Basermann Verwaltungs GmbH
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Basermann GmbH & Co. KGSchlüchternJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Abgaben zum Jahresabschluss Der handelsrechtliche Jahresabschluss der Basermann GmbH & Co. KG, Schlüchtern, wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Personengesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs.8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear bzw. degressiv vorgenommen. Bei bewegliche Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 ist ein "jährlicher" Sammelposten gebildet worden. Der Sammelposten wird, unab- hängig von den Nutzungsdauern und des Verbleibs der einzelnen Wirtschaftsgüter, über eine Lauf- zeit von 5 Jahren abgeschrieben. Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, soweit unter Beachtung des Niederstwertprinzips nicht niedrigere Tageswerte am Bilanzstichtag maßgebend waren. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Bei den Forderungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB)
2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Hierzu verweisen wir auf I. 2. Mitzugehörigkeitsvermerke. 3. Sonderposten mit Rücklageanteil (Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB) Nachfolgend werden die Vorschriften und Werte der einzelnen Positionen des Sonderpostens mit Rücklageanteil angegeben:
Das Wahlrecht der Beibehaltung nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 HGB wurde wahrgenommen. IV. Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten 1. Angaben gem. § 285 Nr. 10 HGB Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr von der Basermann Verwaltungs GmbH ausgeübt. Deren Geschäftsführer ist Herr Lackierermeister Heiko Basermann. 2. Persönlich haftende Gesellschafter (§ 285 Nr. 15 HGB) Komplementärin ist die Basermann Verwaltungs GmbH, mit dem Sitz in 36381 Schlüchtern, Gartenstraße 46. Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 25.000,00.
Schlüchtern, den 22. November 2011 gez. Basermann Verwaltungs GmbH vertreten durch Herrn Lackierermeister Heiko Basermann sonstige BerichtsbestandteileAngabe des Datums der Feststellung des Jahresabschlusses (§ 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB) Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde mit Beschluss vom 22. November 2011 festgestellt. |
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