KH Massivhaus Rhein-Ruhr GmbH
Hauptstraße 41, 41366 Schwalmtal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Löhr seit 3.2.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KH Massivhaus Rhein-Ruhr GmbHSchwalmtalJahresabschluss zum 31. Dezember 2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023KH MASSIVHAUS RHEIN-RUHR GMBH, SCHWALMTAL-AMERNA K T I V A
P A S S I V A
KH MASSIVHAUS RHEIN-RUHR GMBH, SCHWALMTAL-AMERN ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften Die KH Massivhaus Rhein-Ruhr GmbH, Schwalmtal-Amern, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 9084 eingetragen. Der Jahresabschluss der KH Massivhaus Rhein-Ruhr GmbH, Schwalmtal-Amern, für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen erfolgen ausschließlich linear. Die Abschreibungen der in Vorjahren gebildeten Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter werden planmäßig fortgeführt. Die Zugänge von beweglichen Anlagegegenständen sind im Zugangsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Die Gegenstände des Anlagevermögens werden über folgende Nutzungsdauern linear abgeschrieben:
Die Bewertung der unfertigen Bauten erfolgte progressiv nach Einzelkosten (Material-, Fertigungs- und Subunternehmerkosten) sowie Zuschlägen für angemessene Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden von den Vorräten offen abgesetzt. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zum Nennwert angesetzt, in Einzelfällen zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbar waren. Sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit einem der Restlaufzeit adäquaten Zinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
III. ERGÄNZENDE ANGABEN Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 19. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Patronatserklärung des Gesellschafters Mit Patronatserklärung vom 09.04.2024 hat die Kern-Haus AG als Alleingesellschafterin der KH Massivhaus Rhein-Ruhr GmbH (KH MRR) eine Patronatserklärung abgegeben, wonach sich die Kern-Haus AG verpflichtet, die KH MRR bis zum 31.05.2025 bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 850.000,00 und ab dem 01.06.2025 bis zum 31.12.2025 bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 500.000,00 finanziell so auszustatten, dass KH MRR jederzeit in der Lage ist, ihre fälligen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu erfüllen. Auf Basis der Patronatserklärung vom 09.04.2024 hat die Kern-Haus AG einen Betrag in Höhe von EUR 850.000,00 darlehensweise zur Verfügung gestellt. In Abänderung der bisherigen Regelung ist dieser Betrag nicht bis zum 31.05.2025 auf EUR 500.000,00 zurückzuführen. Vielmehr wird der Gesamtbetrag der KH MRR zunächst bis zum 30.06.2026 weiterhin darlehensweise belassen. Mit Ergänzungsvereinbarung zur harten Patronatserklärung vom 24.10.2024 hat die Kern-Haus AG gegenüber der KH MRR die weitere Patronatserklärung abgegeben, wonach sich die Kern-Haus AG verpflichtet, die KH MRR so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit, begrenzt auf einen Betrag in Höhe von EUR 850.000,00 bis zum 30.06.2026 zu erfüllen. Darüber hinaus ist für Mängelgewährleistungsansprüche die Patronatserklärung begrenzt auf einen Betrag in Höhe von EUR 650.000,00. Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans § 285 Nr. 9c HGB Zum 31. Dezember 2023 bestehen Forderungen gegen einen ehemaligen Geschäftsführer in Höhe von EUR 20.166,96 (im Vorjahr EUR 19.788,60). Darin enthalten ist ein Darlehen, das mit 6,0% verzinst wird. Außerdem besteht eine Forderung über einen Anspruch nach § 43 GmbHG in Höhe von EUR 37.822,83 gegenüber Herrn Kaltenbach.
Schwalmtal-Amern, den 20. Februar 2025 ____________________________ Ralf Löhr (Geschäftsführer) ________________________________ Kemal Ögütcü (Geschäftsführer) Sonstiges: Beschluss / Feststellung Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss vom 13. Februar 2025 festgestellt. |
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