Trossin
Biogas GmbH
Trossin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.177.631,20 |
2.361.475,20 |
| I.
Sachanlagen |
2.177.631,20 |
2.361.475,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
656.907,49 |
637.888,63 |
| I.
Vorräte |
13.481,16 |
27.138,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
608.153,92 |
589.057,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.272,41 |
21.693,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
743,83 |
1.125,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.835.282,52 |
3.000.489,79 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
590.374,32 |
381.889,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
356.889,27 |
177.983,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
208.485,05 |
178.905,71 |
| B.
Rückstellungen |
118.137,10 |
50.937,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.126.771,10 |
2.557.082,18 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
10.580,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.835.282,52 |
3.000.489,79 |
Anhang
A.
Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
1.
Allgemeine Angaben
Die Trossin Biogas GmbH (Amtsgericht Leipzig, 26996),
mit Sitz in Trossin, ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff., 264 ff HGB sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die
Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetztes
(BilRUG) wurden beachtet.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 Abs. 2 HGB in Anspruch.
Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung
aufgestellt worden.
2.
Aktiva
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Für die
Zugänge wurden zeitanteilig für den vollen Monat
des Zugangs und die folgenden Monate Abschreibungen
angesetzt.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten EUR 150,00 nicht übersteigen,
werden entsprechend den steuerlichen Regelungen (§ 6
Abs. 2 EStG) in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgesetzt.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern der Zeitwert
am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt.
Das strenge Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung
beachtet. In die Herstellungskosten werden neben den direkt
zurechenbaren Material- und Fertigungkosten auch
angemessene Teile der Material - und Fertigungsgemeinkosten
mit einbezogen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
3.
Passiva
Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen, sie sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
4.
Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren i. S.
von § 275 HGB aufgestellt.
B.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten
I. Posten der Bilanz
1.
Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres für die
Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem
in der Anlage 4 dargestellten Anlagenspiegel.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände
|
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|
mit einer
Restlaufzeit von
|
|
|
unter einem Jahr
|
über einem Jahr
|
gesamt
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|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
|
60.007,75
|
0,00
|
60.007,75
|
Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
547.146,17
|
0,00
|
547.146,17
|
|
|
607.153,92
|
0,00
|
607.153,92
|
4.
Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten ergibt sich
aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
|
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
|
|
|
bis zu
einem Jahr
|
zwischen einem und
fünf Jahren
|
von mehr
als fünf Jahren
|
gesamt
|
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
|
279.011,10
|
559.169,76
|
692.250,00
|
1.530.430,86
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
|
71.976,95
|
0,00
|
0,00
|
71.976,95
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
524.363,29
|
0,00
|
0,00
|
524.363,29
|
|
|
875.351,34
|
559.169,76
|
692.250,00
|
2.126.771,10
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten,
Verbindlichkeiten
aus Steuern
|
Euro
|
0,00
|
Vorjahr:
|
Euro
|
23.384,60
|
im Rahmen der sozialen
Sicherheit
|
Euro
|
0,00
|
Vorjahr:
|
Euro
|
547,76
|
5.
Sicherheiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsituten
sind durch Buchgrundschulden, Abtretungen,
Verpfändungen sowie durch Sicherungsübereignungen
besichert.
6.
Passive latente Steuern
Die latente Steuer wurde auf die temporären
Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen und den
steuerlichen Wertansätzen im Anlagevermögen sowie
steuerlichen Sonderposten gebildet. Es wurde ein
Gewerbesteuer-Hebesatz in Höhe von 390 % zugrunde
gelegt. Der Veränderungsbetrag gegenüber dem
Vorjahr ist in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den
Steuern aus Einkommen und Ertrag enthalten. Die latente
Steuer aus dem Vorjahr wird aufgrund der
Befreiungsvorschrift nach § 274a HGB zum
Bilanzstichtag aufgelöst.
|
Stand
|
|
|
|
Stand
|
|
01.01.2017
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Auflösung
|
Verbrauch
|
Zuführung
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31.12.2017
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
passive latente Steuern
|
10.580,82
|
10.580,82
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
II. Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Aufgliederung der Umsatzerlöse
Gemäß § 288 HGB braucht der Anhang
die Aufgliederung der Umsatzerlöse gemäß
§ 285 Nr. 4 HGB nicht zu enthalten.
C.
Sonstige Pflichtangaben
I.
Größenabhängige Erleichterungen
Im Bezug auf die Pflichtangaben gem. § 285 HGB
wurden die größenabhängigen Erleichterungen
gem. § 286 HGB in Anspruch genommen.
II.
Organe der Gesellschaft
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Als Geschäftsführer sind bestellt:
- Herr Petar Dingemans
- Herr Johannes Jacobus Paulus ten Westeneind
Trossin, den 19. Februar 2018
Petar Dingemans (Geschäftsführer)
Johannes Jacobus Paulus ten Westeneid
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2018 festgestellt.
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