Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Bankhaus RSA eG
RechtmehringStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Thalmeier seit 23.6.2025 | Vorstandsmitglied |
Mark Mühlberger seit 23.6.2025 | Vorstandsmitglied |
Reinhard Allinger seit 23.6.2025 | Prokura |
Thomas Köck seit 23.7.2024 | Prokura |
Thomas Neuner seit 2.6.2023 | Prokura |
Tobias Voglmaier seit 21.1.2021 | Prokura |
Bernhard Graßl seit 21.1.2021 | Prokura |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bankhaus RSA eGRechtmehringJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der GeschäftstätigkeitUnser Bankhaus RSA eG ist eine eingetragene Genossenschaft, die der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen ist. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Wir betreiben grundsätzlich alle banküblichen Geschäfte. Unser angestammtes Geschäftsgebiet umfasst die drei Gemeinden Rechtmehring, Soyen und Albaching mit drei Geschäftsstellen. Darüber hinaus betreiben wir Geschäftsstellen in Wasserburg am Inn und München. Im Bankgeschäft haben wir derzeit 102 Beschäftigte. Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. II. WirtschaftsberichtDie wesentlichen finanziellen und wirtschaftlichen Indikatoren, die für die Analyse des bankindividuellen Geschäftsverlaufs von Bedeutung sind, haben sich im Geschäftsjahr folgendermaßen entwickelt: II.1 Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der bayerischen Kreditgenossenschaften Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Corona-pandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % in 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Die bereits Ende 2022 im Zuge des Ukrainekriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden Einflüsse vielfach. Die bis ins Frühjahr bestehenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. In Reaktion auf das Urteil musste die Bundesregierung zum Jahresende in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Einsparungen vornehmen. Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,8 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Die Privathaushalte gaben insbesondere für Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,2 %) sowie Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (-4,5 %) erheblich weniger aus, trotz der vielfach deutlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und der insgesamt robusten Arbeitsmarktlage. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6 % gestiegen war, sank um deutliche 1,7 %. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,8 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. Ähnlich wie bereits im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, wenn auch schwächer als 2022 (+3,0 % nach +4,0 %). Hier stützten die abnehmenden Lieferengpässe die Entwicklung, die eine sukzessive Abarbeitung der aufgestauten Auftragsbestände ermöglichten. Andererseits gaben die Bauinvestitionen, die im Vorjahr um 1,8 % gesunken waren, abermals nach. Sie wurden noch stärker als die Ausrüstungsinvestitionen durch die rasant steigenden Leitzinsen ausgebremst und verminderten sich, trotz eines witterungsbedingt günstigen Jahresauftakts, um 2,1 %. Neben dem zinsbedingten Nachfragerückgang, von dem der Wohnungsbau noch stärker als der Gewerbebau betroffen war, belastete die nur langsam nachlassende Baupreisdynamik das Investitionsgeschehen. Alles in allem gingen von den Bruttoanlageinvestitionen kaum Impulse für das preisbereinigte Wirtschaftswachstum aus. Der grenzüberschreitende Handel der deutschen Wirtschaft konnte 2023 nicht an die deutlichen Zuwächse während der Erholung von der Coronakrise im Jahr 2022 anknüpfen. Sowohl die Exporte als auch die Importe sanken um 1,8 % beziehungsweise 3,0 %, nachdem sie im Vorjahr noch um 3,3 % und 6,6 % gestiegen waren. Maßgeblich für den Rückgang des Exportgeschäfts war die im Jahresverlauf schwächer werdende weltwirtschaftliche Gangart. Zudem belasteten die hohen inländischen Energiekosten die deutschen Exportunternehmen, insbesondere in den energieintensiven Produktionsbereichen wie der chemischen Industrie. Dämpfend auf die Importe wirkte wiederum die schwache inländische Produktions- und Konsumentwicklung. Da die Importe jedoch stärker sanken als die Exporte, wirkte der Außenhandel als Ganzes rechnerisch mit einem Wachstumsbeitrag von +0,6 Prozentpunkten dem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts entgegen. Die staatlichen Einnahmen expandierten 2023 mehr als die Ausgaben. Befördert wurde das Einnahmenwachstum vor allem durch steigende Sozialbeiträge und höhere Verkaufserlöse, unter anderem aus Anhebungen von städtischen Gebühren und von Eintrittsgeldern für öffentliche Einrichtungen. Stärkste Treiber des Ausgabenwachstums waren Anpassungen bei den Renten und Pensionen sowie höhere Zinsaufwendungen. Hinzu kamen umfangreiche Mehrausgaben zur Abmilderung der Energiekrise, wie die Zahlungen für die Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremsen der Bundesregierung. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit gab in Relation zum nominal kräftig gestiegenen Bruttoinlandsprodukt leicht von 2,5 % im Vorjahr auf 2,0 % nach. Die staatliche Schuldenquote, die 2022 noch bei 66,1 % lag, dürfte auf rund 65 % gesunken sein. Erste amtliche Angaben zur Schuldenquote im Jahr 2023 werden voraussichtlich Ende April 2024 veröffentlicht. Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Millionen Menschen im Vorjahr auf 2,6 Millionen Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (+5,3 %). Zudem hielt der Beschäftigungsaufbau an. Die Erwerbstätigenzahl kletterte im Vorjahresvergleich um rund 300.000 auf einen neuen Rekordwert von gut 45,9 Millionen Menschen. Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %, wobei die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend zeigten. So ist die Inflationsrate ausgehend von den im Januar und Februar mit jeweils 8,7 % markierten Maximalwerten bis November und Dezember auf Jahrestiefstände von 3,2 % und 3,7 % gefallen. Generell haben sich die Triebkräfte der Inflation verschoben, weg von den Importpreisen hin zur Binnenteuerung. Verantwortlich für den Rückgang der Gesamtteuerung war in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie. Angesichts staatlicher Entlastungsmaßnahmen und rückläufiger Notierungen für Energieträger verteuerten sich Energieprodukte 2023 um unterdurchschnittliche 5,3 %, nach einem enormen Anstieg um 29,7 % im Vorjahr. Bei Nahrungsmitteln hielt hingegen der hohe Preisauftrieb nahezu ungebremst an. Sie verteuerten sich um 12,4 %, nach einer Erhöhung um 13,4 % im Vorjahr. Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahr 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Sowohl EZB als auch Fed erreichten damit 2023 und binnen unter achtzehn Monaten Erhöhungsphase die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008; im Falle der EZB die höchsten seit Einführung des Euro. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Auch die Entwicklung in der Volksrepublik China trug zur einsetzenden Konjunkturbremsung bei, da das dortige Wachstum durch eine Immobilienkrise und Nachwirkungen der strengen Nullcovidpolitik geschwächt wurde. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen jedoch eher positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024. So fiel die Verbraucherpreisinflation in den USA zum Jahresende auf 3,4 %, nachdem sie im Januar 2023 noch bei mehr als doppelt so hohen 6,4 % gelegen hatte. Im Euroraum war sie im selben Zeitraum von 8,6 auf 2,9 % gefallen. Zwar entwickelte sich die für die Geldpolitik maßgebliche Kernrate, die um die schwankungsanfälligen Komponenten Energie und Nahrung bereinigt ist, weniger dynamisch. Sie fiel in den USA von 5,6 auf 3,9 % und im Euroraum von 7,1 auf ebenfalls 3,9 %. Doch die Finanzmärkte reagierten stark auf die Rückgänge, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor allem in der Jahresendrallye deutlich zulegten. Die US-Notenbank Fed beendete am 27.Juli 2023 ihren geldpolitischen Straffungskurs bei einem Leitzinskorridor von 5,25 bis 5,5 %. Damit erhöhte die Fed ihre Zinsen 2023 noch um 100 Basispunkte, nachdem sie 2022 mit 425 Basispunkten das Gros ihrer geldpolitischen Reaktion auf den Inflationsschock bereits vollzogen hatte. Den Abbau ihrer Bestände an Staatsanleihen und mortgage-backed securities (hypothekarisch besicherte Wertpapiere) setzte die US-Notenbank in dem von ihr 2022 festgelegten Tempo fort. Von August bis Dezember 2023 hielt die Fed ihre Leitzinsen stabil und kündigte an, diesen Kurs bis ins Jahr 2024 beibehalten zu wollen. Senkungen der Leitzinsen schloss die Fed in ihrer Außenkommunikation auch für 2024 bis zu jenem, noch zu erreichenden Zeitpunkt aus, an dem die Inflation gesichert zum Zielwert von 2 % zurückkehrt. Weitere Zinserhöhungen hielt sie sich für den Fall wieder steigender Inflation hingegen explizit offen, trotz zum Jahresende rückläufiger Kerninflationsraten. Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise erreichtes Leitzinsniveau, als die Einlagefazilität im Maximum bei 3,25 % gelegen hatte. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte an, es so lange aufrecht halten zu wollen, bis die Inflation das mittelfristige EZB-Ziel von 2 % wieder erreiche. Parallel zu ihren Leitzinserhöhungen fuhr die EZB auch ihre Anleihekaufprogramme weiter zurück, um dadurch ihre restriktive Geldpolitik zu verstärken. Dadurch ging die zusätzliche Nachfrage der Notenbank an den Anleihemärkten deutlich zurück, die in der Niedrigzinsphase dazu gedient hatte, die langfristigen Zinsen durch Übernachfrage zu senken. Indem sie diese Nachfrage entzog, wollte die EZB diese Zinsen wieder steigen lassen und damit die Wirkung ihrer zuerst die kurzen Fristen beeinflussenden Leitzinsen unterstützen. Ab Juli 2023 wurden fällig werdende Anleihen im Portfolio des 2014 eingeführten Programms APP nicht wieder reinvestiert, nachdem sie zuvor noch teilweise reinvestiert worden waren. Im Schnitt wurden 2023 monatlich ungefähr 27,6 Milliarden Euro APP-Volumen nicht wieder reinvestiert. Bei der geldpolitischen Sitzung am 14. Dezember 2023 entschied die Notenbank zudem, fällig werdende Anleihen des 2020 aufgelegten Pandemiekaufprogramms PEPP ab Juli 2024 nur noch teilweise zu reinvestieren. Das Portfolio solle im Schnitt monatlich um 7,5 Milliarden Euro schrumpfen. Zum Jahresende 2024 sollen, laut Erklärung des EZB-Präsidiums, die Reinvestitionen komplett eingestellt werden. Das PEPP-Portfolio belief sich zum Jahresende 2023 auf rund 1,7 Billionen Euro, das APP-Portfolio auf rund 3 Billionen Euro. Inflations- und Zinserwartungen sowie die tatsächlichen Entscheidungen der Notenbanken prägten die Anleihenmärkte 2023 in Form hoher Volatilität. Das Jahr begann, nach den starken Kursverlusten durch Kriegs-, Inflations- und Zinsschocks 2022, mit einer Erholung. In der Folge fielen die Renditen der Staatsanleihen. So belief sich die Rendite der zehnjährigen deutschen Staatsanleihe am 02. Februar 2023 auf 2,07 %, nach noch 2,56 % an Neujahr. Aufgrund der weiterhin restriktiven Politik der Notenbanken stiegen die Renditen danach jedoch wieder an. In der Spitze erreichte die zehnjährige Bundesanleihe am 02. März 2023 eine Rendite von 2,75 %. Im Zuge der US-Regionalbankenkrise und der Schieflage der Credit Suisse, die zu einer von den Schweizer Behörden organisierten Zusammenlegung mit dem Schweizer Konkurrenten UBS führte, fiel diese Rendite jedoch bis zum 20. März auf 2,1 % zurück. Dieses Auf und Ab setzte sich im weiteren Jahresverlauf fort. Im Vorfeld der geldpolitischen Sitzungen der Notenbanken, vor allem der Fed und der EZB, stiegen oder fielen die Renditen teils deutlich. Im Nachgang der Sitzungen setzte in der Regel eine zum Vorfeld gegenläufige Korrektur ein. Gleiches galt für neue Inflationszahlen aus den USA oder Europa. Bis Ende September tendierten die Renditen dabei aufwärts und die Kurse abwärts. Die zehnjährige Bundesanleihe erreichte ihre maximale Rendite von 2,97 % am 28. September 2023. Im vierten Quartal und insbesondere zum Jahresende erholten sich die Kurse der Anleihen deutlich, wodurch die zugehörigen Renditen sanken. Die zehnjährige Bundesanleihe erwirtschaftete zum Jahresende mit 2,03 % ein Fünftel weniger Rendite als zu Jahresanfang. Ähnlich entwickelten sich andere Anleihen des Euroraumes, während amerikanische und britische Anleihen zwar ebenfalls Kursgewinne zum Jahresende verzeichneten, wegen der unterschiedlichen Zinszyklen, damit aber nur auf die Niveaus des Jahresauftakts zurückfielen. Die Anleihen folgten hierbei den Erwartungen der Märkte an eine 2024 deutlich sinkende Inflation mit entsprechenden Leitzinssenkungen der Notenbanken. Die europäische Gemeinschaftswährung wertete im Verlauf des Jahres 2023 leicht von 1,07 US-Dollar auf 1,10 US-Dollar auf. Dabei profitierte die Gemeinschaftswährung von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, die ihre Leitzinsen um 200 Basispunkte erhöhte, während die US-Notenbank Fed ihre Leitzinsen um niedrigere 100 Basispunkte anhob. Dies verringerte den Zinsabstand der großen Währungsräume und ließ den Euro als Devise attraktiver werden. Weiterhin profitierte die Gemeinschaftswährung von der insgesamt erfolgreichen Selbstverteidigung der Ukraine gegen Russlands Invasion. Diese ließ Sorgen um ein Übergreifen der russischen Aggression auf andere europäische Staaten stärker in den Hintergrund treten. Der geopolitische Risikoabschlag des Euro gegenüber dem Dollar sank auf das Gesamtjahr gesehen. Dennoch blieb der Euro relativ zum Dollar anfällig und reagierte insbesondere auf Veränderungen der geopolitischen Lage und das Zinsverhalten der EZB. So sank der Euro vom 30. August bis zum 13. Oktober von 1,09 auf 1,05 US-Dollar. In dieser Zeitspanne beendete die EZB einerseits ihre Zinserhöhungen, während andererseits die Hamas mit ihren Terrorangriffen auf Israel einen kriegsähnlichen Konflikt entfachte. Da dieser Konflikt im weiteren Verlauf des Jahres 2023 aber weitgehend isoliert blieb und die Finanzmärkte zum Jahresende für die Fed bereits deutliche Leitzinssenkungen im Jahr 2024 einpreisten, konnte sich der Euro wieder erholen und mit 1,10 Dollar das Jahr 2023 beschließen. Die Aktienmärkte setzten zum Jahresauftakt die Erholung von Ende 2022 fort. Der DAX stieg vom 01. Januar bis zum 09. März 2023 um 12,3 % auf 15.633,21 Punkte. Anschließend erschütterte jedoch die Krise der US-Regionalbanken die Finanzmärkte, insbesondere die plötzliche Zahlungsunfähigkeit der Silicon Valley Bank. Dies löste einen Schock auf den Aktienmärkten aus. Der DAX etwa verlor bis zum 17. März 5,5 % seines Kurswertes. Die Verluste konzentrierten sich dabei auf Finanzwerte. Zugleich führte die Unsicherheit in den USA, aber auch global zu größeren Bewegungen von Bankeinlagen, insbesondere von solchen oberhalb der Einlagensicherungsgrenzen. Die Krise kulminierte mit der Fusion der Schweizer Großbanken Credit Suisse und UBS am 19. März, die die Schweizer Behörden zur Abwicklung der erstgenannten Bank organisiert hatte. Dieser Akt konnte die Märkte beruhigen und ermöglichte eine Erholung der Aktienmärkte von dem kurzzeitigen Einbruch. Diese Erholung flachte zum Sommer hin ab, setzte sich aber trotz wiederkehrender Volatilität insbesondere um die Leitzinsentscheide der Notenbanken, fort. Ende Juli notierte der DAX bei 16.446,83 Punkten und damit 18,1 % über seinem Jahreseinstandswert. Über den Spätsommer und beginnenden Herbst gingen die Kurse wieder leicht zurück, nachdem sich optimistische Einschätzungen des ersten Halbjahres nicht oder nur teilweise bewahrheitet hatten. Diese Korrektur erreichte ihren Tiefpunkt mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, auf den Israel mit einer Militäroffensive gegen die Hamas im Gazastreifen antwortete. Der DAX verlor im Oktober 4,3 % und fiel damit auf 14.716,54 Punkte zurück. Da der Konflikt bis zum Jahresende weitgehend auf den Gazastreifen begrenzt blieb, setzte im November bereits eine neuerliche, vorsichtige Erholung an den Aktienmärkten ein. Zum Jahresende verstärkte sich die Erholung aufgrund sinkender Inflationszahlen und damit verbundener Hoffnungen auf Leitzinssenkungen der Notenbanken, womit eine Belebung der Konjunktur im Jahr 2024 verbunden wäre. Der DAX legte von Anfang November bis Jahresende um 13,1 % zu. Dadurch schloss er das Jahr mit 16.751,64 Punkten und auf Jahressicht um 20,3 % im Plus ab. Im globalen Vergleich entwickelte sich der deutsche Leitindex damit ähnlich zum Euro Stoxx 50, der 19,2 % zulegen konnte, aber schwächer als der S&P 500 und der Nasdaq Composite. Letztere konnten 24,2 beziehungsweise 43,4 % zulegen. Die für das Verständnis der Analyse unseres Geschäftsverlaufs und unserer wirtschaftlichen Lage maßgeblichen branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2023 haben sich wie folgt entwickelt: In einem herausfordernden Umfeld haben die 184 Volksbanken und Raiffeisenbanken in Bayern das Jahr 2023 mit einem soliden Ergebnis abgeschlossen. Die Genossenschaftsinstitute erzielten im vergangenen Jahr ein Gesamtbetriebsergebnis in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro und übertrafen damit das Vorjahresergebnis um 14,9 %. Die Bilanzsumme der Institute sank aufgrund der durch die EZB gekürzten Refinanzierungsgeschäfte um -0,5 % auf jetzt 207,6 Milliarden Euro. Bei der Kreditvergabe legten die Volks- und Raiffeisenbanken um 2,7 %, beziehungsweise 3,7 Milliarden Euro auf einen Bestand von nun 140,5 Milliarden Euro zu. Kredite an Firmenkunden stiegen um 2,5 Milliarden Euro (plus 3,4 %) auf 75,3 Milliarden Euro. Kredite an Privatkunden umfassen 61,3 Milliarden Euro, was einem Zuwachs von 1,0 Milliarden Euro (plus 1,7 %) entspricht. Das private Wohnbaukreditgeschäft nahm im ersten vollen Jahr seit der Zinswende mit einem Plus von 1,6 % auf 56 Milliarden Euro nur leicht zu. Das Neugeschäft im Wohnbausegment lag mit 11,3 Mrd. Euro deutlich unter den 19,6 Mrd. Euro des Vorjahres. Folglich diversifizierten die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken ihr Kreditportfolio weiter. Die zweitstärkste Gruppe bei der Darlehensausgabe ist der Bereich IT und Datenverarbeitung mit einem Kreditbestand in Höhe von 8,2 Milliarden Euro. Das entspricht einer Zunahme von fast 7 % im Vergleich zum Vorjahr. Die bilanziellen Einlagen wuchsen um 0,6 Milliarden Euro auf nun 158,5 Milliarden Euro - ein leichtes Plus von 0,4 %. Dabei stiegen vor allem die von Firmenkunden bei den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken angelegten Gelder auf 44,8 Milliarden Euro im abgelaufenen Jahr. Das entspricht einem Zuwachs von 1,1 %, beziehungsweise 0,5 Milliarden Euro. Die Einlagen privater Haushalte blieben mit knapp 102 Milliarden Euro fast unverändert. Die Kunden der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken nahmen tendenziell längerfristige Anlagemöglichkeiten wahr und schichteten stark in Termineinlagen und Anlagen an den Kapitalmärkten um. So vergrößerte sich die Summe der in Termineinlagen angelegten Gelder auf 29,6 Milliarden Euro, um mehr als das Dreifache im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Wertpapiere blieben wie schon in den vergangenen Jahren eine attraktive Anlageform. Das außerbilanzielle Kundenanlagevolumen stieg im Jahr 2023 kräftig an auf 116,1 Milliarden Euro. Absolut nahm das Volumen um 10,7 Milliarden Euro zu - ein Wachstum von über 10 %. Das ist neben Wertzuwächsen in den Bestandsdepots im Wertpapier- und Fondsgeschäft auch auf reines Neugeschäft zurückzuführen. So stieg der Nettoabsatz um 2,8 Mrd. Euro auf insgesamt 8,2 Mrd. Euro. Im Rahmen dessen wurden im vergangenen Jahr fast 110.000 neue Depots bei einem genossenschaftlichen Verbundpartner im Wertpapier- und Fondsgeschäft eröffnet. Auch die Zahl der Ansparpläne blieb auf hohem Niveau. Mit 848.582 Stück hat sich der Bestand seit 2020 um 16 % erhöht. Das operative Ergebnis kletterte 2023 auf 2,1 Milliarden Euro und entspricht damit 1,01 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Zu dem Plus trug insbesondere die Zinswende bei, durch die der Zinsüberschuss der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken um insgesamt 14,0 % auf 3,6 Milliarden Euro gestiegen ist. Das Provisionsgeschäft blieb konstant bei 1,4 Milliarden Euro. Zudem konnten die Abschreibungen auf Wertpapiere aus dem Jahr 2022 durch gegenläufige Effekte im Geschäftsjahr vollständig revidiert werden. Das Bewertungsergebnis für Wertpapiere war im vergangenen Jahr positiv mit einem Plus von 330 Millionen Euro. Im Kreditbereich müssen die bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken allerdings der allgemein schlechteren Wirtschaftslage sowie den eingetrübten Konjunkturaussichten Rechnung tragen. Daher erhöhten sie ihre Risikovorsorge um 247 Millionen Euro, nach 82 Millionen Euro im Vorjahr. Kostenseitig ist es den Instituten gelungen, die Aufwendungen nahezu konstant zu halten: Die Betriebskosten stiegen nur leicht um 152 Mio. Euro auf 2,9 Milliarden Euro. Ursachen sind vor allem die Aufwendungen für die Digitalisierung sowie ein leichter Anstieg der Personalkosten. Zusammengenommen verbesserte sich die Aufwand-Ertrags-Relation (CIR) um 1,4 % auf 59,8 %. Das harte Kernkapital betrug zum 31.12.2023 19,9 Mrd. Euro und ist damit im Vergleich zum Vorjahr spürbar gestiegen. Die Zunahme gegenüber dem Jahr 2022 beträgt 0,5 Milliarden Euro bzw. 2,6 %. Die harte Kernkapitalquote lag zuletzt bei 16,3 % und konnte damit ebenfalls sichtlich gesteigert werden. II.2 Leistungsindikatoren Definition unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird die Relation des Betriebsergebnisses vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme (nachfolgend: "BE vor Bewertung/dBS") festgelegt. Betriebswirtschaftlich neutrale Erfolgsfaktoren und Ertragsteuern bleiben unberücksichtigt. Die Leistungskennzahl unterscheidet sich insofern von der Gewinn- und Verlustrechnung. Als weiteren bedeutsamen Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Produktivität unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis von Aufwendungen zu den Erträgen dar. In die Erträge fließen die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen sowie das Nettohandelsergebnis jeweils saldiert ein. Das Bewertungsergebnis und betriebswirtschaftlich neutrale Erfolgsfaktoren und Ertragsteuern bleiben unberücksichtigt. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR (Eigenmittel des Instituts in Prozent des Gesamtrisikobetrags). Bei der Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Genossenschaft sowie im Rahmen des Prognoseberichts wird auf die Entwicklung dieser Leistungsindikatoren eingegangen. Entwicklung unserer bedeutsamsten Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Unser Betriebsergebnis vor Bewertung verbesserte sich von 1,32 % auf 1,40 %. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 42 % (Vorjahr: 45 %). Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 14,8 %, eine Steigerung von 0,7 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Die Entwicklung aller bedeutsamen Leistungsindikatoren liegt im Rahmen unserer Erwartungen und entsprach den in der Vorperiode berichteten Prognosen. Alle geplanten Ziele wurden erreicht. II.3 Geschäftsverlauf der Bankhaus RSA eG
Die Bilanzsumme erhöhte sich um 23 %. Maßgeblich hierfür war insbesondere das Einlagengeschäft. Die außerbilanziellen Geschäfte, die sich aus Eventualverbindlichkeiten und aus anderen Verpflichtungen zusammen setzen, liegen leicht unter Vorjahresniveau.
Die Entwicklung des Aktivgeschäfts entsprach im Wesentlichen den in der Vorperiode berichteten Prognosen. Der Schwerpunkt unseres Kreditgeschäfts liegt weiterhin im Bereich der privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierung und bei Kreditvergaben an Firmenkunden des regionalen Mittelstands. In der Struktur der Aktivseite sind im Berichtsjahr infolge des starken Einlagenzuwachses die Forderungen gegenüber Kreditinstituten deutlich gestiegen.
Die Entwicklung des Passivgeschäfts übertraf die in der Vorperiode berichteten Prognosen. In der Struktur der Passivseite ist ein starker Anstieg bei den Tages- und Termingeldern zu verzeichnen. Insbesondere der Einlagenzuwachs durch vermittelte Großeinleger führte folgerichtig zu einer Reduzierung von Refinanzierungsmitteln.
Die Entwicklung des Dienstleistungsgeschäftes entsprach den in der Vorperiode berichteten Prognosen. Das Kreditvermittlungsgeschäft bei den privaten Wohnungsbaudarlehen hat sich, wie erwartet, deutlich abgeschwächt. Ein Teil des Rückgangs konnte durch Erträge aus dem Wertpapier- und Dienstleistungsgeschäft abgefangen werden. Die Erträge aus dem Versicherungsgeschäft sind im Zuge der Übernahme der RSA Individual GmbH auf unsere Tochter übergegangen. Beteiligungen Im Geschäftsjahr 2023 haben wir uns von unserer BVB Beteiligung getrennt. Das Beteiligungsportfolio soll in den nächsten Jahren durch die Rückführung der "Park Immobilien Wohnbau München 1 Gmbh & Co. KG" weiter reduziert werden. Investitionen Im Berichtsjahr wurde der Umbau der Geschäftsstelle in Wasserburg am Inn abgeschlossen. Der Neubau unserer Geschäftsstelle in Albaching konnte nach langer Planungsphase im Jahr 2023 begonnen werden. Unsere Gewerbeeinheit in der Leopoldstraße 206 in München wurde wie geplant im Berichtsjahr veräußert. II.4 Lage der Bankhaus RSA eG II.4.1 Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten unserer Bank haben sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV - Posten 2.
Die Entwicklung der Ertragslage entsprach unserer in der Vorperiode berichteten Prognose. Im Berichtsjahr war ein erheblicher Anstieg des Zinsüberschusses zu verzeichnen. Die Veränderung begründet sich hauptsächlich durch gestiegene Zinserträge im Kreditgeschäft im variablen Bereich. Die Veränderung des Provisionsüberschusses ist zurückzuführen auf den bereits erwarteten Rückgang im Kreditvermittlungsgeschäft. Die Erhöhung der Verwaltungsaufwendungen liegt insbesondere an den gestiegenen Garantiefondsbeiträgen sowie den durch die Digitaliserung erhöhten IT Kosten. Der Personalaufwand ist infolge von tariflichen Anpassungen und der dem Geschäftswachstum entsprechenden Mitarbeiterwachstum angestiegen. Unser Betriebsergebnis vor Bewertung verbesserte sich von 1,32 % auf 1,40 % und liegt deutlich über dem Verbandsdurchschnitt. Die Aufwands-/Ertragsrelation (Cost-Income-Ratio - CIR) lag im Geschäftsjahr 2023 bei 42 % (Vorjahr: 45 %) und liegt im Bereich unserer Prognose. Auf die (erstmalige) Aktivierung latenter Steuern entfiel ein Steuerertrag in Höhe von 908 200 EUR. Das Bewertungsergebnis ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. II.4.2 Finanz- und Liquiditätslage Die vorhandenen liquiden Mittel reichten im Geschäftsjahr aus, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Mindestreservebestimmungen und Bestimmungen der CRR) mit Spielraum zu erfüllen. Den Zahlungsverpflichtungen nach Art, Höhe und Fristigkeit konnte im Berichtsjahr stets nachgekommen werden. Zum Bilanzstichtag lag die Liquidity Coverage Ration (LCR) bei 159 %, die Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag bei 120 %. Die liquiden Mittel haben sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um 133 Millionen Euro stark erhöht. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass wir ein hohes Guthaben bei der Zentralbank vorhalten. Neben den dargestellten liquiden Mitteln stehen uns kurzfristig verfügbare Kreditlinien bei unserer genossenschaftlichen Zentralbank (DZ BANK AG) und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB zur Verfügung. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften (Hauptrefinanzierungsgeschäfte) abzuschließen, wurde nicht genutzt. Übernachtkredite (Spitzenrefinanzierungsfazilität) wurden nicht in Anspruch genommen. Die eingeräumten Kreditlinien der DZ BANK AG haben wir im Jahresverlauf nur dispositionsbedingt in Anspruch genommen. Unsere Refinanzierungsstruktur ist weitgehend unabhängig von den Interbanken- und Kapitalmärkten und überwiegend durch Geschäftsbeziehungen mit den Privat- und Firmenkunden geprägt. Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätslage ist auch in den folgenden Jahren aufgrund der vorhandenen Liquiditätsreserven sowie der Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund nicht zu rechnen. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben und eingeräumten Kreditlinien zurückgreifen. II.4.3 Vermögenslage Die Entwicklung der Vermögenslage entsprach unserer in der Vorperiode berichteten Prognose. Eigenkapital Das bilanzielle Eigenkapital stellt sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
Wesentliche Veränderungen beim Eigenkapital ergaben sich durch Gewinnthesaurierung sowie Aufbau der Geschäftsguthaben unserer Mitglieder. Daneben besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 25.000 TEUR. Der Anteil der bilanziellen Eigenmittel an der Bilanzsumme hat sich von 9,59 % auf 9,15 % reduziert. Die Gesamtkapitalquote beläuft sich auf 14,8 % und konnte erhöht werden. Die wesentlichen Gründe hierfür sind die hohe Gewinnthesaurierung sowie die zusätzliche Hereinnahme von Geschäftsguthaben und Nachrangeinlagen. Die aufsichtsrechtlich geforderte Mindestgröße wurde jederzeit erfüllt. Eine weitere Stärkung der Eigenmittelausstattung ist weiterhin vorrangiges Ziel der Geschäftspolitik. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG (Quotient aus Nettogewinn (Nettogewinn = Jahresüberschuss nach Steuern) und Bilanzsumme) beläuft sich auf 0,98 %. Kundenforderungen Der Anteil der Kundenforderungen an der Bilanzsumme beträgt 79 %. Der Schwerpunkt der Kundenfinanzierungen liegt im Immobilienfinanzierungsbereich. Risiken im Kreditgeschäft sind in voller Höhe durch Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen abgeschirmt. Die aufsichtsrechtlichen Kreditgrenzen sowie die festgelegten Kreditbeschränkungen nach § 49 GenG wurden im Berichtszeitraum stets eingehalten. II.5 Zusammenfassende Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage Wir beurteilen die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zur Entwicklung der Branchenkennzahlen und unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung insgesamt als günstig. Die Ertragslage der Bank ist gut. Die Vermögenslage zeichnet sich durch eine ausreichende Eigenkapitalausstattung aus. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden jederzeit eingehalten. Die Bank hat die Eigenkapitalausstattung weiter stabilisiert. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen gebildet. Sowohl die Finanzlage als auch die Liquiditätsausstattung sind gut. Sie entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Die in der Vorperiode berichteten Prognosen wurden erreicht. III. Risiken der künftigen Entwicklung (Risikobericht)III.1 Risikomanagementsystem Die Ausgestaltung unseres Risikomanagements ist bestimmt durch unsere Geschäfts- und Risikostrategie, die hieraus abgeleiteten operativen Zielgrößen und Plandaten sowie die Risikotragfähigkeit der Bank. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur identifizieren, quantifizieren, beurteilen und dokumentieren wir unsere Risiken. Wir legen die für uns wesentlichen Risiken fest und entwickeln entsprechende Risikostrategien. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von fünf Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial, und die konsistent dazu, ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung bzw. Ad-hoc-Berichterstattung werden Vorstand und Aufsichtsrat informiert. Die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit aller Risikocontrolling- und Risikomanagement-Aktivitäten werden durch die Interne Revision geprüft. Die Steuerung unserer Risiken erfolgt insbesondere im Rahmen der ökonomischen Risikotragfähigkeit. Aus dem Risikodeckungspotenzial leiten wir unser Gesamtbankrisikolimit ab, welches wir in festgelegte Teilrisikolimite für die wesentlichen Risiken untergliedern. Nachfolgend stellen wir die Risikotragfähigkeit zum Bilanzstichtag dar: Das barwertige Risikodeckungspotenzial zum 31.12.2023 betrug 66.407 TEUR, dabei ist ein Managementpuffer in Höhe von 16.602 TEUR berücksichtigt. Das Gesamtbankrisikolimit lag bei 45.000 TEUR. Dem gegenüber standen aggregierte Gesamtbankrisiken in Höhe von 23.756 TEUR, die sich wie folgt auf unsere wesentlichen Risikoarten verteilen: Kreditrisiken Kundengeschäft 4.393 TEUR, Zinsänderungsrisiken 11.007 TEUR, Immobilienrisiken 3.718 TEUR, Operationelle Risiken 1.974 TEUR und Refinanzierungskostenrisiken in Höhe von 2.664 TEUR. Unser Stresstestkonzept umfasst die beiden Steuerungsperspektiven der Bank (ökonomische und normative Perspektive) und fokussiert hierbei jeweils die Adäquanz der Kapital- und Liquiditätsausstattung der Bank. Im Rahmen des Stresstestkonzepts ermitteln wir regelmäßig und anlassbezogen die Auswirkungen von Stresstests, adversen Szenarien und Sensitivitätsanalysen. Die Reflexion und kritische Würdigung dieser Auswirkungen ist ein zentrales Element unseres Risikomanagements. Im Folgenden erläutern wir das Risikomanagement unserer wesentlichen Risiken. III.2 Marktpreisrisiken Zinsänderungsrisiken Die Zinsrisiken messen wir vierteljährlich mit dem Software Modul VR Control Zinsmanagement. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Teilrisikolimit gegenübergestellt, dessen Überschreiten die Anwendung bestimmter Maßnahmen auslöst. Im Geschäftsjahr bewegte sich das Zinsrisiko innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Teilrisikolimits. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen hat die Bank für die wesentlichen variablen Positionen Ablauffiktionen auf der Grundlage gleitender Durchschnitte und Elastizitäten ermittelt. Neben der Risikoermittlung im Rahmen der Risikotragfähigkeit werden die Zinsrisiken auch im Kontext des Zinsrisikokoeffizienten sowie des barwertigen und periodischen Ausreißertests ermittelt. Das Zinsänderungsrisiko wirkt sich auch in der Drohverlustrückstellung i. V. mit der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs aus. Eine Drohverlustrückstellung muss aktuell nicht gebildet werden. Sonstige Marktpreisrisiken Sonstige Marktpreisrisiken spielen eine untergeordnete Rolle. III.3 Adressenausfallrisiken Forderungen an Kunden Das Adressenausfallrisiko im Kundengeschäft messen wir mittels des Kreditportfoliomodells Kundengeschäft aus dem Software-Modul VR-Control KRM mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Der Risikoausweis umfasst den unerwarteten Verlust, welcher als barwertig ermittelter Credit Value at Risk (CVaR) ermittelt wird. Die Überwachung und Steuerung des Kreditgeschäfts erfolgt auf der Basis von Limitierungen sowie Steuerungsvorgaben für das Neugeschäft. Unsere Auswertungen geben Auskunft über die Verteilung des Kreditvolumens nach Branchen, Größenklassen, Sicherheiten und Risikoklassen. Risikovorsorge wird auf Basis der handelsrechtlichen Vorschriften gebildet. Das Adressenausfallrisiko bewegte sich im Geschäftsjahr innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Eigenanlagen Eigenanlagen spielen in unserem Haus eine untergeordnete Rolle, da wir aktuell keine Wertpapiere im Eigenbestand halten. Unsere Beteiligungen beurteilen wir als nicht wesentliche Risikart. Länderrisiken Länderrisiken sind insgesamt von untergeordneter Bedeutung. III.4 Liquiditätsrisiken Da das Zahlungsunfähigkeitsrisiko aufgrund seiner Eigenart nicht sinnvoll mit Risikodeckungspotential begrenzt und somit nicht in die klassische Risikotragfähigkeit integriert werden kann, haben wir diesbezüglich einen weiteren Prozess (Liquiditätstragfähigkeit) in die Risikosteuerungs- und Controllingprozesse aufgenommen. Die Überwachung der Liquiditätstragfähigkeit bzw. die Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos erfolgt mit Hilfe entsprechender Liquiditätsablaufbilanzen (LAB), in welchen wir die szenariospezifischen Zahlungsmittelabflüsse den szenariospezifischen Zahlungsmittelzuflüssen an den jeweiligen Zahlungsmittelzeitpunkten gegenüberstellen. Sofern sich hieraus im Zeitverlauf ein kumulierter Zahlungsmittelbedarf entwickelt, prüfen wir, ob dieser mit dem jeweilig definierten Liquiditätsdeckungspotential (LDP) für einen zuvor definierten Zeitraum (Liquiditätshorizont bzw. Überlebenshorizont) im jeweiligen betrachteten Szenario abgedeckt werden kann. Weiter wird zur frühzeitigen Erkennung eines Liquiditätsengpasses die LCR-Kennziffer gemessen und gesteuert. Zum Bilanzstichtag belief sich die Kennziffer auf 159 %. Im Geschäftsjahr lag sie stets über dem geforderten Mindestwert von 100 %. Zusätzlich haben wir eine minimale Zielgröße in Höhe von 125 % definiert. Im Zuge der Eckwertplanung erstellt die Bank einen Refinanzierungsplan für den jeweiligen Planungshorizont. Darüber hinaus wird die Liquidität durch Fälligkeitslisten überwacht. Zur Sicherstellung der mittel- bis langfristigen strukturellen Liquidität beobachten wir regelmäßig die NSFR (Net Stable Funding Ratio). Damit beurteilen wir insbesondere die Abhängigkeit von kurzfristigen Refinanzierungen sowie unsere Stressresistenz insgesamt. Zum Bilanzstichtag lag die NSFR bei 120 % und damit über unserer Beobachtungsgrenze von 110 % und über der Mindestanforderung von 100 % . Das Refinanzierungskostenrisiko berechnen wir regelmäßig auf Basis einer historischen Analyse der Veränderungen des Liquiditätsspreads unseres maßgeblichen Refinanzierungssatzes. Dabei kommt das 99,9 % Quantil der Stützstelle der Refinanzierungskurve zur Anwendung, welches der Duration unseres Zinsbuchs entspricht. Das ermittelte Refinanzierungskostenrisiko wird auf das Teilrisikolimit angerechnet. In Hinblick auf unsere Refinanzierungsquellen verweisen wir auf Abschnitt II.4.2 Finanz- und Liquiditätslage. Das Refinanzierungskostenrisiko wurde im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich eingestuft. Eine Liquiditätsmanagementfunktion wurde mit dem Ziel der Liquiditätssteuerung eingerichtet, um in Phasen eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses einschließlich eines Stressfalls die Zahlungsfähigkeit zu sichern und eine Unterschreitung der bankaufsichtlichen LCR-Mindestquote zu verhindern. Zudem wurde für den Fall eines Liquiditätsengpasses ein Notfallplan festgelegt. Im Rahmen der Eigenanlagen- und Liquiditätsstrategie setzen wir bewusst auf ein hohes Zentralbankguthaben, um ein hohes Maß an Liquidierbarkeit zu erreichen, damit wir jederzeit kurzfristig auf unerwartete Zahlungsstromschwankungen reagieren können. III.5 Operationelle Risiken Wesentliche identifizierte operationelle Risiken werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst, analysiert und überwacht. Die operationellen Risiken werden auf Basis eines Self-Assessments abgeleitet und einem definierten Limit gegenübergestellt. Zudem werden auch Worst-Case-Annahmen im Rahmen von regelmäßigen Stresstests berücksichtigt. Den operationellen Risiken begegnen wir mit unterschiedlichen Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere Arbeitsanweisungen, die Einhaltung einer ausreichenden Funktionstrennung, die laufende Optimierung der Arbeitsabläufe, Mitarbeiterschulungen, der Einsatz von Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragten, laufende Investitionen in neue DV-Systeme über die von uns beauftragte Rechenzentrale, Backup-Einrichtungen, Prüfung der Verfahren und Systeme sowie die Interne Revision und Versicherungen (z.B. Diebstahl- und Betrugsrisiken). Zusätzlich hat unser Haus eine Notfallplanung erstellt. Dem Rechtsrisiko begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare. Bei Rechtsstreitigkeiten nehmen wir juristische Hilfe bzw. Rechtsberatung in Anspruch. Im Geschäftsjahr sind keine operationellen Risiken mit spürbarer Ertragsauswirkung eingetreten. III.6 Weitere Risiken Die Risiken aus unserem Immobilienportfolio messen wir mittels eines Pauschalbetrages von 15 % des Marktwertes für das Substanzrisiko. III.7 Gesamtbild der Risikolage Zusammenfassend ist die Risikolage insgesamt als gut einzustufen, da die Risikotragfähigkeit im Geschäftsjahr 2023 unter den definierten Risikoberechnungen jederzeit und mit Reserven gegeben war. Die aufsichtsrechlichen Eigenmittelanforderungen haben wir im Jahr 2023 jederzeit eingehalten. Die zur Deckung vorhandenen Eigenmittel belaufen sich zum 31.12.2023 auf 85.470 TEUR. Wir verweisen hierzu ergänzend auf unsere Ausführungen bei der Vermögenslage. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2024 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation der Bank gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. IV. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht)Die Prognosen, die sich auf die voraussichtliche Entwicklung der Bank für das nächste Geschäftsjahr 2024 beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen und Planungsrechnungen getroffen haben. Wir weisen darauf hin, dass sich die Prognosen durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der bayerischen Kreditgenossenschaften Die Prognosen zur Konjunkturentwicklung werden, wie das geschäftliche Umfeld und die Entwicklung der bayerischen Kreditgenossenschaften, stark vom weiteren Verlauf des russischen Angriffskriegs, der Lage im nahen Osten und der Inflations- und Zinsentwicklung sowie den wachsenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen geprägt sein. Die Europäische Zentralbank wird die Leitzinsen in Abhängikeit zur Inflationserwartung und Konjunktur anpassen. Voraussichtlicher Geschäftsverlauf und voraussichtliche Lage In Erwartung einer stagnierenden, möglicherweise sogar sinkenden konjunkturellen Wirtschaftsentwicklung gehen wir für das nächste Geschäftsjahr von einer leicht steigenden Nachfrage im Kundenkreditgeschäft aus. Diese Prognose basiert auf der Prämisse eines konstanten Zinsniveaus. Beim Einlagengeschäft gehen wir durch unserer über dem Marktdurchschnitt liegenden Einlagenkonditionen von einer weiterhin leicht steigenden Geschäftsentwicklung aus. Im Dienstleistungsgeschäft erwarten wir aufgrund dem Rückgang der Kreditvermittlung ein stark sinkendes Ergebnis. Wesentliche Investitionen haben wir für den Neubau unserer Geschäftsstelle in Albaching sowie für den Erweiterungsbau unserer Hauptstelle in Rechtmehring geplant. Darüber hinaus planen wir die Geschäftsstelle in Wasserburg am Inn im Erdgeschoss zu erweitern. Wir rechnen aufgrund unseres Wachstums mit einem absolut leicht steigenden Zinsüberschuss. Das absolute Provisionsergebnis ist leicht rückläufig und wird sich deutlich unter dem Verbandsniveau bewegen. Der Personalaufwand wird nach unserer Planung im nächsten Geschäftsjahr aufgrund von Tariferhöhungen und Neueinstellungen in absoluten Zahlen leicht steigen. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird neben der weiteren konjunkturellen Entwicklung auch erheblich durch die regionale Wirtschaftsentwicklung beeinflusst, daher gehen wir bei der Einzelrisikovorsorge für das Kreditgeschäft von einem leichtem Anstieg aus. Bei der Pauschalwertberichtigung rechnen wir mit einer moderaten Zuführungen. Hinsichtlich der Drohverlustrückstellung i.V.m. der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir aktuell ausreichende Reserven und rechnen aus heutiger Sicht nicht mit einer Belastung unserer Ertraglage. Erwartete Auswirkungen auf unsere bedeutsamsten Leistungsindikatoren Vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklungen und Annahmen erwarten wir für das nächste Geschäftsjahr die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren (vgl. Definition Abschnitt II.2): Das Betriebsergebnis vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme wird leicht fallen. Die Cost Income Ratio wird sich mit einem Wert von unter 50 % weiterhin auf einem ausgezeichneten Niveau bewegen. Nach unseren Planungsrechnungen erwarten wir eine weitere Stärkung unserer Eigenmittel durch die voraussichtliche Gewinnthesaurierung und durch weitere Kapitalmaßnahmen. Die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote wird je nach Kreditnachfrage mit einer Bandbreite von 14 % bis 15 % jederzeit erfüllt sein. Gesamtaussage Insgesamt erwarten wir unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dass sich Geschäftsverlauf und Lage der Bank günstig entwickeln werden und die jederzeitige Einhaltung der Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität gewährleistet sind. Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätslage ist aufgrund ausreichend zur Verfügung stehenden Refinanzierungsmöglichkeiten und Kundeneinlagen nicht zu rechnen. Risiken Wesentliche Risiken für die Vermögens- und Ertragslage bestehen im kommenden Jahr bei einer deutlich schlechteren Konjunkturentwicklung, die zu einer rückläufigen Geschäftsentwicklung führen könnte. Weitere wesentliche Risiken sehen wir in einer möglichen negativen Entwicklung an den Märkten, z.B. bei wieder ansteigender Inflationraten, dem damit verbundenen Zinsanstieg oder bei einer gesamtwirtschaftlichen Verwerfung, die durch den in Europa vorherrschenden Krieg beeinflusst werden könnte. Darüber hinaus sehen wir wesentliche Risiken in einer sich weiter verschärfenden Bankenregulierung. Chancen Wesentliche Chancen für die Vermögens- und Ertragslage und den voraussichtlichen Geschäftsverlauf bestehen im nächsten Geschäftsjahr insbesondere, wenn entgegen unserer Annahmen eine deutlich bessere Konjunkturentwicklung als prognostiziert sich positiv auf die Kreditnachfrage auswirken würde. Weitere wesentliche Chancen sehen wir in unserer Service-, Kunden- und Mitarbeiterorientierung, die zu einem deutlich überdurchschnittlichen Wachstum unseres Kundenvolumens führen könnte. Ein überdurchschnittlich guter Geschäftsverlauf könnte sich beim Wegfall der Inflationssorgen und einer Normalisierung des Zinsumfelds ergeben. Dabei unterstellen wir eine Rückkehr des Vertrauens aller Marktteilnehmer in die Marktmechnismen. V. ZweigniederlassungenEs bestehen keine Zweigniederlassungen.
Rechtmehring, den 31.03.2024 Bankhaus RSA eG Der Vorstand gez. Alfred Pongratz gez. Andreas Thalmeier Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband Bayern e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Generalversammlung berichtet. Den Jahresabschluss und den Lagebericht hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Generalversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr Herr Karl Fischberger und Herr Johann Riedl aus dem Aufsichtsrat aus.
Rechtmehring, 31.03.2024 gez. Augustin jun. Seidinger, Vorsitzender des Aufsichtsrats Jahresabschluss der Kreditinstitute in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft Bestandteile Jahresabschluss 1. Jahresabschluss (Formblatt 1) 2. Gewinn- und Verlustrechnung (Formblatt 3 - Staffelform) 3. Anhang 1. Jahresbilanz zum 31.12.2023Aktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023
3. AnhangA. Allgemeine AngabenDie Bankhaus RSA eG, Rechtmehring ist beim Amtsgericht Traunstein unter der GenR-Nummer 80 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Durch den Verkauf der Gewerbeeinheit Nr. 408 in München, Leopoldstr. 206 sind stille Reserven in Höhe von 446 TEUR realisiert worden. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert ausgewiesen. Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlungsbetrag und höherem Nennwert wurden - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigem Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die in den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken haben wir durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft werden Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Dies betrifft alle nicht akut ausfallgefährdeten Forderungen an Kunden sowie die nach §§ 26, 27 RechkredV unter der Bilanz auszuweisenden Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen (einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher Kreditzusagen). Die ermittelten Teilbeträge für die Pauschalwertberichtigung werden von dem Aktivposten Forderungen an Kunden abgesetzt. Die Teilbeträge für das außerbilanzielle Geschäft werden unter den anderen Rückstellungen passiviert und entsprechend von den Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften sowie den unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt. Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung erfolgt auf Grundlage des im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlusts unter Anrechnung von vertraglich vereinbarten Bonitätsprämien über den gesamten Lebenszyklus des Kredits (Anrechnungsmethode). Der erwartete Verlust wird unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt ermittelt. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten bilanziert. Das Bankhaus RSA eG hat die Geschäftseinlage an der RSA Individual GmbH um 74 TEUR erhöht. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientieren. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 EUR wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über 250 EUR, aber nicht über 800 EUR lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die sich daraus ergebenden Steuerbelastungen (passive latente Steuern) und Steuerentlastungen (aktive latente Steuern) haben wir verrechnet. Passive Steuerlatenzen bestehen insbesondere in der Position Beteiligungen, denen aktive Steuerlatenzen in den Positionen Forderungen an Kunden und Rückstellungen gegenüberstehen. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern in Höhe von 908.200 EUR. Dieser Betrag wurde in 2023 erstmals gebucht. Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 29,1 % zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zum jeweiligen Erfüllungsbetrag. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge und Gebühren enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und für Zuschläge sowie sonstige, über den Basiszins hinausgehende Vorteile für Einlagen, wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Die Verpflichtungen aus Anwartschaften auf Pensionen werden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Es wurden langfristige Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,0 % und zusätzlich eine Rentendynamik in Höhe von 1,5 % zugrunde gelegt. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) mit 1,83 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre auf Basis des von der Deutschen Bundesbank per November 2023 ermittelten Zinssatzes). Im Vergleich zu einer Abzinsung mit einem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 23.771 EUR. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes im Zusammenhang mit den Pensionsrückstellungen werden analog zum Ab-/Aufzinsungseffekt im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Bei Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, haben wir die Verpflichtungen mit den ihnen zuzurechnenden Vermögensgegenständen verrechnet. Die Bank hat ein Lebensarbeitszeitmodell für die Mitarbeiter der Bank in Form eines versicherungsgebundenen Zeitwertkontos. Die Bilanzierung der Zeitwerkonten in Höhe von 51.724 EUR wurde zu den Anschaffungskosten bzw. beizulegenden Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände sowie dem Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden bilanziert. Es handelt sich um verrechnete Aufwendungen und Erträge in Höhe von 108 EUR. Die Berechnung der Rückstellungen aus Altersteilzeit erfolgte nach dem Barwertverfahren. Als Bewertungsprämisse wurde eine Gehaltssteigerung von 2,0 % und ein Flukuationsabschlag bzw. Karrieretrend von 0 % berücksichtigt. Für die Ermittlung des Rechnungszinssatzes machten wir von der Vereinfachungsregelung (durchschnittlicher Marktzinsstz der vergangenden sieben Jahre auf Basis des von der Deutschen Bundesbank per September 2023 ermittelten Zinssatzes) des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch. Daher wurde der durchschnittliche Marktzins von 1,66 % per September 2023 bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Im übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebene positive Differenzbetrag wird anschließend um den Risikokostenbar- wert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Vermerke unter dem Bilanzstrich Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit übernehmen wir regelmäßig Bürgschaften und Akkreditive. Dabei ist es für uns erforderlich, Zahlungen an den Begünstigten zu leisten, wenn ein anderer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt. Der Umfang der übernommenen Verpflichtungen ist aus den Angaben unter dem Bilanzstrich ersichtlich. Die dargestellten Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da die Mehrzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen. Im Zusammenhang mit der Beteiligung an der "Park Immobilien Wohnbau München 1 GmbH & Co geschlossene Investment KG bestehen zum Bilanzstichtag noch nicht abgerufene Zeichnungszusagen über 200.796 EUR. Von den unwiderruflichen Kreditzusagen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 35.976.463 EUR betreffen 9.586.638 EUR Zusagen von Buchkrediten an Nichtbanken. Wir gewähren unwiderrufliche Kreditzusagen, um den Finanzierungsbedürfnissen unserer Kunden zu entsprechen. Unwiderrufliche Kreditzusagen umfassen die nicht in Anspruch genommenen Anteile der gewährten Zusagen, welche nicht durch uns widerrufen werden können. Die Kreditzusagen werden mit dem Nominalbetrag gezeigt. Die widerruflichen und unwiderruflichen Kreditzusagen werden bei der Überwachung der Kreditrisiken berücksichtigt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses wird vor dem verbindlichen Eingehen sowie während der Laufzeit einer Verpflichtung das Risiko aus der Inanspruchnahme für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen eingeschätzt. Dabei ist im Wesentlichen die Bonität des Auftraggebers bzw. Kreditnehmers ausschlaggebend. Im Falle der Verschlechterung der Bonität, die den Ausgleich der Inanspruchnahme ganz oder teilweise nicht mehr erwarten lässt, werden Rückstellungen gebildet. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente waren am Bilanzstichtag nicht vorhanden. Zinserträge/Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften werden im Zinsertrag erfasst (Reduktion des Zinsertrags). Negative Zinsen aus Passivgeschäften werden im Zinsaufwand erfasst (Reduktion des Zinsaufwands). Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung werden gesondert im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde in folgendem Fall abgewichen: In Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurden aktive latente Steuern bilanziert. C. Entwicklung des Anlagevermögens(volle EUR)
D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz In den Forderungen an Kreditinstitute sind 85.551.439 EUR Forderungen an die zuständige genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
In den Forderungen an Kunden sind 68.808.504 EUR Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Die Zinsabgrenzung wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Die Genossenschaft besitzt folgende Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen ein Konzernverhältnis besteht:
Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 290 Abs. 5 HGB i.V.m. § 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Daneben besitzt die Genossenschaft folgende Beteiligungen an anderen Unternehmen, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Weitere Beteiligungen wurden aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung gem. § 286 Abs. 3 HGB nicht angegeben. Im Bilanzposten 'Treuhandvermögen' (A9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen und für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen handelt es sich um Forderungen an Kunden.
Im Posten Sonstige Vermögensgegenstände sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von 2.598.646 EUR enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 187.444.126 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der zuständigen genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Die Zinsabgrenzung wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Im Bilanzposten 'Treuhandverbindlichkeiten' (P4) sind ausschließlich Kredite, ausgewiesen, die wir in eigenen Namen für fremde Rechnung halten. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von 40.230 EUR (Vorjahr: 19.600 EUR) enthalten. Angaben zum Posten Nachrangige Verbindlichkeiten: Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen in Höhe von 166.870 EUR an. Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgten zu folgenden Bedingungen:
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Nachrangigkeit der Verbindlichkeit ist wie folgt geregelt: Für die nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen: Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Die Restlaufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten beträgt zwischen 5 und 8 Jahren. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit einem Zinnsatz von 1,25% bis 3,25% ausgestattet.. In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Die unter dem Passivposten Gezeichnetes Kapital ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss nach den vorstehend dargestellten, im Jahresabschluss ausgewiesenen Einstellungen in die gesetzlichen Rücklagen (Bilanzgewinn), (1.400.000,00 EUR) und die anderen Ergebnisrücklagen (7.904.554,92 EUR) wie folgt zu verwenden:
In den Schulden und Eventualverbindlichkeiten sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von 23.671.019 EUR enthalten.
Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag liegt bei 23.771 EUR. Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
II. Gewinn- und Verlustrechnung Im Zinsergebnis sind keine negativen Zinsen enthalten. Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um 594 EUR (Vorjahr 5.795 EUR) vermindert. Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, die für die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, resultieren aus der Vermittlung von Immobilien, Krediten, Bausparverträgen, Wertpapieren und Fremdwährungskrediten, sowie für die Verwahrung im Depotgeschäft. Wichtige Einzelbeträge, die für die Beurteilung des Jahresabschlusses bzw. der Ertragslage nicht unwesentlich sind, sind enthalten in den Posten:
E. Sonstige AngabenAuf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen 31.289 EUR und die der früheren Vorstandsmitglieder 124.644 EUR. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene bestehen zum 31.12.2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von 2.561.464 EUR. Am Bilanzstichtag betrugen die gewährten Vorschüsse und Kredite sowie die eingegangenen Haftungsverhältnisse für
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht als Haftungsverhältnisse anzugeben, jedoch für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (Garantieverbund) in Höhe von 825.896 EUR. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Die Zahl der im Jahr 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 8,00 Auszubildende beschäftigt.
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Genossenschaftsverband Bayern e.V. Türkenstraße 22 - 24 80333 München
Rechtmehring, 31. März 2024 Bankhaus RSA eG Der Vorstand gez. Alfred Pongratz gez. Andreas Thalmeier BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bankhaus RSA eG, Rechtmehring VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bankhaus RSA eG (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung Kundenforderungen 2. Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs 3. Aktivierung latenter Steuern Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung Kundenforderungen a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 825 Mio. EUR. Dies entspricht 79 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 36 Mio. EUR sowie Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 212 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflichen Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft ab. Des Weiteren haben wir umfangreiche analytische Prüfungshandlungen bzw. Datenanalysen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden u. a. Auswertungen zur Datenqualität bei den Ratings, zu Forbearance-Maßnahmen sowie allgemeinen Auffälligkeiten (z. B. bei den Sicherheiten oder den Konditionen) / sowie zu möglicherweise von den wirtschaftlichen Entwicklungen des Geschäftsjahres stark betroffenen Kreditnehmern durchgeführt. Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. Bei der Auswahl haben wir insbesondere Kreditengagements berücksichtigt, die von der Zinsentwicklung betroffen sind. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Darüber hinaus enthält der Lagebericht Ausführungen zu den Kreditstrukturen und Verfahren der Risikoerkennung. 2. Verlustfreie Bewertung des Bankbuchs a) Sachverhalt und Problemstellung Mit den Forderungen an Kreditinstitute sowie an Kunden, (insgesamt 1.003 Mio. EUR bzw. 96,0 % der Bilanzsumme) und den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Kunden nachrangigen Verbindlichkeiten auf der Passivseite (insgesamt 951,5 Mio. EUR bzw. 91,1 % der Bilanzsumme) gehören wesentliche Teile der Bilanz zu den Finanzinstrumenten des Bankbuchs der Genossenschaft. Die Finanzinstrumente des Bankbuchs sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. von der Genossenschaft verlustfrei zu bewerten. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und vom Differenzbetrag die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellung) zu bilden, die unter den anderen Rückstellungen auszuweisen wäre. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Drohverlustrückstellung zu bilden. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen einschließlich der zugrundeliegenden Annahmen und Parameter sind in einem hohen Ausmaß ermessensbehaftet. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass wesentliche Annahmen und Parameter nicht sachgerecht berücksichtigt werden bzw. Ermessenspielräume nicht sachgerecht genutzt werden. Daher waren diese Sachverhalte für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung sowie aus unserer Sicht für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen unserer Prüfung der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir uns unter anderem mit den bei der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen und Parametern sowie der Abgrenzung des Bankbuchs auseinandergesetzt. Schwerpunkt war die Würdigung der Annahmen zur Schätzung der direkt aus den zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs resultierenden Provisionserträge, der zugrundeliegenden Kostenannahmen, insbesondere im Bereich der Verwaltungskosten, der Standard-Risikokosten im Eigen- und Kundengeschäft sowie der zugrundeliegenden Annahmen für Geschäfte mit unbestimmter Zins- bzw. Kapitalbindung. Des Weiteren haben wir die zutreffende Ableitung der laufzeitadäquaten Zinssätze aus Marktdaten nachvollzogen und haben uns von der Kongruenz der verwendeten Methoden, Steuerungsinstrumente und Parameter zur internen Risikosteuerung überzeugt. Das Berechnungsschema der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs haben wir anhand der einfließenden wesentlichen Annahmen und Parameter einschließlich der Diskontierung nachvollzogen. Dabei haben wir bestimmte von den gesetzlichen Vertretern angewandte Annahmen und Parameter einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen enthalten der Anhang im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" sowie der Lagebericht in den Abschnitten ... 3. Aktivierung latenter Steuern a) Sachverhalt und Problemstellung Das Bankhaus RSA eG hat aktive latente Steuern in Höhe von 0,9 Mio. EUR ausgewiesen. Bei der Bewertung bestehen dabei erhebliche Ermessensspielräume b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen der Prüfung haben wir die vorgelegte Dokumentation der Bank kritisch gewürdigt. Nach unserer Auffassung sind die Voraussetzungen für die Aktivierung der latenten Steuern gegeben, sodass die Bilanzierung nach unserer Auffassung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen des §§274 Abs. 1 S. 2 HGB erfolgte. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Gesellschaft sind im Anhang enthalten.Wir verweisen auf ... Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir wurden vom zuständigen gesetzlichen Prüfungsverband nach § 55 Abs. 3 GenG am Datum beauftragt, die Durchführung der Jahresabschlussprüfung der Bankhaus RSA eG per 31. Dezember 2023 vorzunehmen und den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 zu prüfen. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Tobias Blässing.
München, 11. April 2024 gez. Carolin Vogl, Wirtschaftsprüferin Dieser Jahresabschluss wurde gemäß § 48 GenG in der Generalversammlung am 16. Mai 2024 festgestellt und die Ergebnisverwendung wie vorgeschlagen beschlossen.
Genossenschaftsverband Bayern e. V. gez. Tobias Blässing, Wirtschaftsprüfer qualifiziert signiert 29.04.2024 qualifiziert signiert 24.04.2024 BaFin - Instituts - Nummer: 102741 Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Das Bankhaus RSA eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Bankhaus RSA eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Das Bankhaus RSA eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 23.754 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten zum Jahresende beträgt 47,52. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Teilzeit zum Jahresende beträgt 34,17. Der Gewinn vor Steuern beträgt 13.293 TEUR. Die Steuern auf Gewinn betragen 3.048 TEUR und betreffen laufende Steuern. Die Bankhaus RSA eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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