MPS Mess-
und Prüfsysteme GmbH
Eltmann
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.989,25 |
72.419,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
70.988,25 |
72.418,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.605.089,58 |
7.395.583,00 |
| I.
Vorräte |
694.256,66 |
1.254.486,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.487.705,97 |
902.289,01 |
| III.
Wertpapiere |
2.483.584,27 |
|
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.939.542,68 |
5.238.807,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.459,27 |
6.547,83 |
| Aktiva |
10.678.538,10 |
7.474.549,83 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.596.026,36 |
6.822.897,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
4.412,00 |
4.412,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
9.565.614,36 |
6.792.485,30 |
| davon
Gewinnvortrag |
6.792.485,30 |
5.001.295,15 |
| B.
Rückstellungen |
554.468,67 |
273.426,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
528.043,07 |
378.226,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
528.043,07 |
378.226,19 |
| Summe
Passiva |
10.678.538,10 |
7.474.549,83 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Bei der MPS Mess- und Prüfsysteme GmbH handelt
es sich nach § 267 (1) HGB um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft wurde am 15.01.98 gegründet.
Sie wird im Amtsgericht Bamberg unter HRB 3440
geführt.
Im Berichtsjahr waren Geschäftsführer Herr
Rainer Bötsch und Herr Stephan Fischer.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen; größenabhängige
Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung
des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B.
Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu Euro 800,00 werden voll
abgeschrieben. Von der Poolabschreibung von Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten 801,00 bis
1.000,00 Euro wurde 2021 nicht Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor. Der Betrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro
0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt Euro 316.117,07.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr. Soweit die
Voraussetzungen für die Bildung von
Rückstellungen für latente Steuern vorlagen
wurden solche gebildet.
C.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 26.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
316.117 €
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0 €
|
Angaben zu den beschäftigten Arbeitnehmern
Es sind durchschnittlich 33 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Pensionsrückstellung
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare
langfristig fällige Verpflichtungen wurden pauschal
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Aufgrund der Ausgliederung der
Versorgungsansprüche der
Gesellschaftergeschäftsführer
zum 01.12.2012 in die Unterstützungskasse ist
die Fa. MPS Meß- u. Prüfsysteme GmbH
verpflichtet, zum 31.12.2023 folgende Prämien
zur Ausfinanzierung der Versorgungszusage zu leisten:
Für Herrn Fischer: 4.000 Euro monatlich für
1 Jahr und 9 Monate
Die verbleibende Rückstellung für eine
Pension wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bzw.
Teilwertverfahren ermittelt. Dabei sind folgende
grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:
- Zinssatz (7 Jahresdurchschnitt) 1,35%
- Zinssatz (10 Jahresdurchschnitt) 1,87%
- Gehalts- u. Rentendynamik 0,00%
- Restlaufzeit (pauschal) 15 Jahre
- Methode PUC-Methode (projected unit credit)
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G"
Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pension war
eine Verminderung der Pensionsrückstellung
erforderlich.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen sind nicht
vorhanden.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren
Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
|
31.12.2022
|
31.12.2023
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionen
|
125.000 Euro
|
125.000Euro
|
Buchwert der
Pensionsrückstellung
|
125.000 Euro
|
125.000Euro
|
Angabe der grundlegenden Annahmen, die der
Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes mithilfe allgemein
anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden:
PUC-Methode
Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten
Versorgungszusagen im vollen Umfang.
Ausschüttungssperre
kein Angabe für kleine GmbH´s
Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag
von 0 € der Ausschüttungssperre.
Aktivierung selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
0Euro
Aktive latente Steuern, die die passiven latenten
Steuern übersteigen
0Euro
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum
Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten
übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten
passiven latenten Steuern
0Euro
Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre
0Euro
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0.000 €
|
Forderungen
|
0.000 €
|
Verbindlichkeiten
|
0.000 €
|
Eltmann, 25.03.2025
gez.
die Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
gez. die Geschäftsleitung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025
festgestellt.
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