Media Park
GmbH
Sögel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
61.907,00 |
82.423,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
529,00 |
669,00 |
| II.
Sachanlagen |
61.378,00 |
81.754,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
882.382,55 |
1.013.132,94 |
| I.
Vorräte |
521.517,24 |
580.673,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
238.996,43 |
348.903,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
121.868,88 |
83.556,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
613,15 |
813,12 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
149.080,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
944.902,70 |
1.245.449,59 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.362,20 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
125.000,00 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
174.645,12 |
215.971,20 |
| IV.
Jahresüberschuss |
30.442,73 |
41.326,08 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
149.080,53 |
| B.
Rückstellungen |
29.342,21 |
42.039,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
909.198,29 |
1.203.409,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
944.902,70 |
1.245.449,59 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
1. Generalnorm
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw. 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Erläuterungen
Bei der Bilanzierung werden die generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256
HGB sowie die besonderen Ansatz und Bewertungsbestimmungen
für kleine Kapitalgesellschaften beachtet.
Insbesondere erfolgt die Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(Going-Concern-Prämisse).
Darstellung, Gliederung und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
2. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die Abschreibungssätze der
verschiedenen Anlagegüter richten sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bei Anschaffung von selbständig nutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten die 150 €,
nicht jedoch 1.000 € übersteigen, wurde nach
Maßgabe von § 6 Abs. 2a EStG ein
wirtschaftsjahresbezogener steuerlicher Sammelposten
eingestellt, der im Jahr der Bildung und in den folgenden
vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst wird. Dies gilt für
Anschaffungen für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis
31.12.2009.
3. Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip unter
Beachtung von gesunkenen Wiederbeschaffungskosten und
verlustfreier Bewertung wird beachtet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nominalwert bilanziert. Zur Abdeckung des
Ausfallrisikos werden individuelle Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine
Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Wertberichtigung
ermittelt sich unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer
und wird aktivisch von den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen abgesetzt. Der Prozentsatz für die
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung beträgt im
Geschäftsjahr unverändert 1%.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
4. Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden mit dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Betrag angesetzt.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2014 sind
innerhalb eines Jahres fällig.
2. Eigenkapital
Ausgewiesen ist das Stammkapital der Gesellschaft zum
Nennbetrag von TEuro 26. Zum Bilanzstichtag weist die
Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag i.H.v. TEuro 0 (i.Vj. TEuro 149) aus.
3
. Verbindlichkeiten
Von den Gesamtverbindlichkeiten i.H.v. TEuro 909
(i.Vj. TEuro 1.203) haben TEuro 562 (i.Vj. TEuro 786) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten entfallen mit TEuro 1 (i.Vj.
TEuro 145) auf Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter.
Für die Verbindlichkeiten bestehen im
üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetz
entstehende Sicherheiten.
D. Sonstige Angaben
1. Angaben zu den Organmitgliedern
Zum Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr 2014 bestellt
Herr Alfons Kohne
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben
die in § 285 Nr. 9 lit. a) und b) HGB geforderten
Angaben.
Sögel, im September 2015
Media Park GmbH
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.09.2015 festgestellt.
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