pK -
Imaging GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.648,00 |
2.786,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.648,00 |
2.786,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.685,95 |
28.773,82 |
| I.
Vorräte |
150,00 |
150,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.217,02 |
24.821,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
24.573,99 |
20.597,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
318,93 |
3.802,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.932,72 |
2.448,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
38.266,67 |
34.008,78 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.588,09 |
28.562,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.562,72 |
3.087,64 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.974,63 |
524,92 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.878,58 |
4.646,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.878,58 |
4.646,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
38.266,67 |
34.008,78 |
Anhang
1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB. Der
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2010 wurde daher nach den
maßgeblichen Vorschriften
des Handelsgesetzbuches für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Wertansätze in der
Bilanz der Berichtsgesellschaft
zum 31. Dezember 2009 wurden
unverändert übernommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
1.2 Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung richtet sich nach § 266 und § 275
HGB. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen
Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8
HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zulässigen Zeiträume linear
vorgenommen. Für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von 150,00
€ bis 1.000,00 € wurde im Jahr des Zugangs ein
Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und den
folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 abgeschrieben
wird.
Vorräte bestehen in Handelsware und werden
grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren Tageswert bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertung berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
sind zum Nominalbetrag
angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der
abzugrenzende Einzelposten 400,00 Euro übersteigt.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag
ausgewiesen.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind nach den Grundsätzen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
angesetzt. Alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten werden berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen
finanziellen Verhältnissen im Sinne von § 251 HGB
bestehen nicht.
1.3 Angaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
1.4 Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung der Gesellschaft im
Geschäftsjahr erfolgte durch den
Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Lothar
Kronenberg, Reprofotograf, Mannheim. Der
Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Mannheim, den 25.07.2011
Der Geschäftsführer:
Gez. Lothar Kronenberg
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2011 festgestellt.
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