B2 CAPITAL GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Cardinal seit 7.11.2018 | Vorstandsmitglied |
Stefan Dr. Dörrer seit 21.12.2007 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
B Plus Planungs-AktiengesellschaftBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Anhang B-Plus für das Geschäftsjahr 2023B Plus Planungs-Aktiengesellschaft, Berlin1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften entsprechend den Regelungen der Satzung aufgestellt. Die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes wurden beachtet. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Registernummer HRB 1431 B geführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß § 265 Abs. 2 HGB die entsprechenden Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres gegenübergestellt. Sämtliche Aktien der Gesellschaft werden vollständig von der BEHALA - Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (kurz: BEHALA GmbH) gehalten. 2. Bilanzierung und Bewertung Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die Immateriellen Vermögensgegenstände undSachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, lineare und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer festgelegte Abschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. In Bezug auf die Bilanzierung von Vermögensgegenständen mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 (netto) wird analog § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800 nicht übersteigen. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten, insbesondere den von Dritten in Rechnung gestellten Fremdleistungen oder den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Werten angesetzt worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten bewertet. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") angesetzt. Als Grundlage der Berechnung dienen Barwerte basierend auf den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck; der Rechnungszinsfuß gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Jahren beträgt 1,82 % (Vj. 1,78 %). Künftige Rentensteigerungen wurden mit jährlich 2,0 % (i. Vj. 2,0 %) berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 1.022. Hier gilt eine Ausschüttungssperre, wonach Gewinne nur ausgeschüttet werden dürfen, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem o.g. Unterschiedsbetrag entsprechen. Dies steht einer Gewinnabführung nach herrschender Meinung nicht im Wege. Sonstige Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer geschätzten Restlaufzeit von länger als einem Jahr werden fristadäquat abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen bzw. Ausgaben, die Ertrag bzw. Aufwand künftiger Geschäftsjahre betreffen. Die B Plus Planungs-Aktiengesellschaft hat aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages eine ertragsteuerliche Organschaft mit der BEHALA GmbH. Das steuerliche Ergebnis der B Plus Planungs-Aktiengesellschaft wird der BEHALA GmbH zugerechnet, daher werden eventuelle latente Steuern von der Organträgerin ermittelt und bilanziert. 3. Erläuterungen zur BilanzDie Aufgliederung und die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem beiliegenden Anlagespiegel zu entnehmen. Die zum 31. Dezember 2023 aktivierten unfertigen Leistungen betreffen Planungs- und Projektsteuerungsaufträge, die zum 31. Dezember 2023 noch nicht abgerechnet werden konnten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von T€ 387 (i. Vj. T€ 1.190) beinhalten unverändert im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt laut § 4 der Satzung T€ 2.600. Es handelt sich um Namensaktien, aufgeteilt in 52.000 Aktien mit einem Nennwert von 50,00 € je Aktie. Die Kapitalrücklage ist nach § 150 AktG ausreichend dotiert. Die Gewinnrücklagen sind aufgrund des BilMoG zum 1. Januar 2010 gebildet worden. Außer den in der Bilanz passivierten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen weitere Verpflichtungen für Pensionen, Unterstützungen und Anwartschaften in Höhe von T€ 85 (i. Vj. T€ 91). Von dem Wahlrecht entsprechend Art. 28 Abs. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Die sonstigen Rückstellungen enthalten u. a. eine Rückstellung für Leistungsprämien und Tantiemen mit insgesamt T€ 366 (i. Vj T€ 366) und im Übrigen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 884 (i. Vj. T€ 526) bestehen gegenüber der Aktionärin und beinhalten mit T€ 877 (i. Vj. T€ 526) i. W. die Ergebnisabführungsverpflichtung des Geschäftsjahres. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie erzielten Umsatzerlöse betragen T€ 4.033 Vj. T€ 4.180), wurden ausschließlich im Inland erwirtschaftet und teilen sich wie folgt auf:
Die sonstigen betrieblichen Erträge von T€ 31 (i. Vj. T€ 28) beinhalten u. a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 12 (i. Vj. T€ 3) sowie Erträge aus Anlageabgängen von T€ 9 (i. Vj T€ 5). Die Materialaufwendungen betragen im Berichtsjahr T€ 1.606 (i. Vj. T€ 2.104). Im Wesentlichen handelt es sich um Fremdleistungen für Projekte für die BEHALA GmbH in Höhe von T€ 1.536 (i. Vj. T€ 2.003), die an die Aktionärin weiterberechnet werden. Die restlichen Materialaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Fremdleistungen für Projekte für Dritte i. H. v. T€ 65 (i. Vj. T€ 95). Die Personalaufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 102 auf T€ 1.071. In dieser Summe ist die Zuführung zu der Rückstellung für Erfolgsprämien 2023 von T€ 366 (i. Vj. T€ 366) berücksichtigt. Die Abschreibungen von T€ 22 (i. Vj. T€ 89) enthalten im Berichtjahr planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen, Immaterielle Vermögensgegenstände sowie GWG von T€ 22 (i. Vj. T€ 12) und auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens von T€ 0 (i. Vj. T€ 77). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 386 (i. Vj. T€ 421) umfassen u. a. die Aufwendungen für Geschäftsbesorgung T€ 73 (i. Vj. T€ 70), die Mietaufwendungen T€ 37 (i. Vj. T€ 35), Versicherungsaufwendungen T€ 27 (i. Vj. T€ 22) und Aufwand für Versicherungsschäden aus der Rückstellungsbildung von T€ 200 (i Vj. T€ 200). Der Zinsaufwand enthält ausschließlich Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von T€ 3 (i. Vj. T€ 3). Das Jahresergebnis in Höhe von T€ 877 (i. Vj. T€ 526) wird entsprechend dem 2004 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag an die Aktionärin abgeführt. 5. Sonstige Angaben Im Jahresdurchschnitt waren 10 Mitarbeiter (ohne Vorständin) bei der Gesellschaft beschäftigt. Die Vorstandsbezüge der Vorständin betrugen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt T€ 5,4 (i. Vj. T€ 5,4). Es handelt sich um Fixbeträge. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben Vergütungen von insgesamt T€ 2,5 zurückgestellt. Geschäfte und Dienstleistungen mit nahestehenden Personen wurden nicht durchgeführt. Geschäfte und Dienstleistungen mit nahestehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt. Für die Jahresabschlussprüfung sind Honorare des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von T€ 5,4 im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 berücksichtigt. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen im Rahmen der Verpflichtungen für Pensionen, Unterstützungen und Anwartschaften T€ 85 (i. Vj. T€ 91). Gemäß § 73 AO haftet die Gesellschaft als Organgesellschaft für die im Rahmen der umsatz- und ertragsteuerlichen Organschaft bestehenden Steuerverbindlichkeiten des Organträgers. Das Risiko der Inanspruchnahme wird infolge der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Organträgers als gering eingestuft. 6. Erklärung der Vorständin und des Aufsichtsrates der B Plus Planungs-Aktiengesellschaft zu den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex Vorständin und Aufsichtsrat haben auf der Grundlage des Corporate Governance Kodex der B Plus Planungs-Aktiengesellschaft eine Erklärung in entsprechender Anwendung des § 161 Aktiengesetz abgegeben; diese Erklärung wird als Anlage zum Lagebericht der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht. 7. Nachtragsbericht Wesentliche Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung wären, sind bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nicht eingetreten. Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands: Vorständin Petra Cardinal, Rechtsanwältin, Geschäftsführerin der BEHALA GmbH Aufsichtsrat Mandy Bahr, Prokuristin der Berliner Großmarkt GmbH - Vorsitzende seit 13.05.2020 Klaus-G. Lichtfuß, Prokurist der BEHALA GmbH, Berlin - stellvertretender Vorsitzender seit 13.04.2018 Jana Schäfer, Mitarbeiterin der B Plus Planungs-Aktiengesellschaft, Berlin - Mitglied seit 13.04.2018
Berlin, den 22. März 2024 B Plus Planungs-Aktiengesellsch Petra Cardinal, Vorständin Gewinn- und Verlustrechnung B-Plus für den zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023B Plus Planungs-Aktiengesellschaft, Berlin
Bilanz B-Plus zum 31. Dezember 2023B Plus Planungs- Aktiengesellschaft, BerlinAKTIVA
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