MPS Mess- und Prüfsysteme GmbH

Industriestraße 17, 97483 Eltmann, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 3440
Eingetragen
5.2.1998
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Die Entwicklung, Fertigung, der Service und Vertrieb von elektrischen/elektronischen Prüf- und Meßgeräten mit zugehörigen Softwareprogrammen im Bereich der Hochspannungstechnik und allgemeinen Elektrotechnik und die Übernahme von Vertretungen in dieser Branche, ebenso die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte oder Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich erscheinen oder die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Rainer Bötsch
seit 10.7.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Rainer Bösch
Balthasar-Neumann-Str. 31, 97483 Eltmann
13.000 €
50.00%
Stephan Fischer
Dippacher Orles 44, 96138 Burgebrach
13.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MPS Mess- und Prüfsysteme GmbH

Eltmann

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 70.989,25 72.419,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 70.988,25 72.418,00
B. Umlaufvermögen 10.605.089,58 7.395.583,00
I. Vorräte 694.256,66 1.254.486,71
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.487.705,97 902.289,01
III. Wertpapiere 2.483.584,27  
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.939.542,68 5.238.807,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.459,27 6.547,83
Aktiva 10.678.538,10 7.474.549,83

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 9.596.026,36 6.822.897,30
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen 4.412,00 4.412,00
III. Bilanzgewinn 9.565.614,36 6.792.485,30
davon Gewinnvortrag 6.792.485,30 5.001.295,15
B. Rückstellungen 554.468,67 273.426,34
C. Verbindlichkeiten 528.043,07 378.226,19
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 528.043,07 378.226,19
Summe Passiva 10.678.538,10 7.474.549,83

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Bei der MPS Mess- und Prüfsysteme GmbH handelt es sich nach § 267 (1) HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft wurde am 15.01.98 gegründet.
Sie wird im Amtsgericht Bamberg unter HRB 3440 geführt.
Im Berichtsjahr waren Geschäftsführer Herr Rainer Bötsch und Herr Stephan Fischer.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen; größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs -  und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände  des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 800,00 werden voll abgeschrieben. Von der Poolabschreibung von Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten 801,00 bis 1.000,00 Euro wurde 2021 nicht Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 316.117,07.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Soweit die Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen für latente Steuern vorlagen wurden solche gebildet.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 26.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
316.117 €
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0 €



Angaben zu den beschäftigten Arbeitnehmern
Es sind durchschnittlich 33 Arbeitnehmer beschäftigt.
Pensionsrückstellung

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen wurden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Aufgrund der Ausgliederung der Versorgungsansprüche der Gesellschaftergeschäftsführer
zum 01.12.2012 in die Unterstützungskasse ist die Fa. MPS Meß- u. Prüfsysteme GmbH
verpflichtet, zum 31.12.2023 folgende Prämien zur Ausfinanzierung der Versorgungszusage zu leisten:
Für Herrn Fischer: 4.000 Euro monatlich für 1  Jahr und 9 Monate

Die verbleibende Rückstellung für eine Pension wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bzw. Teilwertverfahren ermittelt. Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:

- Zinssatz (7 Jahresdurchschnitt)  1,35%
- Zinssatz (10 Jahresdurchschnitt) 1,87%
- Gehalts- u. Rentendynamik 0,00%
- Restlaufzeit (pauschal) 15 Jahre
- Methode PUC-Methode (projected unit credit)
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G"

Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pension war eine Verminderung der Pensionsrückstellung erforderlich.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen sind nicht vorhanden.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:


31.12.2022
31.12.2023
Erfüllungsbetrag der Pensionen
125.000 Euro
125.000Euro
Buchwert der Pensionsrückstellung
125.000 Euro
125.000Euro



Angabe der grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden:
PUC-Methode
Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang.

Ausschüttungssperre  kein Angabe für kleine GmbH´s

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0 € der Ausschüttungssperre.

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
0Euro
Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen
0Euro
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern
0Euro
Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre
0Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen
0.000 €
Forderungen
0.000 €
Verbindlichkeiten
0.000 €

 

Eltmann, 25.03.2025

gez. die Geschäftsleitung

sonstige Berichtsbestandteile


gez. die Geschäftsleitung


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025 festgestellt.

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