Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 235748
Eingetragen
12.9.2017
Branche
Institute für Factoring-GeschäfteVerbriefungszweckgesellschaften a. n. g.Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Factoring von Privatliquidationen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Isabelle Berndt
seit 27.3.2024
Geschäftsführer
Prokura
Helga Müller
seit 26.11.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
AeV Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen AG
Germany
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AeV Factoring GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 6.694,99 450,34
2. Forderungen an Kunden 849.383,16 765.306,93
3. Immaterielle Anlagenwerte
a) Geschäfts- und Firmenwert 28.500,00 38.000,00
4. sonstige Vermögensgegenstände 389,53 27.942,77
5. Rechnungsabgrenzungsposten 341,00 342,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 885.308,68 832.042,04

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 697.759,42 638.703,95
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden andere Verbindlichkeiten
a) täglich fällig 3.290,51 18.710,85
3. Sonstige Verbindlichkeiten 12.394,22 11.447,48
4. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 1.758,87 431,65
b) andere Rückstellungen 17.726,00 16.311,00
5. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
b) Kapitalrücklage 94.000,00 94.000,00
c) Bilanzgewinn 8.379,66 2.437,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 885.308,68 832.042,04

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. - 31.12.2023

2023 2022
EUR EUR EUR
1. Zinserträge
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 160.749,36 152.022,41
2. Zinsaufwendungen -3.350,19 -2.009,49
157.399,17 150.012,92
3. Sonstige betriebliche Erträge 2.091,21 3.061,92
4. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -73.891,00
ab) Soziale Abgaben und andere Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -17.549,52
-91.440,52 -88.421,99
b) andere Verwaltungsaufwendungen -45.044,79 -42.662,78
-136.485,31 -131.084,77
5. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen -9.500,00 -9.751,26
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.104,01 -5.866,51
7. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 10.401,06 6.372,30
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -4.458,55 -3.134,79
9. Sonstige Steuern 0,04 0,06
10. Jahresüberschuss 5.942,55 3.237,57
11. Gewinnvortrag (Vj. Verlustvortrag) 2.437,11 -800,46
12. Bilanzgewinn 8.379,66 2.437,11

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

AeV Factoring GmbH, München

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die AeV Factoring GmbH hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 235748 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie über die Rechnungslegung von Finanzdienstleistungsinstituten insbesondere §§ 340 - 340h HGB und der Verordnung über die Rechnungslegung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung -RechKredV) sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenüber dem Vorjahresabschluss wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden grundsätzlich beibehalten.

Die Forderungen an Kreditinstitute sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die Forderungen an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren vorzunehmen.

Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wird planmäßig über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren gem. § 253 Abs. 3 HGB abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstige Verbindlichkeiten werden entsprechend dem Höchstwertprinzip angesetzt. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag.

Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Verpflichtungen und Risiken Rechnung und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Auf den Anlagenspiegel (Beilage 1) wird verwiesen.

Aufgliederung einzelner Bilanzposten nach Restlaufzeiten.

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
Forderungen an Kunden
1) bis drei Monate 849.383,16 765.306,93
2) mehr als drei Monate bis ein Jahr 0,00 0,00
3) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 0,00 0,00
4) mehr als fünf Jahre 0,00 0,00
Insgesamt 849.383,16 765.306,93
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1) bis drei Monate 3.290,51 18.710,85
2) mehr als drei Monate bis ein Jahr 0,00 0,00
3) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 0,00 0,00
4) mehr als fünf Jahre 0,00 0,00
Insgesamt 3.290,51 18.710,85
sonstige Verbindlichkeiten
1) bis drei Monate 12.394,22 11.447,48
2) mehr als drei Monate bis ein Jahr 0,00 0,00
3) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 0,00 0,00
4) mehr als fünf Jahre 0,00 0,00
Insgesamt 12.394,22 11.447,48

Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG i. H. v. EUR 0,00 (Vj. EUR 25.551,08) und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i. H. v. EUR 2.863,50 (Vj. EUR 0,00). Es besteht Mitzugehörigkeitsvermerk zu den sonstigen Verbindlichkeiten (Vj. sonstige Vermögensgegenständen).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine Sicherungsabtretung der Forderungen an Kunden besichert.

Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Zinserträge beinhalten ausschließlich im Inland erzielte Erlöse aus dem unechten Factoring.

VI. Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr 2023 war durchschnittlich ein Arbeitnehmer und die Geschäftsführerin beschäftigt.

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Frau Helga Müller, Obersüßbach, Bankkauffrau. Am 7. Februar 2024 wurde Frau Isabelle Berndt, Kauffrau in Markkleeberg, zur weiteren Geschäftsführerin gewählt.

Für Kosten des Jahresabschlussprüfers wurde ein Honorar von EUR 8.500,00 zurückgestellt.

Gesellschafter und Mutterunternehmen ist die AeV Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen AG, München. Sie verzichtet aufgrund größenordnungsmäßiger Befreiungen auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses.

Die Geschäftsführung schlägt in der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

München, den 13. Februar 2024

Die Geschäftsführung

Helga Müller

Isabelle Berndt

Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01. - 31.12.2023

(Anlagenspiegel)

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Anlagenwerte
1. a) Geschäfts- oder Firmenwert 95.000,00 0,00 0,00 95.000,00
95.000,00 0,00 0,00 95.000,00
kumulierte Abschreibung
Stand 01.01.2023 Zugänge 2023 Abgänge 2023 Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
a) Geschäfts- oder Firmenwert 57.000,00 9.500,00 0,00 66.500,00
57.000,00 9.500,00 0,00 66.500,00
Buchwert
Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
EUR EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
a) Geschäfts- oder Firmenwert 28.500,00 38.000,00
28.500,00 38.000,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

Die AeV Factoring GmbH übernimmt die Vorfinanzierung von Privatliquidationen von Ärzten für einen Zeitraum von 90 Tagen in Form eines unechten Factorings.

Mit Urkunde vom 31. August 2017 erhielt die Gesellschaft von der BaFin gemäß § 32 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) die Erlaubnis, als Finanzdienstleistung das Factoring zu erbringen.

Die Gesellschaft erwirbt ausschließlich Forderungen, die von Kunden der AeV Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen AG generiert wurden. Die AeV Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen AG ist eine privatärztliche Verrechnungsstelle mit Sitz in München. Zu den Kunden der AG zählen Kliniken, Chefärzte, Ärzte in Niederlassung und Medizinische Versorgungszentren, für die sie umfangreiche Leistungen erbringt und die als Partner ganzheitlich betreut werden. Gleichermaßen entwickelt sie mit ihren Kunden Lösungen für die Optimierung Ihrer Abrechnungsprozesse.

2. Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft versteht sich als moderner Finanzdienstleister für ihre Kunden. Als Basis des Geschäftsmodells sehen wir unsere erfahrenen Fachkräfte und unser IT-System, die uns in den einzelnen Geschäftsprozessen unterstützen.

Die fortschreitende Digitalisierung und die neue EU-Datenschutzgrundverordnung stellen komplett neue und sehr umfangreiche Anforderungen an die eingesetzte Softwarelösung. Die Gesellschaft hat sich deshalb dazu entschieden, dass vorhandene EDV-System zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Mit der Umsetzung wurde im Jahr 2021 begonnen.

Die Ablöse des EDV-Systems konnte im Jahr 2023 noch nicht erfolgen, da aufgrund von nicht vorhersehbaren Systemfehlern in der neuen Software die Testphase noch nicht abgeschlossen werden konnte. Unter der Voraussetzung, dass die Systemfehler vollständig behoben werden können ist es geplant, die Umsetzung in der zweiten Jahreshälfte 2024 durchzuführen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Segment der Privatabrechnung findet unverändert ein anhaltender Verdrängungswettbewerb statt. Der Wettbewerb ist erheblich zersplittert. Es gibt eine Reihe von größeren Unternehmen, daneben kleinere mittelständische Unternehmen und inhabergeführte Klein- und Kleinstunternehmen. Aufgrund immer höherer Anforderungen im Datenschutz und in der Finanzaufsicht wird es für kleinere Wettbewerber immer schwieriger, zu bestehen.

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung werden die Dienstleistungen der AeV Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen AG und somit auch von der AeV Factoring GmbH weniger in Anspruch genommen. Größere Neukunden der AeV Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen AG wünschen aktuell kein Factoring.

2. Geschäftsverlauf und Lage

Im Bereich des Factorings ist die Anzahl der Kunden aufgrund der branchenbezogenen Rahmenbedingungen weiterhin leicht rückläufig.

Die AeV Factoring GmbH hat als eigenständige Gesellschaft die Chance unabhängig am Markt zu agieren und eigenständig Kunden zu akquirieren. Derzeit wird jedoch ausschließlich den Kunden der AeV Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen AG das Factoring angeboten.

Es besteht die Chance bei Mitbewerbern, die eigenständig abrechnen, aber über keine Erlaubnis zum Factoring verfügen, einen entsprechenden Ankauf anzubieten. Die Gesellschaft hätte somit eine komfortable Ausgangsposition und könnte sich sehr schnell weiterentwickeln. Jedoch hat sich die Geschäftsführung dazu entschlossen, dieses Geschäftsmodell derzeit nicht weiter zu verfolgen..

Durch die steigenden Kreditzinsen hat die Gesellschaft ihr Vergütungssystem geringfügig angepasst, was zu einer Steigerung der Zinserträge von rund 5,7 % geführt hat.

a) Ertragslage

Die Zinserträge summierten sich auf EUR 160.749,36.

Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich somit die Zinserträge um EUR 8.726,95.

Im Berichtsjahr lag das Ergebnis bei EUR 5.942,55. Trotz Erhöhung der Personalkosten und der Zinsaufwendungen konnte im Vergleich zum Vorjahr ein positives Ergebnis erwirtschaftet werden.

Die Ertragslage ist aus Sicht der Geschäftsführung weiterhin bedingt zufriedenstellend. Der Bilanzgewinn des Vorjahres konnte durch das Jahresergebnisses etwas gesteigert werden. Das Jahresergebnis ist weiterhin zu gering.

b) Finanzlage

Es steht eine Kreditlinie von EUR 1.250.000,00 zur Verfügung.

Die Linie wurde zum Jahresende mit EUR 697.759,42 in Anspruch genommen.

Die Inanspruchnahme wird bei gleichbleibendem Factoringvolumen unverändert bleiben, so dass das Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel zur Durchführung ihres Geschäftszweckes verfügt.

Die liquiden Mittel betrugen EUR 6.694,99.

c) Vermögenslage

Das Anlagevermögen besteht zum Bilanzstichtag ausschließlich aus dem bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwert und beträgt EUR 28.500,00.

Die Forderungen an Kunden summieren sich auf EUR 849.383,16 und bilden den Hauptbestandteil des Vermögens.

Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf EUR 389,53.

Das gezeichnete Kapital liegt bei EUR 50.000,00, die Kapitalrücklage bei EUR 94.000,00, das gesamte Eigenkapital somit bei EUR 144.000,00 zuzüglich dem Bilanzgewinn zum 31.12.2023 mit EUR 8.379,66. Die Eigenkapitalquote liegt bei 17,21 %. Die Eigenkapitalbasis ist damit gemessen an der Unternehmensgröße befriedigend.

3. Finanzielle Leistungsindikatoren

Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf:

Umsatzentwicklung

Betriebsergebnis und

Branchenentwicklung.

Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz pro Kunde, Umsatzrendite und den Cashflow heran.

4. Gesamtaussage

Unsere Vermögens- und Finanzlage schätzen wir weiterhin als zufriedenstellend ein.

Unsere Ertragslage schätzen wir als bedingt zufriedenstellend ein, da der Jahresüberschuss im abgelaufenen Geschäftsjahr den Bilanzgewinn des Vorjahres erhöht hat, aber nach wie vor noch zu gering ist.

Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.

III. Zweigniederlassungsbericht

Unser Unternehmen verfügt neben dem Hauptsitz in München über keine inländischen Geschäftsstellen.

IV. Prognosebericht

Die zukünftigen Anforderungen an Finanzdienstleister im Gesundheitswesen im Hinblick auf Datenschutz, Prozessstabilität, Transparenz in den Geschäftsprozessen kann nur durch ein leistungsfähiges IT-System gewährleistet werden. Weiterhin wird durch die hohen Anforderungen der Aufsichtsbehörden in den kommenden Jahren ein gewisser Wandel stattfinden. Ob dies eine Reduktion der Mitbewerber nach sich zieht, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Dies kann uns die Möglichkeit bieten zu wachsen.

Aufgrund der Einsparungen im Gesundheitssektor sowie der fortschreitenden Digitalisierung ist es nicht abzusehen, ob sich das Abrechnungsvolumen von Privatliquidationen und somit auch die Vorfinanzierung auf dem Niveau vor drei Jahren bewegt.

Wir beurteilen die voraussichtliche Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Gesellschaft im Folgejahr zu 2023 neutral. Die Ertragslage wird aufgrund von gleichbleibenden Umsatzerlösen und Kosten stabil bleiben. Das Unternehmen wird dabei immer in der Lage sein, allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen.

V. Chancen und Risikobericht

1. Unternehmensstrategie

Die Unternehmensstrategie ist daraufhin ausgerichtet, die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden durch Qualität und Services zu sichern. Dabei stehen die Kundenbedürfnisse im Vordergrund. Dem Abgang von Kunden wird durch gezielte Marketing- und Vertriebsaktivitäten entgegengewirkt. Die Marketingaktivitäten wurden bereits seit Anfang 2023 ausgeweitet.

2. Risikoinventur

Das tragende Risiko im Geschäftsmodell des Unternehmens ist das Adressausfallrisiko im Factoring. Das Veritätsrisiko der angekauften Forderungen wird bereits im Entstehungsprozess deutlich eingegrenzt, da das Unternehmen gegenüber anderen Branchen die Rechnungen über die AeV Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen AG erstellt und prüft. Das Adressausfallrisiko im Factoring kann durch die vorhandenen Steuerungsinstrumente gut beherrscht werden. Zudem ist das Delcredererisiko sehr gering, da die Gesellschaft derzeit nur ein unechtes Factoring betreibt.

Das Insolvenzrisiko eines Factoringkunden ist nicht gänzlich auszuschließen. Jedoch wird die wirtschaftliche Entwicklung dieser Kunden laufend überwacht, so dass auch dieses Risiko weitgehend gesteuert werden kann.

Aufgrund der Betriebsgröße kann das Unternehmen im Vergleich zu größeren Wettbewerbern flexibel und schnell auf Veränderungen reagieren. Zudem hat das Unternehmen Erfahrung in der stetigen Anpassung an Veränderungen im Markt und Wettbewerb.

Das Marktpreisrisiko ist aufgrund des Geschäftsmodells nicht relevant, da keine fremden Mittel aufgenommen werden müssen. Das Liquiditätsrisiko ist gering.

Inverse Risiken lagen im Berichtsjahr vor und sind auch im Folgejahr zu erwarten. Durch die Veränderung im Gesundheitssektor kann das Risiko mit rückläufigen Ertragszahlen, auf die kein Einfluss genommen werden kann, auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Das Risiko des konjunkturellen Abschwungs hat nur geringe Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, da Krankheiten trotzdem weitestgehend unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen sind. Durch die stetige Inflation wird die derzeitige Gehaltsstruktur steigen, was dazu führen wird, dass weniger Menschen in die private Krankenversicherung wechseln können. Dies führt zu geringem Abrechnungsvolumen in den Praxen und somit auch bei der Gesellschaft zu Minderung von Erträgen.

ESG-Risiken hat das Unternehmen nicht identifiziert. Auch das Thema Greenwashing spielt in der Gesellschaft keine Rolle.

3. Risikostrategie

Die gesundheitsrechtlichen Bedingungen werden laufend beobachtet und es erfolgen bei Bedarf Anpassungen am Geschäftsmodell des Unternehmens. Es ist beabsichtigt, das unechte Factoring beizubehalten und vorhandene Risiken bestmöglich zu reduzieren. Darüber hinaus werden keine zusätzlichen Risiken eingegangen. Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern im Berichtsjahr keine entsprechenden Anpassungsmaßnahmen.

4. Risikokonzentrationen

Falschabrechnungen der AeV Gesellschaft für Abrechnung von Privatliquidationen AG können auf das Geschäftsfeld Factoring durchschlagen. Dieses Risiko ist jedoch gut beherrschbar. Ansonsten sind keine Risikokonzentrationen erkennbar.

5. Diversifikationseffekte der vorhandenen Risiken

Die Falschabrechnung kann sich auf die Geschäftsfelder Abrechnung und Factoring auswirken. Allerdings wird dieses Risiko durch das Qualitätsmanagement sowie vertragliche Vereinbarungen geringgehalten.

6. Gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung

Mögliche Auswirkungen auf Ertrag und Liquidität durch einen Forderungsausfall im Factoring und durch Falschabrechnungen werden Geschäftsfeld übergreifend gesteuert. Diese Risiken sind jedoch gut beherrschbar.

7. Sonstige aufsichtsrechtliche Anforderungen

Die Gefährdungsanalyse zeigt auch im Geschäftsjahr 2023 ein geringes Geldwäscherisiko. Die Geschäftsleitung und der Geldwäschebeauftragte achten auf die Einhaltung von internen Vorgaben und die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten. Im Berichtsjahr gab es wie auch im Vorjahr keine auffälligen bzw. meldepflichtigen Vorgänge.

Die Compliance-Funktion wurde durch den Compliance-Beauftragten ausgeübt. Die zentrale Stelle wurde bei der Geschäftsführung organisatorisch angesiedelt.

Die interne Revision wurde im Berichtsjahr durch eine Prokuristin ausgeübt.

Das Unternehmen wurde mit einem soliden Stammkapital ausgestattet, zudem wurden Beträge in die Kapitalrücklage geleistet.

Der Jahresüberschuss des Berichtsjahres wird mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Der sich ergebende Bilanzgewinn verändert daher das bilanzielle Eigenkapital. Im Folgejahr ist mit keinem Ausfall von bilanziellen Kapitalbestandteilen zu rechnen.

Das Institut hat aufgrund des Geschäftsmodells keine Liquiditätsrisiken, was sich in der Firmengeschichte widerspiegelt. Im Berichtjahr gab es keine nennenswerten Liquiditätskosten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Prüfungsurteil

Ich habe den Jahresabschluss der AeV Factoring GmbH, München - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -, der eine Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden enthält, unter Einbeziehung der Buchführung sowie ergänzender Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Der Jahresabschluss und Lagebericht zusammen werden nachfolgend Abschluss genannt.

Die Einbeziehung der Buchführung in die Abschlussprüfung nach § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB sowie die Prüfung des Lageberichts nach § 317 Abs. 2 HGB stellen zusätzliche gesetzliche Anforderungen dar, die über diejenigen der Internationalen Prüfungsstandards (ISA) hinausgehen.

Aussagen zum Jahresabschluss

Meine nach § 317 HGB durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften.

Aussagen zum Lagebericht

Meine nach § 317 HGB durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der internationalen Prüfungsstandards (ISA) des IAASB ergänzt um das wp-net-Fachgutachten 2018 von wp.net und dem Prüfungshinweis 2020 zum Lagebericht vorgenommen. Meine Verantwortlichkeiten sind weiter ausgeführt im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts". Ich bin unabhängig von der geprüften Gesellschaft in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und ich habe meine weiteren berufsethischen Verantwortlichkeiten als Voraussetzung zur Durchführung einer Abschlussprüfung erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zu dienen.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und der für die Aufstellung und Überwachung der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Verantwortlichen

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter für notwendig erachten, um eine Aufstellung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Beurteilung der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und, sofern zutreffend, zur Angabe weiterer Sachverhalte zur Beurteilung der Fortführungsannahme sowie zur Aufstellung des Jahresabschlusses unter Annahme der Fortführung des Unternehmens, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen entweder die Auflösung der Gesellschaft oder die Einstellung der Geschäfte oder es besteht dazu keine realistische Alternative.

Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Die mit der Überwachung der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht betrauten Personen sind dafür verantwortlich, den gesamten Prozess der Abschlussaufstellung zu überwachen.

Verantwortung des Abschussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage meiner Prüfung mit hinreichender Sicherheit

ein Urteil abzugeben zu diesem Jahresabschluss, dass dieser Jahresabschluss und der Lagebericht frei sind von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, falschen Darstellungen,

ein Urteil abzugeben, ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt und

einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der mein Prüfungsurteil enthält.

Hinreichende Sicherheit bedeutet ein hohes Maß an Sicherheit, stellt aber keine Garantie dafür dar, dass eine Prüfung nach internationalen Standards (ISA) immer alle wesentlichen falschen Darstellungen aufdeckt, sofern diese vorhanden sind. Falsche Darstellungen können bewusst oder durch Fehler entstehen und werden als wesentlich eingestuft, wenn diese allein oder im Ganzen wirtschaftliche Entscheidungen der Adressaten dieses Abschlusses beeinflussen könnten, die aufgrund dieses Abschlusses getätigt wurden. Der Lagebericht ist dahingehend zu beurteilen, dass er im Einklang mit dem Jahresabschluss steht.

Als Teil meiner Prüfung in Übereinstimmung mit ISA, dem wp.net-Fachgutachten 2018 und dem wp.net-Prüfungshinweis 2020 Lagebericht übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Außerdem besteht meine Prüfung darin:

Die Risiken wesentlicher unzutreffender Angaben zu identifizieren und einzuschätzen, seien sie durch Verstöße oder Unrichtigkeiten entstanden; Prüfungsverfahren zu entwerfen und durchzuführen, die auf solche Risiken ausgerichtet sind; Prüfungsnachweise zu erlangen, die eine ausreichende und angemessene Grundlage für mein Prüfungsurteil darstellen. Das Risiko, dass eine aus einem Verstoß resultierende unzutreffende Angabe nicht aufgedeckt wird, ist höher als bei einer unbeabsichtigten wesentlichen falschen Angabe, weil Verstöße mit betrügerischen Absprachen, Fälschungen, vorsätzlichen Auslassungen, Falschdarstellungen oder dem Umgehen von internen Kontrollen einhergehen können.

Ein Verständnis von den prüfungsrelevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen zu erlangen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Urteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Unternehmens zu fällen.

Ich beurteile den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

Die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten Schätzwerte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben zu beurteilen.

Eine Schlussfolgerung in Bezug auf die Angemessenheit der Anwendung der Annahme der Unternehmensfortführung als Grundlage der Rechnungslegung durch die gesetzlichen Vertreter zu ziehen und, ausgehend von den erlangten Prüfungsnachweisen, eine Schlussfolgerung darüber zu ziehen, ob eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich Ereignissen und/oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen könnte. Komme ich zu der Schlussfolgerung, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, in meinem Bestätigungsvermerk auf die betreffenden Angaben im Abschluss aufmerksam zu machen oder, sofern diese Angaben unangemessen sind, mein Prüfungsurteil zu modifizieren. Meine Schlussfolgerungen basieren auf den bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweisen. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch bewirken, dass die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht mehr gegeben ist.

Ich erörtere mit den gesetzlichen Vertretern unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Abschlussprüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen und bedeutsame Mängel bei internen Kontrollen, die ich während meiner Abschlussprüfung feststellte.

 

München, den 26. Februar 2024

Michael Böllner, Wirtschaftsprüfer

Feststellung:

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 22. März 2024 festgestellt.

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