Depprich IT
GmbH
Ungerhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Stand 31.12.2010
Euro
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Vorjahr 31.12.2009
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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0,00
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0,00
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II. Sachanlagen
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6.111,00
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6.363,00
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III. Finanzanlagen
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25.000,00
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25.000,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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0,00
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0,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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125,00
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139,00
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III. Wertpapiere
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0,00
|
0,00
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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18.592,99
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10.420,65
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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769,18
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732,56
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Summe Aktiva
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50.598,17
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42.655,21
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PASSIVA
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Stand 31.12.2010
Euro
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Vorjahr 31.12.2009
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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14.700,32
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8.516,78
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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7.843,26
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6.183,54
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B. Rückstellungen
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84,00
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0,00
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C. Verbindlichkeiten
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2.970,59
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2.954,89
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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50.598,17
|
42.655,21
|
Anhang
zum Jahresabschluss per 31.12.2010
Depprich IT GmbH
87781 Ungerhausen
I. Allgemeine Angaben
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
erläutert.
4. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten Finanzanlagen bzw. sonstige
Vermögensgegenstände bzw. sonstige
Verbindlichkeiten.
5. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
6. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschluss mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
II. Angaben zu Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB Abs. 1 gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsmäßigem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. des §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
III. Angaben zu Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
5. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden
sind.
6. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
7. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
IV. Angaben zu Bilanzposten
1. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu
Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
2. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
V. Sonstige Angaben
1. Geschäftsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Geschäftsjahr wurden die Geschäfte von Herrn
Peter Depprich geführt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 29.09.2011
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