LS Bau GmbHLiquidiert

66877 Ramstein-Miesenbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Zweibrücken HRB 30576
Vorher
Gerhard Stephan Bauunternehmung GmbH
Eingetragen
2.2.2007
Branche
Bauträger für WohngebäudeArchitekturbüros für HochbauBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Die Ausführung von Bauarbeiten, sowie die Vermittlung des Verkaufs von Fertighäusern aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Frömmel
seit 20.12.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Würmbergstraße 58, 73066 Uhingen
22.250 €
89.00%
F**** S******
2.750 €
11.00%

Beteiligungen

NameAnteil
ZBG GmbHAufgelöst
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LS Bau GmbH

Ramstein-Miesenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 32.173,00 38.923,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.443,00 17.777,00
II. Sachanlagen 15.730,00 21.146,00
B. Umlaufvermögen 740.249,52 44.128,72
I. Vorräte 442.111,09 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 142.938,97 42.464,98
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 47.660,38 19.766,71
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 155.199,46 1.663,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.465,47 2.675,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 777.887,99 85.726,72

Passiva

   
  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 4.802,33 2.291,60
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 22.708,40 14.793,97
III. Jahresüberschuss 2.510,73 -7.914,43
B. Rückstellungen 2.000,00 4.731,00
C. Verbindlichkeiten 771.085,66 78.704,12
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 74.380,18 56.688,27
Bilanzsumme, Summe Passiva 777.887,99 85.726,72

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach der Vorschrift des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden.

Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zu der linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150 €) wurden gemäss § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.

Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- bzw. Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- bzw. Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

 

66877 Ramstein-Miesenbach, den 07. Januar 2011

Sven Lauber

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