ProHealth
Real Estate GmbH
Gießen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.585,00 |
33.528,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
708,00 |
3.286,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.877,00 |
5.242,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
191.009,66 |
355.632,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
190.484,41 |
248.171,06 |
| davon
gegen Gesellschafter |
60,76 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
525,25 |
107.461,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.324,07 |
1.817,02 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
411.846,11 |
|
| Aktiva |
638.764,84 |
390.977,89 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
95.728,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Bilanzverlust |
437.046,11 |
-70.528,88 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
411.846,11 |
|
| B.
Rückstellungen |
355.531,94 |
76.134,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
269.025,09 |
218.466,83 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.207,81 |
648,07 |
| Summe
Passiva |
638.764,84 |
390.977,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Die Gesellschaft ProHealth Real Estate GmbH, hat
ihren Sitz in Gießen. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Gießen unter der HRB 7966 eingetragen.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB. Die Bilanz per 31.12.2023 und
die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
01.01.2023 bis 31.12.2023 wurden nach dem Gliederungsschema
für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und 264 ff. HGB
sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt. Bei der Aufstellung wurde teilweise von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 264, 274a und § 288 HGB
Gebrauch gemacht.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung.
Die Gesellschaft ist aus einem
Bürgschaftsverhältnis in Anspruch genommen
worden.
Es bestehen gegenwärtig keine Unsicherheiten aus
bestandsgefährdenden Risiken aus der Inanspruchnahme
aus einer Bürgschaft, da sachverhaltsgestaltende
Maßnahmen getroffen wurden, die zur Entlassung aus
dem Bürgschaftsverhältnis führen.
Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft aus den
getroffenen Vereinbarungen wurden durch entsprechende
Patronatserklärungen aus dem Gesellschaftekreis
abgesichert. Die verbleibende abgestimmte
Bürgschaftsverbindlichkeit in Höhe von EUR
300.000,00 ist in 2024 beglichen worden.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Die
Immateriellen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Geringwertigen Anlagegüter wurden bis zu
einem Netto-Einzelwert von EUR 800 unter
Wesentlichkeitsgesichtspunkten übereinstimmend mit
steuerrechtlichen Bestimmungen im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.
Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten, bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich
außerplanmäßiger Abschreibungen,
bilanziert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die
Kassenbestände und Bankguthaben werden zum
Nennwert angesetzt.
Die
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Bilanziert
werden diese mit dem Nominalwert.
Die
Rückstellungen wurden grundsätzlich
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der
Anlage zum Anhang dargestellt.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, der
durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte besichert
ist, beträgt 95 TEuro.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Die vorstehenden Haftungsverhältnisse sind als
sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 300.000,00
bilanziert und ausgewiesen und in 2024 bezahlt worden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB, die nicht in der
Bilanz enthalten sind, sind für die Beurteilung der
Finanzlage nicht von Bedeutung.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 17.
Unterschrift der Geschäftsführung
gez. Rick Bening und gez. Dr. Natter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2024
festgestellt.
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