Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 2469
Vorher
Hering Holding AG
Eingetragen
16.8.1996
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Bergwerksmaschinen
Gegenstand
Der Betrieb einer Maschinenfabrik und des Apparatebaus sowie von sonstigen industriellen und gewerblichen Unternehmungen jeder Art und die Beteiligung an solchen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hering AG

Gunzenhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

31.12.2023
EUR


Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

7.384,00

3.420,00

II. Sachanlagen

1.816.736,41

1.818.791,41

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1.924.468,09

2.348.840,69

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

-627.240,20

-1.427.217,85

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.559.841,85

870.942,65

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

680.393,08

2.558.308,42

C. Rechnungsabgrenzungsposten

45.397,16

57.299,94

Summe Aktiva

6.406.980,39

6.230.385,26



PASSIVA

31.12.2023

EUR

Vorjahr

EUR

A. Eigenkapital

I. Grundkapital

1.942.909,15

1.942.909,15

II. Gewinnrücklagen

194.290,92

194.290,92

III. Bilanzgewinn

2.885.921,61

2.828.833,69

B. Rückstellungen

555.914,95

430.606,64

C. Verbindlichkeiten

827.943,76

833.744,86

Summe Passiva

6.406.980,39

6.230.385,26

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Hering AG hat ihren Sitz in Gunzenhausen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ansbach (Reg.Nr. HRB 2469).

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeines

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde gem. §§ 242 ff. und § 264 ff. HGB und nach den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes sowie den Regelungen der Satzung aufgestellt. ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268, 274a, 276-277 HGB und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften §§ 252-256 HGB erstellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten und sofern abnutzbar vermindert um planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die maximale Nutzungsdauern liegen zwischen drei und fünf Jahren.

Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten und sofern abnutzbar vermindert um planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Zugänge des Geschäftsjahres werden zeitanteilig abgeschrieben. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die wesentlichen Nutzungsdauern sind bei Gebäuden 33 Jahre, bei technischen Anlagen und Maschinen 3-10 Jahre sowie bei Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-12 Jahre.

Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Sollte sich in Folgejahren herausstellen, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die in der Zwischenzeit vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Für geringwertige abnutzbare bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens mit einem Wert von bis zu EUR 800 kommen unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit Vereinfachungsregelungen (Sofortabschreibung) zur Anwendung.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. In diesen einbezogen sind die gemäß § 255 Abs. 2 S. 2 HGB vorgeschriebenen Bestandteile. Zur verlustfreien Bewertung werden - soweit erforderlich - angemessene Abschläge vorgenommen.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind zu den verrechenbaren Zahlungsbeträgen angesetzt. Sie wurden gem. § 268 Abs. 5 S. 2 HGB auf der Aktivseite ausgewiesen und offen von den Vorräten abgesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem jeweiligen Zahlungsbetrag abzüglich der Umsatzsteuer angesetzt (Nettomethode).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos sowie zur Abdeckung möglicher Zinsverluste wurde eine Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand gebildet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft Ausgaben des Geschäftsjahres, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Für die bestehenden Pensionsverpflichtungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bei einer unterstellten Restlaufzeit von 15 Jahren mit einem Zinssatz von 1,82% (Vj. 1,78%) sowie einer jährlichen Rentenanpassung von 1,5% mit dem Barwert bewertet werden, wurde keine Rückstellung gebildet. Die sich ergebenden Verpflichtungen zum 31. Dezember 2023 belaufen sich auf TEUR 98. Diese wurden in Übereinstimmung mit Artikel 28 Abs. 1 EGHGB nicht passiviert. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S. 1 HGB beträgt TEUR 0.

Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Ansatzwahlrechte sowie Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

III. Bilanzerläuterun gen

1. Anlagevermögen

Die Befreiungsvorschrift gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB hinsichtlich der Darstellung eines Anlagengitters wird angewandt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 1 (Vj. T€ 1) enthalten.

3. Grundkapital

Das Grundkapital zum 31.12.2023 beträgt unverändert TDM 3.800 (TEUR 1.943) und ist eingeteilt in 3.800 Aktien zu je DM 1.000 (EUR 511,29).

4. Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 1.842.

5. Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf.

Restlaufzeit

Gesamtbetrag

Bis 1 Jahr

EUR

1 bis 5 Jahre EUR

über 5 Jahre EUR

31.12.2023 EUR

31.12.2022 EUR

827.943,76

0,00

0,00

827.943,76

(Vorjahr)

833.744,86

0,00

0,00

833.195,20

6. sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 74 (i.Vj. TEUR 152) und betreffen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen.

7. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 536.903,31. Sie resultieren ausschließlich aus Bürgschaftsverpflichtungen. Die Höhe entspricht den zugesagten Aval Linien.

IV. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 49 Arbeitnehmer.

2. Vorstand

Vorstände der Gesellschaft waren im Berichtsjahr

· Herr Christian Rasch, Dipl.-Ing. (FH)

· Herr Maximilian Stechhammer, Industriekaufmann

3. Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der Hering AG, Gunzenhausen, wird in den Konzernabschluss der BAVARIA Industries Group AG, München, einbezogen.

4. Abhängigkeitsbericht

Da mit dem Mehrheitsaktionär kein Beherrschungsvertrag besteht, war der Vorstand der Hering AG zur Aufstellung eines Berichts über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen gem. § 312 AktG verpflichtet. Der Vorstand erklärt gem. § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt.

 

Gunzenhausen, 4. März 2024

_____________________ _____________________

Christian Rasch Maximilian Stechhammer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. Juni 2024

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