MINOLA-Energie GmbH
Unter den Linden 16, 19357 Karstädt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ute Busse seit 24.8.2018 | Geschäftsführer |
Busse Karsten seit 14.1.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MINOLA-Energie GmbHKarstädtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.11.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt. Er entspricht in Gliederung und Bewertung den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) angewendet. Die Gesellschaft wurde mit Vertrag vom 7. November 2012 gegründet. Die Vorjahreszahlen gem. § 265 Abs. 2 HGB wurden entsprechend nicht ausgewiesen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Die Zugänge des Sachanlagevermögens sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungs-kosten bilanziert. Es
wurde, entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen
ermittelten Nutzungsdauer, linear abgeschrieben. Für
abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, wurde gem.
§ 6 Abs.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten und zwar unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die "Sonstigen Rückstellungen" berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Ihre Bildung erfolgte mit dem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Gemäß § 253 Abs. 1 HGB sind die Verbindlichkeiten zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 2. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Position mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen:
3. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die alleinige Geschäftsführung durch Herrn Karsten Busse wahrgenommen.
Karstädt, den 30. Dezember 2013 gez. Karsten Busse Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.12.2013 |
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