Tino Boden
GmbH
Radeberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.808,00 |
16.064,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
15.807,50 |
16.063,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
52.536,31 |
66.999,15 |
| I.
Vorräte |
6.830,35 |
30.927,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.632,81 |
15.111,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
38.073,15 |
20.959,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.398,01 |
501,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
70.742,32 |
83.564,97 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.751,50 |
31.587,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
16.751,50 |
6.587,24 |
| B.
Rückstellungen |
2.989,18 |
3.746,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.388,58 |
48.231,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.088,82 |
40.532,01 |
| D.
Passive latente Steuern |
2.613,06 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
70.742,32 |
83.564,97 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Tino Boden GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten ist
zum 01.01.2010 gleich dem Bilanzstichtag 31.12.2010
erfolgt.
Die Übermittlung des Jahresabschlusses zum
31.12.2009 zur Veröffentlichung im
elektronischen Bundesanzeiger gem. § 325 Abs.1 HGB ist
erfolgt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss ist entsprechend der Vorschriften
des 3. Buches HGB §§ 264 ff erstellt.
Dabei wurden die Gliederungsvorschriften
§ 266 HGB für die Bilanz
§ 275 (2) HGB für die Gewinn-und
Verlustrechnung beachtet.
Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde
wie folgt durchgeführt:
Immaterielle Vermögensge
ge
nstände wurden - soweit entgeltlich erworben -
mit ihren Anschaffungskosten abzüglich
Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
nach der linearen Methode.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, abzüglich
Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
nach der linearen bzw. degressiven Methode. Bei
beweglichen Gegenständen des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen €
150,01 und € 1.000,00 wurde der gebildete Sammelposten
weiter einheitlich mit 20 % pro Jahr abgeschrieben.
Die
Forderungen sind unter Würdigung ihrer
Einbringlichkeit bewertet. Wertberichtigungen waren nur
für das allgemeine Ausfallwagnis zu bilden.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten am
Bilanzstichtag bilanziert.
Das
Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet.
Das gezeichnete Kapital = Stammkapital in Höhe
von
€ 25.000,00
ist in voller Höhe einbezahlt.
Sonstige Rückstellungen sind für
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebildet. Die Bewertung erfolgte in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrags i.S. §253 Abs.1
HBG.
Passive latente Steuern i.S. § 274 Abs.1 HGB
waren zu bilden in Höhe von € 2.613,06.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 20.088,82
(Vorjahr: Euro 40.532,01).Darin enthalten sind
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in
Höhe von € 177,98 ( Vorjahr € 312,08).
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Geschäftsführer schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in
die Gewinnrücklagen einzustellen.
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Am Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen
Haftungsverhältnisse. Die sonstigen finanziellen
Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sind für die
Beurteilung der Finanzlage von nicht wesentlicher
Bedeutung.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 Abs.1 HGB wurde Gebrauch
gemacht. Auf die Angaben nach § 284 Abs.2 Nr.4 bis 8a,
Nr. 9a und b, sowie der Nummern 12,17,19,21,22 und
29 wird verzichtet.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer
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Tino Boden
|
ausgeübter Beruf:
|
Handwerksmeister
|
Weitere
Geschäftsführer:
|
keine bestellt
|
ausgeübter Beruf:
|
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Unterschrift der Geschäftsführung
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 177,98 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 312,08 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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