WeGen Invest GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Achim Matthias Dombrowski seit 5.9.2024 | Prokura |
Jeanette, geb. Sterkel Saalfeld seit 1.2.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Concord Power NORDAL GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz
Anhang(1) Allgemeine Angaben zur Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Die Merica Real Estate GmbH, vormals Concord Power Lubmin 1 GmbH, Hamburg, eine ehemalige Schwestergesellschaft der Concord Power NORDAL GmbH, Hamburg, hat ein hocheffizientes 1.200 MW Erdgaskraftwerk am Standort Lubmin bei Greifswald entwickelt. Das Grundstück inkl. bisheriger Projektentwicklungsleistungen wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2008 verkauft und die Merica Real Estate GmbH wurde zwischenzeitlich auf die Merica Holding GmbH verschmolzen. Zur Erdgasversorgung des Kraftwerkes wurde eine 200 km lange Erdgaspipeline durch die Concord Power NORDAL GmbH, Hamburg, zwischen dem europäischen Hochdrucknetz bei Berlin bis Lubmin geplant, die aufgrund der rechtskräftig erteilten Planfest-stellungsbeschlüsse Baureife erreicht hat. Unabhängig von dem Kraftwerksprojekt erlangt das Pipelineprojekt eine besondere Bedeutung durch die Tatsache, dass die sog. Ostseepipeline, die seit November 2011 über den ersten Leitungsstrang rund 28 Mrd. m³ und seit Oktober 2012 über den zweiten Leitungsstrang insgesamt rund 55 Mrd. m³ russisches Erdgas nach Deutschland bzw. Westeuropa transportieren kann, in unmittelbarer Nachbarschaft des Kraftwerksgrundstückes in Lubmin anlandet. Auch wenn zwischenzeitlich zwei Leitungsprojekte zum Abtransport dieser Mengen auf deutschem Boden realisiert wurden (OPAL- und NEL-Projekt), kann die NORDAL zukünftig eine zentrale Rolle bei der Anbindung der Ostseepipeline an das europäische Hochdruck-Erdgasnetz spielen. Im September 2015 wurde am Rande des "Eastern Economic Forum" in Wladiwostok, Russland, der Gesellschaftervertrag über die Umsetzung des "Nord Stream 2"-Pipelineprojekts unterschrieben. Die Gesellschafter waren zu diesem Zeitpunkt Gazprom, Wintershall/BASF, E.ON, ENGIE, OMV und Royal Dutch Shell. Das Nord Stream 2-Projekt sieht den Bau zweier Offshore-Pipelines von Russland nach Deutschland vor, die durch die Ostsee verlaufen und insgesamt eine jährliche Kapazität von 55 Milliarden Kubikmeter Gas haben sollen. Insofern reichen die OPAL (Transportkapazität 35 Mrd. m³) und die NEL (Transportkapazität 20 Mrd. m³) nicht für den Abtransport der in Lubmin anlandenden Gesamtmengen aus. Ziel ist es, dass die NORDAL (Transportkapazität 30 Mrd. m³) diese Aufgabe teilweise übernimmt. Die Umsetzung des Nord Stream 2-Projekts läuft nach Angaben der Nord Stream 2 AG planmäßig. Die Inbetriebnahme soll nach derzeitiger Planung im Jahr 2019 erfolgen. Die zuvor beschriebene Option stellt nach derzeitigem Kenntnisstand der Geschäftsführung ein wahrscheinliches Szenario dar. Das Pipelineprojekt NORDAL wird mit dem Ziel fortgesetzt, das Projekt zu realisieren. Für den Fall, dass der dritte und/oder vierte Strang der Ostseepipeline nicht realisiert werden sollten oder eine andere, bisher nicht bestehende Pipeline genutzt werden würde, wäre die Gesellschaft in Ihrer weiteren Entwicklung erheblich beeinträchtigt. Die Geschäftsführung geht jedoch aufgrund der oben dargelegten Entwicklungen davon aus, dass das Projekt eine hinreichende Chance hat, zum Erfolg geführt zu werden. (2) Allgemeines Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Hierbei wurden insbesondere die allgemeinen Vorschriften (§§ 238 ff. HGB) sowie die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264 ff. HGB) beachtet, ferner § 42 GmbHG. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) angewandt. (3) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten bilanziert. Das nicht abnutzbare Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalbetrag bewertet. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht. (4) Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Bei den Anlagen im Bau handelt es sich im Wesentlichen um Planungskosten. In den Anlagen im Bau sind Beträge für bis 2015 geleistete, jedoch erst bei Erreichen des "financial closure" abzurechnende Arbeiten enthalten. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich ausschließlich um Darlehensforderungen gegen Gesellschafter aus dem Ergebnisabführungsvertrag. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Rechts- und Beratungskosten sowie aus Managementkosten. (5) Sonstige Angaben Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer sind im Zeitpunkt der Jahresabschluss-erstellung Herr Wilfried Gillrath, Kaufmann, Herr Michael Saalfeld, Kaufmann (seit 16. Juli 2015). Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Seit dem 23. Dezember 2010 (Eintragung im Handelsregister) besteht zwischen der Concord Power Holding GmbH und der Gesellschaft ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Darin verpflichtet sich die Gesellschaft ihren gesamten Gewinn an die Concord Power Holding GmbH abzuführen, während diese einen Verlust der Gesellschaft zu übernehmen hat. Hamburg, den 23. Mai 2016 Wilfried Gillrath Michael Saalfeld |
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