Heinz
Winter GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2012
EUR |
30.9.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
129.073,00 |
58.005,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
24.561,00 |
897,00 |
| II.
Sachanlagen |
104.512,00 |
57.108,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
294.894,56 |
374.557,43 |
| I.
Vorräte |
6.408,63 |
7.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
99.832,04 |
100.251,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
188.653,89 |
266.705,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.155,76 |
2.280,58 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
139.435,17 |
155.750,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
565.558,49 |
590.593,68 |
Passiva
|
|
30.9.2012
EUR |
30.9.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
181.315,26 |
276.051,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
16.315,50 |
94.736,12 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
139.435,17 |
155.750,67 |
| B.
Rückstellungen |
90.579,06 |
104.246,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
474.979,43 |
486.347,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
474.979,43 |
486.347,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
565.558,49 |
590.593,68 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
2011/2012
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Heinz Winter GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungs- (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige lineare
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um die zulässigen
Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellkosten bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Liquide Mittel werden zum Nennwert ausgewiesen.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge gebildet worden.
Die Pensionsrückstellung werd nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem
Teilwertverfahren und der Barwertmethode (PUC) ermittelt.
Grundlagen des Gutachtens ist die Richtlinie 2005 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck und der durch die Deutsche
Bundesbank bekannt gegebene Rechnungszinsfuß von 5,07
%, der dem durchschnittlichen Marktzins bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. Zudem
ist ein Rententrend von 0 % berücksichtigt. Ein
Gehaltstrend wurde nicht berücksichtigt, da es sich um
eine feste Zusage handelt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten werden mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind im
Anlagespiegel zusammengefasst. Die Abschreibung im
Anlagespiegel weicht nicht vom Wert in der Gewinn- und
Verlustrechnung ab.
Zur Position
"nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist
zu erwähnen, dass von einem Gesellschafter zur
Vermeidung einer Überschuldung ein Rangrücktritt
seiner Forderung in Höhe von 200.000,00 Euro
erklärt wurde. Die Geschäftsführung geht von
einer Fortführung des Unternehmens aus.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
ausschließlich Ansprüche aus Steuererstattungen.
Auf Grund der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich
zum 1.Oktober 2010 ein Zuführungsbetrag von 23.772
€, der gem Art. 67 Abs. 1 EGHGB bis spätestens
31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je
Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung
zuzuführen ist. Im Vorjahr wurde der volle Betrag von
23.772 € zugeführt. Der unter den
Pensionsrückstellungen ausgewiesene Betrag ergibt sich
nach Saldierung mit einer Geldanlage gem. § 246 Abs. 2
S. 2 HGB. Die Anschaffungskosten und der beizulegende
Zeitwert des saldierten Vermögens betragen 260.013,94
€, der Erfüllungsbetrag der verrechneten
Pensionsrückstellungen beträgt 332.193,00 €.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen:
| • |
Urlaubsverpflichtungen
|
| • |
Berufsgenossenschaft
|
| • |
Abschlusskosten
|
| • |
Archivierung
|
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im
wesentlichen das Verrechnungskonto des
Gesellschafters Heinz Winter in Höhe von Euro
447.989,54, welches mit 1% verzinst wird.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In den
a. o. Erträgen des vorangegangenen
Wirtschaftsjahres sind Erlöse aus dem Verkauf von
Scheideabfällen aus der Elektrolyse in Höhe von
164 T€ enthalten.
Sonstige Angaben
Durchschnittlich waren 6,0 Mitarbeiter
beschäftigt.
Es besteht eine Zweigniederlassung in Neustadt an der
Waldnaab.
Einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011/2012
waren die Herren:
Die Feststellung erfolgte am 19.06.2013 durch die
Gesellschafterversammlung.
Heinz Winter GmbH:
Geschäftsführer:
| • |
gezeichnet Uwe Winter
|
| • |
gezeichnet Heiko Winter
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2013 festgestellt.
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