EHRGEIZ
Lichttechnik GmbH
Karlsbad
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.884,00 |
39.189,00 |
| I.
Sachanlagen |
29.884,00 |
39.189,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
433.342,87 |
1.153.167,47 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
934.389,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
410.154,66 |
197.179,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.188,21 |
21.598,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
24,61 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
244.141,98 |
6.893,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
707.368,85 |
1.199.274,84 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
240.000,00 |
240.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
271.893,76 |
-28.925,97 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
237.248,22 |
300.819,73 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
244.141,98 |
6.893,76 |
| B.
Rückstellungen |
7.000,00 |
8.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
700.368,85 |
1.191.274,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
707.368,85 |
1.199.274,84 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die EHRGEIZ Lichttechnik GmbH hat ihren Sitz in
Karlsbad. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Mannheim unter HRB 723153 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264
ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die
Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266
Abs. 2 und 3 HGB.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
unverändert gegenüber dem Vorjahr die nachfolgend
dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewandt. Dabei wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
ausgegangen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände sind mit
dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist
durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Die
flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
In den
Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht.
Zum Abschlussstichtag sind
auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet
(§ 256a HGB).
IV.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Eigenkapital
Zum 31. Dezember 2019 besteht ein nicht
durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von
EUR 244.141,98 (Vorjahr: EUR 6.893,76), der entsprechend
§ 268 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite
ausgewiesen ist.
Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der
bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der
Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur
Beseitigung der Überschuldung im Sinne des
Insolvenzrechts liegt eine Patronatserklärung von Herr
Hartmut Braun vor.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
V.
Sonstige Angaben
Belegschaft
Im Jahresdurchschnitt waren keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Karlsbad, den 11. August 2020
gez. Oliver
Braun
gez. Steven Braun
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.08.2020 festgestellt.
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