Kunz Containerdienst GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Engelhard Kunz seit 4.3.2026 | Liquidator |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kunz GmbHEttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Anhang nach BilRUG ab 2016
4. Es bestehen keine besonderen Umstände, die eine ausnahmsweise Abweichung in der Gliederung der Bilanz oder GuV begründen (§265 Abs. 1 HGB). 5. Die Posten der Bilanz oder GuV sind mit den entsprechenden Vorjahreswerten nicht vergleichbar (§265 Abs. 2 HGB). 6. Es wurden keine Vorjahreswerte zur besseren Vergleichbarkeit angepasst. (§265 Abs. 2 S. 3 HGB) 7. Es wurden keine Abschlussposten der Bilanz oder GuV aus Gründen der Klarheit zusammengefasst (§265 Abs. 7 Nr. 2 HGB). 8. Die Gliederung der Anhangsangaben erfolgte in der Reihenfolge der Posten in der Bilanz und GuV (§284 Abs. 1 HGB). 9. Die Umsatzerlöse im Vorjahresausweis wurden wegen der Neudefinition nicht angepasst. (Art. 75 Abs. 2 Satz 3 EGHGB). Ein Unterschied ergibt sich in folgenden Bereichen: keine 10. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Entwicklungskosten angesetzt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear abgeschrieben. Sofern vorhanden, sind die Einzelheiten aus der beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens ersichtlich. Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nicht geändert (§284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter bzw. außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. In den Herstellungskosten wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen (§284 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Für die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch gemacht. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear bzw. degressiv über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Einzelheiten sind aus der beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens ersichtlich. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Vorräten werden die Roh- und Betriebsstoffe sowie die Waren zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch die Bildung von Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Bewertung des Kassenbestandes sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalbetrag. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen/Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand/Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Stammkapital wird als Gezeichnetes Kapital ausgewiesen und ist zum Nennwert bewertet. Sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Anmerkungen zu Pensionsrückstellungen: keine Angaben erforderlich. Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. 11. Erläuterungen zur Bilanz Sofern ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz fällt z. B. Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, die nicht bzw. unter einem anderen Posten ausgegeben werden, wird nachfolgender Mitzugehörigkeitsvermerk gemacht: · Insoweit keine Angaben erforderlich Weitere Angaben: · In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 0,00€ enthalten. · In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren i. H. v. 0,00€ enthalten · Sicherheiten hierzu bestehen: keine · In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i. H. v. 331.619,72 € enthalten. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse: Verbindlichkeiten aus Bürgschaften: keine Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen keine Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten keine 12. Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesenen oder vermerkte sonstige finanziellen Verpflichtungen: Verpflichtungen aus · Mehrjährige Mietvertrag: Büromietvertrag, 460€/Monat, Mehrjährige Leasingverträge: keine 13. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung · Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. · In der GuV sind keine Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung enthalten. 14. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug: neunzehn Arbeitnehmer. 15. Zu den zugunsten der Geschäftsführung (Geschäftsführung/Aufsichtsrat/Beirat/ähnliche Einrichtungen) gewährten Kredite/Vorschüsse wird ausgeführt: · Stand bisheriger Kredite zum Beginn des Berichtsjahres: keine · Rückzahlung im Berichtsjahr: keine · Neuvergabe im Berichtsjahr: keine · Neuer Kreditbetrag zum Ende des Berichtsjahres: keine Kreditkonditionen neu vergebener Kredite: keine Auszahlungsbetrag: keine Zinssatz: keiner Laufzeit: keine Sicherheiten: keine sonstige Berichtsbestandteile
Ettlingen, den 13.03.2023 gez. Engelhard Kunz
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