 % für eine Laufzeit von 15Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G" Die Anschaffungskosten des mit den Pensionsrückstellungen verrechneten Planvermögens betragen zum 31.12.2022 EUR 744.920,04. Dieser Gesamtbetrag wurde mit den zugehörigen Pensionsrückstellungen von EUR 1.135.867,00 verrechnet. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsverpflichtungen beträgt zum Stichtag EUR 390.946,96. Im Geschäftsjahr wurden aufgrund des Ergebnisses Steuerrückstellungen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag gebildet. Siehe dazu Anlage 5. Die sonstigen Rückstellungen umfassen Personalrückstellungen (TEUR 279), Rückstellungen für Gewährleistungen (TEUR 101), E-Bilanzen und Betriebsprüfung (TEUR 12) sowie Archivierungskosten (TEUR 15). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR150.000,00 (Vorjahr EUR24.000,00). Diese betreffen ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR1.266.643,29 (Vorjahr EUR2.873.543,25). V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Der in der GuV zusammengefasste Posten "Materialaufwand" gliedert sich wie folgt : a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren EUR3.380.207,21 (Vorjahr EUR3.031.236,09) b) Aufwendungen für bezogene Leistungen EUR477.042,57 (Vorjahr EUR527.318,58) Der GuV-Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthält Aufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR40.247,46 (Vorjahr 72.536,62). VI. sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 33 sowie 9 Teilzeitkräfte /Aushilfen. Organe Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: Herr Dipl. Wi. Ing. Joachim Haller, einzelvertretungsberechtigt Herr Florian Haller, vertretungsberechtigt mit einem weiteren Geschäftführer oder Prokuristen Als Prokuristin war im Geschäftsjahr bestellt: Frau Rosemarie Haller, Einzelprokura
Schorndorf-Miedelsbach, den 01.02.2024 Dipl. Wi. Ing. Joachim Haller, Geschäftsführer Florian Haller, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.2.2024. |
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