Widmann Gastronomie GmbH
Grunaer Weg 18, 01277 Dresden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Wolfgang Widmann seit 19.2.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 70.00% | |
| 30.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Widmann Gastronomie GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zur GesellschaftDie Widmann Gastronomie GmbH in Dresden weist zum Abschlußstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267a Abs.1 HGB auf. Die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 erfolgte nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Geschäftsführer Die Geschäftsführung wird von Herrn Thomas Widmann ausgeübt. B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1.) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2.) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 3.) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4.) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 5.) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen sind aus D) II ersichtlich. 6.) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 7.) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgrundlagen. 8) Für den Anhang wurden von dem größenabhängigen Erleichterungen gem. § 266 Abs. 1 und § 276 S.1 HGB Gebrauch gemacht. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1.) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. 2.) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3.) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4.) Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5.) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1.) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2.) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3.) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4.) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5.) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6.) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00€ werden im Zugangsjahr nach § 6 (2) EStG sofort als Betriebsausgabe abgesetzt. Vermögensgegenstände im Einzelwert über 150,00€ aber unter 1.000,00€ werden ab dem Zugangsjahr und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben §6 (2a) EStG bis zu einem Restwert i. H. v. 0,00 €. 7.) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. 8.) Das gekennzeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9.) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und auf das steuerliche Minimum reduziert. 10.) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 11.) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. III. Sonderposten mit Rücklageanteil Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. E. Angaben zu G.u.V.- Posten I. Steuerliche Sonderabschreibungen Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i.V.m. § 254 HGB vorgenommen. F. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. sonstige Berichtsbestandteile
T. Widmann Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt. |
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