Erbringung von Logistikdienstleistungen
UniCredit Leasing Finance GmbHLiquidiert
20097 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Wahlers seit 6.6.2024 | Prokura |
Susanne Schell seit 4.7.2023 | Prokura |
Olaf Rößling seit 4.7.2023 | Prokura |
Andreas Steuck seit 2.2.2023 | Geschäftsführer |
Thomas Thran seit 7.10.2022 | Prokura |
Ulrike Jungnischke seit 18.3.2021 | Geschäftsführer |
Christian Markus Spandau seit 15.6.2020 | Prokura |
Sven Rose seit 7.9.2016 | Prokura |
Christian Will seit 24.6.2011 | Prokura |
Erwin Geyer seit 24.2.2010 | Prokura |
Julia Zantke seit 3.6.2003 | Prokura |
Gerald Wiencke seit 3.6.2003 | Prokura |
Dagmar Andersen seit 3.6.2003 | Prokura |
Andreas Schick seit 3.6.2003 | Prokura |
Georg Knichl seit 3.6.2003 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UniCredit Leasing Finance GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024 festgestellt. Angaben zum Unterzeichner:
Hamburg, 27.06.2024 gez. Christian Spandau Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Erläuterungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 Die UniCredit Leasing Finance GmbH (UCLF) mit Sitz in Hamburg ist ein Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 KWG, jedoch kein CRR-Kreditinstitut nach § 1 Abs. 3d KWG. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 10451 geführt. Der Jahresabschluss der UCLF für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG), nach den Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt worden. Die Alleingesellschafterin der UniCredit Leasing GmbH (UCL), die UniCredit Bank GmbH, München, hatte im Rahmen der Umsetzung der vorherigen Mehrjahresplanung "Team 23" beschlossen, das Neugeschäft zum 15. August 2020 einzustellen und Leasing sowie Mietkaufgeschäfte nicht mehr aus eigener Hand zu finanzieren. Die UniCredit Bank GmbH verfolgt den ursprünglich geplanten Verkauf der UCL Gruppe im Jahr 2022 nicht weiter und hat die Entscheidung getroffen, die UCL Gruppe bis zum 31. Dezember 2026 als eigenständige Gesellschaften abzuwickeln und den ganzen Betrieb zu diesem Datum stillzulegen. Von der Stilllegung ist neben der UCL auch ihre 100%ige Tochtergesellschaft die UCLF betroffen. Ein Interessensausgleich und Sozialplan wurden im August 2020 für die Mitarbeiter aufgestellt, die hauptsächlich im Vertrieb tätig sind und von dem Ausfall des Neugeschäfts betroffen wurden. Die Gesellschafter haben sich gegen einen Verkauf entschieden und stattdessen eine eigenständige Abwicklung der Gesellschaft vorgezogen. Daher wurde im Juni 2022 ein neuer Interessensausgleich erarbeitet. Dieser betrifft den geplanten Stellenabbau aller verbleibenden Mitarbeiter bis Ende 2026. Übrige Rückstellungen aus dem Sozialplan von August 2020 wurden entsprechend angepasst. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Jahresabschlusses basiert auf dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Zum Zeitpunkt der Aufstellung liegen keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten vor, die dem entgegenstehen. Nachdem kein Neugeschäft mehr abgeschlossen wird, wird das im Bestand befindliche Geschäft weiter verwaltet. Rund 92 % der Verträge, die einen Anteil von rund 63 % am Gesamtforderungsvolumen ausmachen, haben eine bis spätestens Ende 2026 endende Laufzeit. Die längsten Verträge laufen Ende 2031 aus. Darüber hinaus werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden grundsätzlich unverändert gegenüber dem Vorjahr angewendet. Auf Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie damit einhergehende Ausweisänderungen wird in den jeweiligen Posten hingewiesen. Die Forderungen an Kreditinstitute und verbundene Unternehmen werden mit dem Nennwert bilanziert. Die Forderungen an Kunden sind zum Barwert angesetzt. Für Adressausfallrisiken sind Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet worden. Die handelsrechtliche Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden folgt seit 2018 den konzernweit angewandten Risikovorsorgevorschriften des IFRS 9, die analog in die HGB Rechnungslegung übernommen werden. Zur Ermittlung der Höhe der Pauschalwertberichtigungen wird ein mathematisch-statistisches Berechnungsverfahren genutzt, bei welchem der erwartete Verlust auf Basis beobachteter Ausfälle der Vergangenheit, aktueller Informationen und den Erwartungen der Zukunft geschätzt wird. In dem Berechnungsverfahren werden die zu erwartenden Effekte aus der Anwendung der neuen Ausfalldefinition durch eine Nachbildung der vergangenen Ausfälle basierend auf den niedrigeren Schwellenwerten für den Zahlungsverzug seit dem 31. Dezember 2020 bereits berücksichtigt. Die möglichen Auswirkungen, die sich aus dem Ukraine Krieg sowie der Folgen wie z.B. der Energiekrise oder den Lieferengpässen auf die Risikovorsorge ergeben, werden über konzernweit angepasste zukunftsgerichtete Faktoren abgebildet. Zur Ermittlung der Einzelwertberichtigungen werden zwei Szenarien (Abwicklungs- und Sanierungssicht) betrachtet, die mit Wahrscheinlichkeiten unterlegt sind. Zur Absicherung gegen Fremdwährungsrisiken hat die UCLF für Fremdwährungsgeschäfte Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet. Dabei werden als Grundgeschäfte die Fremdwährungsforderungen bezeichnet und als Sicherungsinstrumente die diesen Grundgeschäften via Einzelrefinanzierung eindeutig zuordenbaren Refinanzierungsgeschäfte. Per 31. Dezember 2023 belaufen sich die Grundgeschäfte auf 16,9 Mio. EUR brutto und 16,9 Mio. EUR netto (ohne Zinsanteil; Vorjahr 20,6 Mio. EUR brutto und 20,6 Mio. EUR netto). Die zugehörigen Sicherungsinstrumente belaufen sich netto auf 18 Mio. EUR (Vorjahr 21,7 Mio. EUR). Die Differenz zwischen Nettowert der Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente in Höhe von 1,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,1 Mio. EUR) entfiel zum Großteil wie auch im Vorjahr auf eine Bewertungseinheit mit aktivseitigem Zahlungseingang unmittelbar vor und passivseitigem Zahlungsausgang unmittelbar nach Bilanzstichtag. In Bewertungseinheiten zusammengefasste schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Geschäfte bestanden nicht. Der auf künftige Kursschwankungen entfallende Value at Risk gemäß interner Risikorechnung zum Konfidenzniveau von 99,9% als konservative Schätzung der Höhe über die Bewertungseinheiten abgesicherter Risiken beläuft sich auf 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 2,0 Mio. EUR). Die in Bewertungseinheiten zusammengefassten Geschäfte wurden der Höhe, der Währung, der Laufzeit sowie dem Tilgungsverlauf nach weitestgehend deckungsgleich abgeschlossen, so dass sich während des Absicherungszeitraums der Geschäfte die Zahlungsströme bis auf die in den Geschäften enthaltene Zinsmarge ausgleichen. Die Bewertungseinheiten werden nach der Einfrierungsmethode bilanziert. Auf fremde Währung lautende Konten werden mit dem durch die EZB bekannt gegebenen Kurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Die sonstigen Vermögengegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag einschließlich abgegrenzter Zinsen sowie das Eigenkapital mit dem Nennwert angesetzt. Als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag einschließlich abgegrenzter Zinsen angesetzt. Der versicherungsmathematischen Berechnung von Rückstellungen für Vorruhestandsverpflichtungen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wurde als Rechnungszins der siebenjährige Durchschnittszinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB des Monats Dezember bei einer Restlaufzeit von drei Jahren in Höhe von 1,04 % (Vorjahr: 0,58%) und eine Einkommenssteigerung von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) zugrunde gelegt. Die Rechtsgrundlagen sind die modifizierten Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck. Die Restrukturierungsrückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Es wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB die Abzinsungssätze aus dem 7-Jahresdurchschnitt, welche von der Bundesbank veröffentlicht werden, für eine maximale Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026, angewendet. Wesentliche Annahmen aus dem Modell beziehen sich auf Abfindungen, Preis- und Kostensteigerungen, Outplacement Kosten und dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme. Für bekannte Risiken, ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwenigen Erfüllungsbetrages gebildet worden. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise auf deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden unter Ausübung des Wahlrechts nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Latente Steuern sind aufgrund der über die UCL bestehenden steuerlichen Organschaft mit der UniCredit Bank GmbH als Organträgerin nicht zu bilden. Aufwendungen und Erträge sind entsprechend ihrem Verursachungs- und Realisationszeitpunkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Drohverlustrückstellungen nach § 249 Abs. 1 HGB für Verpflichtungsüberschüsse aus zinsbezogenen Geschäften des Zinsbuchs waren zum Bilanzstichtag nicht zu bilden. Die Überprüfung unseres gesamten Zinsbuches hat ergeben, dass kein Verpflichtungsüberschuss besteht. Da sich keine hoch liquiden Wertpapiere im Bestand befinden, findet auch keine mögliche Veräußerungsabsicht Berücksichtigung bei der Ermittlung des Refinanzierungsbedarfs statt. Ebenso blieb der Einsatz des Eigenkapitals als Refinanzierungsmittel bei der Bewertung unberücksichtigt. III. Erläuterungen zur Bilanz Aktivseite Forderungen an Kreditinstitute Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von TEUR 29.667 (Vorjahr: TEUR 12.538) bestehen in Höhe von TEUR 25.761 (Vorjahr: TEUR 12.538) gegenüber der UniCredit Bank GmbH als verbundenes Unternehmen. Andere Forderungen an Kreditinstitute lagen zum Stichtag in Höhe von TEUR 71.068 (Vorjahr: TEUR 80.084) aus Termingeldern vor und bestehen in vollständiger Höhe gegenüber der UniCredit Bank GmbH als verbundenes Unternehmen. Die gesamten Forderungen haben eine Laufzeit von bis zu 1 Jahr. Der auf Fremdwährungen entfallende Gesamtbetrag der Forderungen an Kreditinstitute beläuft sich auf TEUR 3.907 (Vorjahr: TEUR 3.641) und besteht in voller Höhe in US-Dollar (USD). Forderungen an Kunden Nach Restlaufzeiten gliedern sich die Forderungen an Kunden wie folgt:
Der Bestand an Risikovorsorge per 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 8.223 (Vorjahr: TEUR 19.700), davon entfallen TEUR 5.412 auf Einzelwertberichtigungen (Vorjahr: TEUR 10.712). Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährungen entfallenden Forderungen an Kunden beträgt TEUR 16.946 (Vorjahr: TEUR 20.642). Die Forderungen bestehen in USD. Passivseite Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) täglich fällig Die täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf TEUR 7.500 (Vorjahr: TEUR 0). b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist: Die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit gegenüber Kreditinstituten betreffen mit TEUR 18.000 (Vorjahr: TEUR 122.686) Verbindlichkeiten gegenüber der UniCredit Bank GmbH als verbundenes Unternehmen. Nach Restlaufzeiten gliedern sich die Verbindlichkeiten wie folgt:
Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährungen entfallenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beläuft sich auf TEUR 18.000 (Vorjahr: TEUR 21.724). Die Verbindlichkeiten bestehen in USD. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten die Gewinnabführungsverpflichtung für 2023 gegenüber der UCL als Gesellschafterin in Höhe von TEUR 10.740 (Vorjahr: TEUR 1.393 ). Zudem bestehen Verbindlichkeiten aus Restrukturierungskosten in Höhe von TEUR 341 (Vorjahr: TEUR -). Zum Stichtag bestehen keine Lieferantenverbindlichkeiten. Kreditorische Debitoren sind in Höhe von TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 416 enthalten). Rückstellungen Für aus dem Personalabbauprogramm resultierende Vereinbarungen bestehen zum Bilanzstichtag Rückstellungen für Vorruhestandsverpflichtungen in Höhe von TEUR 550 (Vorjahr: TEUR 75). Durch die geplante Stilllegung des Betriebs zum 31. Dezember 2026 und dem daraus resultierenden Interessensausgleich wurden Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von TEUR 3.237 (Vorjahr: TEUR 4.098) gebildet. Die anderen Rückstellungen betreffen überwiegend Zahlungen an Mitarbeiter in Höhe von TEUR 315 (Vorjahr: TEUR 266 ) sowie Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 74). Nachrangige Verbindlichkeiten Die nachrangigen Verbindlichkeiten gegenüber der UCL und damit gegenüber der Gesellschafterin betragen TEUR 40.340 (Vorjahr: TEUR 40.340) zuzüglich TEUR 83 (Vorjahr: TEUR 83) Zinsverbindlichkeiten. Im Jahr 2023 sind Zinsaufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.190 (Vorjahr: TEUR 1.190) angefallen.
Die Darlehensvereinbarung erfüllt die Voraussetzungen zum Ansatz der nachrangigen Verbindlichkeiten innerhalb der Eigenmittel nach Art. 72 CRR. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Im Berichtsjahr wurde ein Zinsüberschuss - Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen - in Höhe von TEUR 7.871 (Vorjahr: TEUR 8.994) erwirtschaftet. In den Zinserträgen sind insbesondere Zinserträge aus dem laufenden Kundengeschäft enthalten. Die Zinsaufwendungen stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit der Aufnahme von Krediten und dem durch die UCL gewährten Nachrangdarlehen. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 5). Run Down-bedingt sind keine Provisionsaufwendungen angefallen. Provisionserträge aus Bearbeitungsgebühren sind in Höhe von TEUR 245 (Vorjahr: TEUR 304) angefallen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen unter anderem Erträge auf Weiterberechnungen von Sicherstellungskosten in Höhe von TEUR 514 (Vorjahr: TEUR 15), Periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 258 (Vorjahr: TEUR 22) sowie Erträge aus der Personalentsendung an die UniCredit Bank GmbH in Höhe von TEUR 149 (Vorjahr: TEUR -). Zudem sind Erträge aus der internen Kostenverrechnung mit der UCL in Höhe von TEUR 1.172 (Vorjahr: TEUR 1.193) vereinnahmt worden. Diesen Erträgen steht ein Aufwandsersatz an die UCL in Höhe von TEUR 6.325 (Vorjahr: TEUR 7.416) gegenüber, der in den Verwaltungsaufwendungen enthalten ist. Die deutlich reduzierte Umlage ist auf die geringe Vertragsanzahl im Bestand der UCLF sowie insgesamt niedrigerer Verwaltungskosten zurückzuführen. Eine Aufgliederung der Erträge nach geographischen Märkten ohne Inland gemäß der Vorgaben des § 34 Abs. 2 RechKredV stellt sich wie folgt dar (Beträge in TEUR):
Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen verminderten sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 894 auf TEUR 10.911 (Vorjahr: TEUR 11.805). Die Minderung ist dabei insbesondere auf die verminderte gruppeninterne Kostenumlage zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fielen wesentlich geringer als im Vorjahr aus. Im Vorjahr wurden TEUR 3.231 den Restrukturierungsrückstellungen zugeführt, während im Geschäftsjahr 2023 nur TEUR 7 zugeführt wurden. Weiterhin sind Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von TEUR 114 (Vorjahr: Erträge in Höhe von TEUR 160) enthalten. Der Ertrag aus der Kreditbewertung beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 11.458 (Vorjahr: TEUR 5.399). Im Geschäftsjahr nahm die UCLF eine Zuführung zur Risikovorsorge (Bruttobetrachtung ohne Auflösungen) von TEUR 5.479 (Vorjahr: TEUR 10.993) vor, die Auflösung zur Risikovorsorge belief sich auf TEUR 16.937 (Vorjahr: TEUR 16.392). V. Sonstige Angaben Konzernzugehörigkeit Alleinige Gesellschafterin ist die UCL. Die UCL und die UCLF werden als verbundene Unternehmen im Sinne des § 271 Absatz 2 HGB in den Teilkonzernabschluss der UniCredit Bank GmbH, München, einbezogen, der nach den IFRS aufgestellt wird. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die UniCredit Bank GmbH wird wiederum in den nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss der UniCredit S.p.A., Rom, Italien, einbezogen. Dieser ist beim Handelsregister (Trade and Companies Register) in Rom/Italien erhältlich. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der UCL. Entsprechend schlägt die Geschäftsführung vor, das Jahresergebnis an die Muttergesellschaft abzuführen (§ 285 Abs. 34 HGB). Zahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 18 Mitarbeiter (Vorjahr: 21) einschließlich 3 Teilzeitkräften (Vorjahr: 2) beschäftigt. Hierbei handelte es sich um kaufmännische Angestellte. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr 2023 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Höhe von TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 70) entfällt wie im Vorjahr in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Vorjahr: TEUR 540) gem. § 35 Abs. 6 RechKredV i.V.m. § 27 Abs.2 RechKredV. Mitglieder der Geschäftsführung Ulrike Jungnischke, Reinbek, Geschäftsführerin Marc Starzmann, München, Geschäftsführer bis 31. Januar 2023 Andreas Steuck, Norderstedt, Geschäftsführung seit 1. Februar 2023 Die Mitglieder der Geschäftsführung erhalten von der Gesellschaft keine Bezüge und sind funktionsgleich Geschäftsführer der UCL. Eine anteilige Belastung erfolgt über die Verrechnung von Verwaltungsaufwand zwischen der UCLF und der UCL. Mitglieder des Beirats
Der Beirat erhält keine Vergütung für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023.
Hamburg, den 19. April 2024 UniCredit Leasing Finance GmbH Die Geschäftsführung Jungnischke Steuck LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen des Unternehmens Die UniCredit Leasing Gruppe (UCLG) mit der UniCredit Leasing GmbH (UCL) als Obergesellschaft und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft UniCredit Leasing Finance GmbH (UCLF) ist auf dem deutschen Markt für Asset-Based-Financing aktiv. Die UCLG betreut Investitionsfinanzierungen (Leasing, Mietkauf, Finanzierung) für überwiegend in Deutschland ansässige Geschäfts- und Firmenkunden. Organisatorisch ist die UCLG innerhalb der UniCredit Bank GmbH, München, dem Commercial Banking mit seinem Geschäftsfeld Corporates zugeordnet. Als Teil von Corporates konzentriert sich die UCLG auf den Geschäfts- und Firmenkundenbereich. Die UCLF deckt innerhalb der UCLG das Objektfinanzierungsgeschäft über Kreditprodukte ab. Die Zusammenarbeit mit der in Personal- und Raumunion geführten UCL und mit deren Alleineigentümerin, der UniCredit Bank GmbH, prägt die UCLF. Die UCLF generierte einen maßgeblichen Teil ihres Geschäftes über die vertriebliche Zusammenarbeit mit der UniCredit Bank GmbH. Da im Mai 2020 vom Vorstand der UniCredit Bank GmbH die Einstellung des Neugeschäfts der UCLG mit anschließendem Abbau der Vertriebsorganisation beschlossen wurde, wurden die Vertriebsstandorte beginnend im Geschäftsjahr 2021 sukzessive aufgegeben. Nicht neugeschäftsbezogene Vertriebstätigkeiten wurden an andere Organisationseinheiten übertragen und die Aufbau- und Ablauforganisation in Form der Aufhebung der formalen Trennung von Markt- und Marktfolge entsprechend angepasst. Neugeschäft wurde seit August 2020 nicht mehr generiert. Mit der UCL ist die UCLF über einen Ergebnisabführungsvertrag verbunden. Die Geschäftsführung ist das Leitungsorgan der UCLF. Sie leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und besteht aus zwei Geschäftsführern. Der Beirat, bestehend aus Mitarbeitern der UniCredit Bank GmbH, berät und überwacht die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens. Er führt seine Aufgaben nach den Vorschriften des Gesetzes, den Satzungen und seiner Geschäftsordnung aus. Der Beirat hat sich aus seiner Mitte heraus eine Geschäftsordnung gegeben, welche auch die Aufgaben des 2022 aufgelösten Risiko- und Prüfungsausschusses beinhaltet. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Geschäftsjahr 2023 nahmen die geopolitischen Risiken aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine, des Konflikts um Taiwan sowie der Spannungen im Nahen Osten zu und beeinträchtigen die wirtschaftliche Entwicklung deutlich. Insbesondere der Krieg in der Ukraine führt zu Risiken und Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Preissteigerungen und Rohstoffknappheit. Das globale Konjunkturbild hat sich dementsprechend im vergangenen Geschäftsjahr im Vergleich zur ursprünglichen Prognose verschlechtert. Eine Erholung der Wirtschaftskraft ist im Jahr 2023 ausgeblieben. Vor allem gestiegene Energiekosten und Inflationsraten führen zur Unsicherheit auf den globalen und insbesondere westlichen Märkten. Als Reaktion hat die US-Notenbank den Leitzins auf 5,25% bis 5,5% angehoben. 1 Leicht versetzt hat auch die EZB ihre drei Leitzinssätze angehoben. Diese betragen für die Hauptfinanzierungsgeschäfte 4,5%, für die Spitzenfinanzierungsfazilität 4,75% und für die Einlagefazilität 4,0%. 2 In regulatorischer Hinsicht gab es Neuerungen und Konkretisierungen im Rahmen der 7. MaRisk- Novelle, als Schwerpunkt beinhaltet diese die ESG-Risiken. Die 7. Novelle wurde von der UCLF für 2023 gesichtet und im erforderlichen Umfang umgesetzt. Das Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 um 0,3% gesunken. 3 Entsprechend hat sich der Jahresdurchschnitt der Arbeitslosen im Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr leicht um 191.000 auf 2.609.00 erhöht. Die Arbeitslosenquote lag bei 5,7 % und somit 0,3 Prozentpunkte höher als im Dezember 2022. 4 Im Jahr 2023 sind die Verbraucherpreise in Deutschland um durchschnittlich 5,9% Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 5 Die Leasingbranche, an deren Entwicklung die UCLF als Objektfinanzierer vor Einstellung des Neugeschäfts partizipierte, entwickelte sich dennoch vergleichsweise positiv und konnte per Q3 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Zuwachs der Stückzahlen und Volumina neu finanzierter Objekte verzeichnen. 6 Aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts ist dies jedoch für die UCLF nicht mehr von Bedeutung. Aufgrund des gegenüber dem Vorjahr rückläufigen Bestandsvolumens sanken die Pauschalwertberichtigungen auf Gruppenebene von 17,3 Mio. EUR auf 7,5 Mio. EUR. Davon entfielen 2,8 Mio. EUR auf die UCLF (Vorjahr: 9,0 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich kein ausfallbedingt erhöhter Einzelwertberichtigungsbedarf im Vergleich zum Vorjahr - der Saldo aus Auflösungen und Zuführungen von Einzelwertberichtigungen auf Gruppenebene lag bei 4,5 Mio. EUR. Wie auch im Geschäftsjahr 2022 war das Jahr 2023 für die UCLG wesentlich geprägt von dem am 12. Mai 2020 vom Vorstand der UniCredit Bank GmbH getroffenen Beschluss zur Einstellung des Neugeschäfts der UCLG und dem anschließenden Übergang zur Abwicklung des vorhandenen Vertragsbestands. Die bis zur Einstellung des Neugeschäfts kontrahierten Verträge wurden bis zum 30. Juni 2022 vollständig ausgezahlt und in Miete gesetzt. Seit dem 01. Januar 2021 wurden des Weiteren auch keine Erhöhungen oder Prolongationen von Kredit- oder Leasingengagements mehr vorgenommen. Für die vom Wegfall des Neugeschäfts betroffenen Mitarbeiter - überwiegend im Vertrieb - wurden im August 2020 ein Interessensausgleich und ein Sozialplan abgeschlossen. Hierzu wurde eine Restrukturierungsrückstellung für die UCLG gebildet. Nachdem die Gesellschafter sich gegen einen Verkauf und für eine eigenständige Abwicklung der Gesellschaft entschieden haben, wurde zum Juni 2022 ein neuer Interessensausgleich für den Abbau aller verbliebenen Mitarbeiter bis Ende 2026 beschlossen. Zum 01. Januar 2023 betrug diese Rückstellung noch 19,4 Mio. EUR. Nicht verbrauchte Rückstellungen aus dem Sozialplan von August 2020 wurden umgegliedert. Somit betragen die Restrukturierungsrückstellungen nach dem Sozialplan aus Juni 2022 zum 31. Dezember 2023 18,5 Mio. EUR, davon entfallen 15,3 Mio. EUR auf die UCL sowie 3,2 Mio. EUR auf die UCLF.
1 Leitzins der Zentralbank der USA bis 2023
stand 03. Januar 2024 | Statista
Geschäftsvolumen, Vermögens- und Finanzlage Das Geschäftsvolumen der UCLG, gemessen an den bilanzierten Anlagegütern und Forderungen des Leasing-, Mietkauf- und Kreditgeschäfts, ging 2023 infolge der Einstellung des Neugeschäfts um 39,5 % zurück und belief sich auf 740,7 Mio. EUR (Vorjahr: 1.223,6Mio. EUR). Das Kreditvolumen zur Eigenfinanzierung der UCLF sank bedingt durch die Neugeschäftseinstellung und lag mit 166,9 Mio. EUR etwa 51,7 % unter dem Vorjahr (345,8 Mio. EUR). Die Bilanzsumme sank analog um 30,7 % auf 382,8 Mio. EUR (Vorjahr: 553,0 Mio. EUR). Bei unverändertem Eigenkapital stieg folglich die Eigenkapitalquote im Verhältnis zur Bilanzsumme auf 41,8 % (Vorjahr: 29,0 %). Den Mittelbedarf deckte die UCLF teils aus den vom Konzern gewährten Linien, teils über konzernfremde Institute, deren Anteil an den gesamten Refinanzierungsmitteln bei rund 71,2 % (Vorjahr: 72,9 %) lag. Dies betraf die insbesondere bei der UCLF in den vergangenen Jahren stetig ausgebaute Inanspruchnahme von Darlehen von Drittbanken und Fördermittel, welche die UCLF an ihre Kunden nach Maßgabe der institutsspezifischen Förderbedingungen weiterleitete, sowie den regresslosen Forderungsverkauf. Der Anteil der Refinanzierung im Wege des regresslosen Forderungsverkaufs sowohl innerhalb als auch außerhalb des Konzerns blieb dabei auf niedrigem Niveau nahezu unverändert. Zum Bilanzstichtag wurde der Bestand nahezu vollständig über Bankdarlehen und zu weniger als 1 % über den Forderungsverkauf refinanziert. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestehen zum 31. Dezember 2023 nicht. (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR). Ertragslage Für die Darstellung im Lagebericht verwendet die UCLF eine von der Gliederung der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung abweichende betriebswirtschaftliche Sicht. Der Zinsüberschuss beinhaltet im Wesentlichen die Zinserträge aus den Kreditverträgen sowie sonstige das Kerngeschäft betreffende Erträge einerseits und Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung im Eigenrisiko gehaltener Kreditraten andererseits. Der Zinsüberschuss sank von 9,0 Mio. EUR um 12,2 % auf 7,9 Mio. EUR. Das maßgeblich durch Bearbeitungsentgelte geprägte Provisionsergebnis belief sich trotz abschmelzendem Portfolio auf 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR). Der Risikovorsorgebedarf war erneut positiv (mehr Auflösungen als Zuführungen) und stieg gegenüber dem Vorjahr (5,4 Mio. EUR) auf Mio. 11,5 Mio. EUR. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus um 5,4 Mio. EUR geringeren Zuführungen zu Pauschal- und Einzelwertberichtigungen sowie um 0,8 Mio. EUR geringeren Auflösungen gebildeter Pauschal- und Einzelwertberichtigungen. Der Verwaltungsaufwand (inkl. der im Rahmen der Personal- und Raumunion verrechneten Umlage) lag mit 9,7 Mio. EUR (Vorjahr: 10,6 Mio. EUR) 8,5 % unter Vorjahresniveau. Der Rückgang ist dabei im Wesentlichen auf die im Vorjahresvergleich um rund 0,8 Mio. EUR gesunkenen Sachkostenaufwendungen zurückzuführen. Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr um 3,1 Mio. EUR gesunkenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbesserte sich der Saldo aus den sonstigen betrieblichen Erträgen (ohne Umlagen) und Aufwendungen auf 0,9 Mio. EUR (Vorjahr -2,7 Mio. EUR). Folglich ergab sich ein gegenüber dem Vorjahr (1,4 Mio. EUR) um 664,3 % verbessertes Ergebnis nach Steuern in Höhe von 10,7 Mio. EUR, das im Rahmen der bestehenden Ergebnisabführungsvereinbarung an die UCL ausgekehrt wurde. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich 2023 die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der UCLF unter den durch den Run Down definierten Rahmenbedingungen zufriedenstellend entwickelt hat. Leistungsindikatoren Das IFRS-Vorsteuerergebnis (EBT) und die Cost of Risk Ratio bilden im Hinblick auf die unternehmerischen Ziele der UCLG die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Steuerungs- und Planungskennzahlen. Das IFRS-EBT beschreibt die operative Leistungsfähigkeit eines Unternehmens vor Steuern und ist der steuerungsrelevanteste finanzielle Leistungsindikator. Am IFRS-EBT 2023 der UCLG in Höhe von 12,3 Mio. EUR (Vorjahr: 17,8 Mio. EUR) hatte die UCLF einen Anteil in Höhe von 7,0 Mio. EUR (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR, Plan 2023: -4,1 Mio. EUR). Dieser fällt für die UCLG gegenüber dem Plan von -2,1 Mio. EUR um 14,4 Mio. EUR höher aus als geplant. Die Cost of Risk Ratio stellt als Verhältnis aus Risikoergebnis und durchschnittlichem Forderungsbestand den zweiten wesentlichen finanziellen Leistungsindikator dar und betrug im Geschäftsjahr 2023 für die UCLF -2,08% (Vorjahr: -0,88%), für die UCLG -1,41% (Vorjahr: - 0,57%). Geplant wurde mit einer Cost of Risk Ratio in Höhe von -0,48%. Beide finanziellen Leistungsindikatoren sind somit wesentlich besser ausgefallen als geplant. Grund hierfür sind unter anderem ein geringerer Zinsaufwand durch vorzeitige Rückführung von Refinanzierungsdarlehen aus frei werdender Liquidität, in der Planung nicht berücksichtigte Erträge aus kündbaren Verträgen, stärker als geplant rückläufige Verwaltungskosten sowie ein deutlich unter Plan gebliebener Risikovorsorgebedarf.. Mit der Entscheidung des Gesellschafters für die Einstellung des Neugeschäfts und Abwicklung des Bestandsgeschäfts der UCLG ist einerseits die Freisetzung von Vertriebsressourcen betroffen. Andererseits entstehen Herausforderungen in Bezug auf Kündigungen und Wiederbesetzung interner Mitarbeiter. Nichtsdestotrotz besteht weiterhin die Notwendigkeit, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlichen Kapazitäten vorzuhalten. Wo dies nicht gelang, wurden die entstandenen personellen Lücken in der Regel zunächst mit externen Ressourcen überbrückt. In Teilen wurden gemeinsam mit der UniCredit Bank GmbH interne Lösungen für eine Wiederbesetzung der Stellen eingeführt. Die Entwicklung ihrer verbleibenden Mitarbeiter unterstützt die UCLG weiterhin durch die Bereitstellung eines Weiterbildungsbudgets und die Förderung der Teilnahme an Seminaren, Kursen und sonstigen Trainingsmaßnahmen, wenn sie der Verbesserung der fachlichen oder persönlichen Qualifikation dienen. Compliance-relevante Themen werden zudem, z.B. in Form verpflichtend zu absolvierender Web Based Trainings, regelmäßig in der gesamten Belegschaft durchgeführt. Ferner bilden die Vorgaben aus den Dokumenten "HVB Group Rules", "Integrity Charter" und die "Goldenen Konzernregeln" weiterhin den Werterahmen für die Geschäftstätigkeit der UCLG. Die Einhaltung von ethischen Grundsätzen sowie die Beachtung ökologischer und sozialgesellschaftlicher Aspekte sowie etwaige Rechts- und Reputationsrisiken spiegeln sich im Risikomanagement von operationellen und Reputationsrisiken wider. Die vorgenannte Einhaltung der Integrity Charter, Gesetze und Anweisungen ist als Vorgabe, heruntergebrochen über die Bereichsleitung, in die Zielvereinbarung jedes Mitarbeiters geflossen. Prognosebericht Allgemeiner Ausblick Die das Jahr 2023 beherrschenden globalen Konflikte prägen auch die Erwartungen für 2024. Sollten die Konflikte auf andere Länder übergreifen, könnte dies das Risiko einer weltweiten wirtschaftlichen Rezession zusätzlich erhöhen. Die Gesamtinflation in den westlichen Staaten hatte zum Winter letzten Jahres ihren Höhepunkt erreicht und weist eine nun deutliche sinkende Tendenz gegenüber dem Vorjahreszeitraum aus. Es wird mit einer Inflationsrate von 2,7% für 2024 gerechnet. 7 Die Auswirkungen einer möglichen schweren Rezession in Deutschland sind abhängig von der dynamischen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung, konkrete Folgen lassen sich derzeit nicht umfänglich abschätzen. Die Auswirkungen werden fortlaufend evaluiert, um etwaige Maßnahmen treffen zu können. Bei Bedarf wird hier gegengesteuert und es erfolgt ggf. eine Prognose-Anpassung. Der ifo-Geschäftsklimaindex ist im Dezember 2023 auf 86,4 Punkte gefallen, nach 87,2 Punkten im November 2023 8 liegt jedoch weiterhin unter Vorjahresniveau. Auch wird für das Jahr 2024 ein positives Wirtschaftswachstum von 0,9% 9 sowie ein Zugang des BIP um 0,4% 10 im Vergleich zum Vorjahr prognostiziert.
7 Deutschland-Prognose der Bundesbank stand
15.12.2023
9 ifo Institut kürzt Prognose fürs
Wachstum 2024 auf 0,9 Prozent | Pressemitteilung | ifo
Institut
Grundsätzlich sind die Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für die UCLF mangels Neugeschäft nur bedingt spürbar. Es bestanden weder Geschäftsbeziehungen zur Ukraine noch zu Russland im Geschäftsjahr 2023, noch ist geplant Geschäftsbeziehungen in Zukunft einzugehen. Auch in weitere Krisenregionen unterhält die UCLF keinerlei Beziehungen. Der Ausblick der UCLFwird deshalb für 2024 weiterhin als unkritisch eingestuft. Projekte Um die Voraussetzungen für eine geordnete Abwicklung der Gesellschaft als eigenständige Tochtergesellschaft innerhalb der HVB Group zu schaffen, wurde 2022 das Projekt "BRIDGE" aufgesetzt. Dieses Projekt wurde 2023 erfolgreich abgeschlossen. Mitte 2023 wurde das Nachfolgeprojekt "Target" ins Leben gerufen mit der Zielsetzung eines geordneten Abbaus der Gesellschaft bis Ende 2026. Hierzu wurden sechs Teilprojekte definiert. Noch offene Workstreams aus dem Projekt "BRIDGE" wurden in das Projekt "Target" überführt. Planung Als Mitglied der UCLG wird die UCLF nach internationalen Bilanzierungsnormen gesteuert. Führend für die Planung ist deshalb das Ergebnis nach den IFRS, das als Teil des Konzernberichtswesens in den Teilkonzernabschluss der UniCredit Bank GmbH einfließt. Aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts ergeben sich die in der Planung angesetzten Erträge aus der Abwicklung des Bestandsgeschäfts und verringern sich analog zum Bestandsvolumen im Zeitverlauf stetig. Gleiches gilt grundsätzlich für das Risikoergebnis. Wegen des weit überwiegenden Anteils in Deutschland ansässiger Kunden sind unmittelbare Auswirkungen internationaler Krisen nicht zu erwarten. Mittelbare Folgen betreffen die UCLG aufgrund des Run Downs nur unwesentlich, werden jedoch kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Run Down-bedingt geplanten PWB-Auflösungen übersteigen die Plan-EWB (0,3% des durchschnittlichen Bestandsvolumens) deutlich, somit ist das Plan-Risikoergebnis insgesamt deutlich positiv. Kostenseitig sind Personal- und Sachkosten aufgrund des bis 2026 geplanten Personalabbaus ebenfalls rückläufig. Da die Kosten allerdings im Vergleich zu Erträgen und Risikoergebnis unterproportional zurückgehen, ist absehbar, dass die im Vertragsbestand enthaltene Ertragssubstanz die für die Bestandsverwaltung anfallenden Kosten mittelfristig nicht decken wird. Die UCLG hat für 2024 mit -4,1 Mio. EUR ein negatives IFRS-Vorsteuerergebnis geplant. Die Cost of Risk Ratio wird für die UCLG mit -0,41% geplant. Für die UCLF soll das IFRS-EBT bei -5,5 Mio. EUR und die Cost of Risk Ratio bei -0,65% liegen. Hinsichtlich der Risikotragfähigkeit geht die UCLF davon aus, dass die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse die Summe der Risiken im Jahr 2024 durchgehend deutlich übersteigen wird. Die Risikotragfähigkeit der UCLF sollte demnach durchgehend gewährleistet sein, dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mit abschmelzendem Bestandsvolumen auch rückläufige Risiken zu erwarten sind. Chancen- und Risikobericht Chancen Chancen bestehen für die UCLG nach Einstellung des Neugeschäfts und Übergang zur reinen Bestandsverwaltung in der effizienten Bearbeitung des Bestandsgeschäftes basierend auf der 2021 neu eingeführten Organisationsstruktur. Des Weiteren bestehen Chancen in der Reduktion von Komplexität, unter anderem aus der Verschmelzung der UCLA auf die UCL sowie aus der Maximierung der Erlöse aus der Abwicklung des Bestandgeschäfts. Risikomanagementsystem Die Übernahme von Risiken ist ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells der UCLF und muss zwingend mit der Fähigkeit verknüpft werden, die übernommenen Risiken zu messen und zu steuern. Hierbei geht die UCLF Risiken gemäß der in der Risikostrategie definierten Regelungen ein und übt eine laufende Überwachung derselben aus. Im Zuge der gesamten Geschäftsaktivitäten werden die übernommenen Risiken identifiziert, quantifiziert, beurteilt und überwacht. Die UCLF ermittelt die Risikotragfähigkeit entsprechend den Vorschriften des § 25a Abs. 1 KWG auf Stand-Alone-Basis. Die quartalsweise ermittelte und an die Geschäftsführung berichtete Risikotragfähigkeit war zu allen vier Quartalsstichtagen sichergestellt. Die (Über-)Deckung der quantifizierten Risiken durch die verfügbaren Eigenmittel der UCLF lag zum 31. Dezember 2023 bei 857 % (Vorjahr 393%). Die UCLF verfügt in Personal- und Raumunion mit der UCL über eine gemeinsame Risikoorganisation. Funktionstrennung Die Risikomessung, -bewertung und -steuerung erfolgt durch unterschiedliche Stellen in der Marktfolge. Primär sind hiermit das Kreditmanagement, das Zentrale Risiko- und Kreditmanagement (kurz: ZRKM) und der Bereich Finanzen und Risikocontrolling (FRC) betraut. Funktional ist das Risikomanagement von der Risikoüberwachung getrennt. Insgesamt besteht eine enge Verzahnung mit der UniCredit Bank GmbH, die der UCLF weitgehend Methoden und Modelle zur Verfügung stellt. Das Kreditmanagement betreibt das Risikomanagement von Einzeladressrisiken auf Basis der Risikostrategie. Die Kernaufgaben des Kreditmanagements sind die Überwachung von laufenden Engagements, die Ratingermittlung und Bonitätsbeurteilung sowie die Votierung und Entscheidung von Einzelanfragen gemäß den erteilten Kompetenzen. Das Zentrale Risiko- und Kreditmanagement verantwortet die Bereitstellung und Betreuung der Ratingmodelle sowie der Methodik für Loss Given Default und Exposure At Default. Weitere Aufgaben umfassen den Abgleich mit und die Einhaltung von Konzernstandards im Kreditmanagement. Die an die UCB GmbH ausgelagerte Controlling-Einheit des Bereichs FRC berechnet quartalsweise die Risikotragfähigkeit unter Einbezug aller wesentlichen, quantifizierten Risikoarten und berichtet diese in einem Ergebnis- und Risikobericht. Eine weitere Aufgabe des Fachbereichs ist die Steuerung des Gesamtportfolios unter Berücksichtigung von möglichen Konzentrationen in Branchen, Regionen und Objektgruppen. Die Risikocontrolling-Funktion ist gruppenübergreifend im Bereich FRC implementiert, auch diese wurde im Geschäftsjahr 2023 an die UCB GmbH ausgelagert. Während die Aufgaben im Zusammenhang mit der Identifizierung und Steuerung der Risiken im Wesentlichen in der Gruppe Regulatorische/s Steuerung und Meldewesen wahrgenommen werden, obliegen Überwachungstätigkeiten und die Risikoberichterstattung schwerpunktmäßig dem Controlling. Im Einzelnen trägt das Risikocontrolling die Verantwortung für die Erstellung der Risikokapitalplanung und Zuteilung des Risikokapitals, die Planung, Messung und Bewertung der Risikotragfähigkeit, des Limitsystems sowie der Einzelrisikoarten Zinsänderungsrisiko (inklusive Fremdwährungsrisiko), Operationelles Risiko, Geschäftsrisiko, Liquiditätsrisiko und Reputationsrisiko. Weitere Aufgaben des Bereichs FRC sind finanzielle Belange wie Bilanzierung, Buchhaltung und Steuerwesen, Einhaltung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen und des damit zusammenhängenden Meldewesens, allgemeine Controlling Tätigkeiten sowie das Beteiligungsmanagement. Eine weitere Instanz der Risikoorganisation ist das Risk Committee, das sich aus der Geschäftsführung, dem Leiter ZRKM, dem Leiter KM (Kreditmanagement), dem CFO (Risikocontrolling-Funktion) sowie, dem Leiter Compliance, Legal & Corporate Affairs und Sanierung / Workout zusammensetzt. Dem Revisionsbeauftragten werden Entscheidungsfälle zur Kenntnis gebracht. Das Risk Committee berät und verabschiedet die Risikostrategie, welche aus der Geschäftsstrategie der UCLG und der Risikostrategie der UniCredit Bank GmbH abgeleitet wird, und legt diese dem Beirat zur Genehmigung vor. Das Gremium überwacht die Einhaltung der Risikostrategie, erörtert den Risikobericht und die OpRisk-Fälle und initiiert gegebenenfalls Anpassungen. Außerdem werden vom Risk Committee die risikorelevanten Policies und Guidelines der UCLF verabschiedet. Die Einheit Compliance, Legal & Corporate Affairs und Sanierung / Workout hat die Compliance- Funktion für die UCLF inne und befasst sich sowohl mit rechtlichen Fragestellungen als auch mit der Betreuung und Abwicklung von Kredit- und Leasingengagements, die aufgrund unterschiedlicher Negativmerkmale auffällig oder notleidend geworden sind. Die Interne Revision ist als prozessunabhängiger Bereich ein Instrument der Geschäftsführung. Sie wurde an die UniCredit Bank GmbH ausgelagert. In der UCLF verbleibt ein Revisionsbeauftragter, der direkt der Geschäftsführung untersteht. Gemäß Prüfungsplan prüft die Revision regelmäßig das Risikomanagement und das Risikocontrolling und dokumentiert die Ergebnisse in entsprechenden Berichten. Kapitaladäquanz Der Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (Internal Capital Adequacy Assessment Process) beinhaltet als einen wichtigen Baustein die Definition des Risikoappetits der UCLF. Der Risikoappetit setzt sich aus einem Risikoappetit-Statement sowie zugehörigen Kennzahlen zusammen, deren Ausprägungen eine frühzeitige Erkennung von Risiken ermöglichen sollen. Weitere Grundlagen des Risikomanagements bilden die Risikoinventur mit dem daraus entstehenden Gesamtrisikoprofil und die Risikostrategie. Unter diesen Rahmenbedingungen erfolgt quartalsweise eine Risikotragfähigkeitsanalyse, bei welcher die wesentlichen quantifizierten Risiken (Economic Capital, kurz: EC) dem Risikodeckungspotenzial (Available Financial Resources, kurz: AFR) gegenübergestellt werden. Dieses Verhältnis wird in Form eines Deckungsgrades, der sogenannten Risk-Taking-Capacity-Kennziffer (kurz: RTC-Kennziffer) ausgedrückt. Die RTC-Kennziffer ist ein Bestandteil des Risikoappetits. Sowohl auf der RTC- Ebene als auch auf der Einzelrisikoartenebene wurde für die UCLF ein Limitsystem geschaffen, welches unter Berücksichtigung der Konzernvorgaben die Auslastungen der Limite der einzelnen Risikoarten sowie der Risikoappetit-Kennziffern misst. Die Einzelrisiken, die einen geringen Beitrag zum Gesamtrisiko leisten, werden mit einem Limit für "Sonstige Risiken" abgedeckt. Mit Hilfe eines Ampelsystems werden die Risiken überwacht und gesteuert. Des Weiteren werden regelmäßig übergreifende und risikoartenspezifische Stresstests durchgeführt. Sämtliche Steuerungsgrößen werden quartalsweise im Ergebnis- und Risikobericht an das Management Committee berichtet. In diesem Bericht werden ebenfalls die Einhaltung der Eckdaten der Risikostrategie und die Zusammensetzung des Portfolios sowie etwaige Veränderungen in der Portfoliostruktur aufgezeigt. Zur Steuerung der Einzelgeschäfte werden im Rahmen der Kalkulation adjustierte Risikokosten ermittelt. Der ICAAP wird auf Einzelinstitutsebene sichergestellt. Darüber hinaus findet eine übergeordnete Gruppenbetrachtung für die UCLG zu Steuerungszwecken statt. Als Konzernunternehmen der UniCredit Bank GmbH ist die Gesellschaft in die Gesamtbanksteuerung eingebunden. Einzelrisiken im Gesamtbild Kreditrisiko Für das Geschäftsmodell der UCLF stellt das Kreditrisiko die wesentliche Risikoart dar. Es bezeichnet das Risiko, dass eine Bonitätsveränderung eines Kontrahenten eine Wertveränderung der entsprechenden Kreditforderungen nach sich zieht. Diese Wertveränderung kann durch einen Ausfall des Kontrahenten verursacht sein, wobei der Kontrahent nicht mehr in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, oder auch durch eine Verschlechterung der Kreditqualität des Kontrahenten verursacht werden. Im Kreditrisiko werden ein erwarteter und ein unerwarteter Verlust ermittelt. Dabei werden sowohl Kreditrisiken als auch Kontrahenten- und Länderrisiken relevanter Geschäfte berücksichtigt. Um das Risiko zu messen und zu begrenzen, wird eine regelmäßige Bonitätsanalyse auf Einzeladressebene durchgeführt. Die Einschätzung der Bonität wird in Form einer Ausfallwahrscheinlichkeit und einem daraus abgeleiteten Rating festgehalten, dabei kommen auf das jeweilige Kundensegment bzw. die Transaktion zugeschnittene Ratingverfahren zum Einsatz. Erwartete Verluste und EC werden quartalsweise berechnet. Das EC für das Kreditrisiko zum 31. Dezember 2023 betrug 18,1 Mio. EUR. Dies bedeutete eine Limitauslastung von 24% (Vorjahr 63%). Für Kreditrisiken nahm die UCLF im Jahr 2023 eine Zuführung (Bruttobetrachtung ohne Auflösungen) zur Risikovorsorge von 5,5 Mio. EUR (Vorjahr: 10,9 Mio. EUR) vor. Der weit überwiegende Teil hiervon entfiel auf Pauschalwertberichtigungen und lediglich 1,7 Mio. EUR (Vorjahr: 2,7 Mio. EUR) auf Einzelwertberichtigungen. Der Bestand an Risikovorsorge zum 31. Dezember 2023 betrug 8,2 Mio. EUR (Vorjahr: 19,7 Mio. EUR), davon 5,4 Mio. EUR für Einzelwertberichtigungen (Vorjahr: 10,7 Mio. EUR). Im Zusammenhang mit den derzeitigen globalen Krisenherden liegen derzeit mangels Exposure in unmittelbar betroffenen Ländern keine Anhaltspunkte für konkrete Kreditrisiken vor. Im Rahmen der Risikovorsorgebildung nach IFRS 9 wurden die möglichen mittelbaren ökonomischen Folgen zum einen in Form der Forward Looking Informationen abgebildet, zum anderen über einen direkten Risikoaufschlag auf besonders betroffene (energieintensive) Branchen, den sogenannten, geopolitischen Overlay. Marktpreisrisiko Unter einem Marktpreisrisiko versteht die UCLF den potenziellen Verlust von bilanziellen sowie außerbilanziellen Geschäftspositionen, der auf Grund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen (Zinsen, Aktien, Credit Spreads, Devisen und Rohwaren), sonstiger preisbeeinflussender Parameter (Volatilitäten, Korrelationen) oder durch handelsbezogene Ereignisse in Form von Ausfall- und Bonitätsveränderungen von Wertpapieren entstehen kann. Zu den Marktpreisrisiken zählen Fremdwährungsrisiken und Zinsänderungsrisiken. Grundsätzlich schloss die UCLF Verträge mit festen Zinskonditionen in Euro ab. Für vereinzelt abgeschlossene Fremdwährungsverträge wird das Währungsrisiko durch Forfaitierung oder kongruente Refinanzierung abgesichert. Bilanziell werden diese Geschäfte handelsrechtlich in Form von Bewertungseinheiten zusammengefasst. Dennoch verbleibende Risiken werden überprüft und berichtet. Das Zinsänderungsrisiko wird durch eine weitestgehend fristen- und währungskongruente Refinanzierung minimiert. Die Einhaltung vorgegebener Limits wird quartalsweise überprüft. Zum 31. Dezember 2023 betrug das Economic Capital für das Marktpreisrisiko 2,3 Mio. EUR (Vorjahr 2,3 Mio. EUR). Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko untergliedert sich in das kurzfristige Liquiditätsrisiko im engeren Sinne, das mittel- bis langfristig orientierte Refinanzierungsrisiko, das Risiko eines Liquiditätsnotfalls (Contingency Liquidity Risk) und das Refinanzierungskostenrisiko. Das kurzfristige Liquiditätsrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass die UCLF den fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, ohne untragbare Verluste zu erleiden. Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als das Risiko, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die benötigten Geldmittel aufzubringen, um ihre erwarteten und / oder unerwarteten sowie aktuellen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen und Sicherheitenanforderungen zu erfüllen, ohne dass der tägliche Betrieb oder die finanzielle Situation der Gesellschaft beeinträchtigt werden. Dies umfasst auch das Risiko, dass durch eine Verschlechterung der Marktverhältnisse oder eine Bonitätsverschlechterung der UniCredit Bank GmbH die Refinanzierungskosten steigen. Um Liquiditätsrisiken weitestgehend auszuschließen, stellt die Gesellschaft sicher, dass die Kreditlinien großzügig ausgelegt sind. Es findet eine tägliche Überprüfung der Auslastung der Kreditlinien statt. Das Contingency Liquidity Risk ist das Risiko einer Liquiditätskrise (kurzfristige Zahlungsunfähigkeit bis zu 4 Wochen) mit wesentlichen Auswirkungen, aber geringer Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risiko steigender Refinanzierungskosten und daraus resultierender Wettbewerbs- und/oder Margennachteile wurde halbjährlich quantifiziert und bei Überschreiten definierter Schwellenwerte im Rahmen der jährlichen Limit Planung von der zur Deckung der übrigen quantifizierbaren Risiken verfügbaren Risikodeckungsmasse abgezogen. Mit Einstellung des Neugeschäfts entfällt dieses Risiko mangels Refinanzierungsbedarf. Durch die Anbindung an die UniCredit Bank GmbH im Hinblick auf die Liquiditätsversorgung ist gewährleistet, dass im Falle eines Liquiditätsengpasses die Notfallmaßnahmen der UniCredit Bank GmbH auch für die UCLF greifen. Sollte die Engpasssituation dennoch bei der UCLF durchschlagen, besteht ein Notfallplan. Operationelles Risiko Unter einem Operationellen Risiko (OpRisk) versteht die UCLF die Möglichkeit von Verlusten durch fehlerhafte interne Prozesse, Systeme, menschliche Fehler oder externe Ereignisse. Diese Definition schließt Rechtsrisiken mit ein, nicht jedoch strategische Risiken oder Reputationsrisiken. Rechtsrisiken sind nicht begrenzt auf Geldstrafen und beinhalten Strafmaßnahmen, Schadensersatz resultierend aus Aufsichtsmaßnahmen sowie Vergleichszahlungen. Die UCLF ist Teil der gruppenweiten OpRisk-Organisationsstruktur. Sie verfügt über ein umfassendes Regelwerk, welches sämtliche einzuhaltende Standards und Prozessabläufe definiert. Mit der Durchführung des OpRisk-Management-Prozesses ist der OpRisk Manager betraut. Verluste, die durch eine Verzahnung von Kreditrisiko mit Operationellem Risiko entstehen, werden nur informatorisch im Operationellen Risiko mitgeführt, hierzu trat ein Fall auf. Im Geschäftsjahr 2023 stellte die UCLF eine Zuführung zur Risikovorsorge für derartige Kreditrisiken von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR) ein, die in den Zuführungen zu Wertberichtigungen auf Forderungen enthalten ist. Verluste aufgrund von Fällen mit ausschließlich Operationellen Risiken, also ohne Kreditrisikobezug, traten im Berichtsjahr nicht ein. Zum 31. Dezember 2023 betrug das Economic Capital für Operationelle Risiken 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 Mio. EUR). Für die Mitarbeiter der UCLG ist die Arbeit im Virtual Office technisch möglich; dies wird so weitgehend wie möglich auch praktisch umgesetzt. Damit konnte bisher die Verfügbarkeit der Mitarbeiter und die Fortführung der Arbeitsprozesse ohne Einschränkung sichergestellt werden. Im Geschäftsjahr 2023 galt eine Präsenzpflicht aller Mitarbeiter für mindestens zwei Wochentage. Im Zusammenhang mit dem Run Down der UCLG können operationelle Risiken durch Eigenkündigung von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen und dem damit verbundenen Verlust an Kapazität und Erfahrungsschatz entstehen, sofern die entsprechenden Stellen nicht kurzfristig adäquat nachbesetzt werden können. Soweit dies möglich ist, wurde derartigen Risiken bei zwischenzeitlich bereits erfolgten Kündigungen durch Inanspruchnahme externer Unterstützung Rechnung getragen. Geschäftsrisiko Das Geschäftsrisiko definiert die UCLF als Verluste aus unerwarteten negativen Veränderungen des Geschäftsvolumens und / oder der Margen, die nicht auf andere Risikoarten zurückzuführen sind. Die Folge sind nachhaltige Ergebnisrückgänge mit entsprechender Auswirkung auf den Marktwert des Unternehmens. Geschäftsrisiken können vor allem aus deutlich verschlechterten Marktbedingungen, Veränderungen der Wettbewerbsposition oder des Kundenverhaltens, aber auch aus Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen resultieren. Neben einer Ermittlung des Geschäftsrisikos auf Institutsebene erfolgt die Steuerung und Überwachung des Geschäftsrisikos auf Gruppenebene. Das Geschäftsrisiko ist kurzfristig nur schwer steuerbar, da eingeleitete Maßnahmen nur zeitversetzt wirksam werden. Zudem beschränkt es sich bei der UCLF nach Einstellung des Neugeschäfts und der durch die Abwicklung des Bestands weitestgehend feststehenden Volumens- und Margenentwicklung auf kostenseitige Abweichungen von der erwarteten Entwicklung. Zum 31. Dezember 2023 betrug das Economic Capital für das Geschäftsrisiko 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR). Strategisches Risiko Das strategische Risiko resultiert daraus, dass das Management wesentliche Entwicklungen oder Trends im eigenen unternehmerischen Umfeld entweder nicht rechtzeitig erkennt oder falsch einschätzt. Infolgedessen kann es zu Grundsatzentscheidungen kommen, die sich hinsichtlich der Erreichung der langfristigen Unternehmensziele ex post als unvorteilhaft erweisen und zudem teilweise schwer oder nicht unmittelbar reversibel sind. Im schlimmsten Fall kann dies negative Auswirkungen auf Ertragskraft und Risikoprofil haben. Das strategische Risiko wird in der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt. Hauptaugenmerk der Quantifizierung liegt auf den durch den Run Down generierten, nicht planbaren, zusätzlichen Kosten, welche nicht über andere Risikoarten abgebildet werden. Den größten Anteil bilden dabei die Kosten für den Einkauf zusätzlicher Beraterleistungen für ungeplante Austritte. Es wird ein vereinfachter, nicht modellbasierter Ansatz zur Quantifizierung verwendet. Zu diesem Zweck erfolgen eine laufende Beobachtung insbesondere des nationalen, aber auch des internationalen politischen und wirtschaftlichen Umfelds sowie die permanente Überprüfung der eigenen strategischen Positionierung. Zum 31. Dezember 2023 betrug das Economic Capital für das strategische Risiko 1,1 Mio. EUR (Vorjahr 1,3 Mio. EUR). Risikokonzentrationen Als Risiko- bzw. Ertragskonzentration versteht die UCLF die Auswirkung von Konzentrationseffekten auf relevante bzw. vorhandene Risikoarten, die für sich genommen derart große Verluste generieren können (bezogen auf das Eigenkapital, das Bilanzvolumen oder das Gesamtrisikoniveau), dass die Tragfähigkeit oder die Fähigkeit zur Fortführung des Kerngeschäfts beeinträchtigt wäre. Damit stellen Risiko- und Ertragskonzentrationen keine eigenständige Risikokategorie dar. Grundsätzlich unterscheidet die Gesellschaft bei Risikokonzentrationen zwischen Inter-Risikokonzentrationen, die durch den Gleichlauf von Risikopositionen über verschiedene Risikoarten hinweg entstehen und Intra-Risikokonzentrationen, die durch den Gleichlauf mehrerer Risikopositionen innerhalb einer Risikoart auftreten. Eine weitgehende Inter-Risikokonzentration besteht zwischen dem Kreditrisiko, den Liquiditätsrisiken und dem operationellen Risiko bedingt durch die maßgebliche Refinanzierung über und Auslagerung von Aktivitäten auf die UniCredit Bank GmbH. Die weitgehende Beschränkung auf die Refinanzierung durch die UniCredit Group ist eine bewusste, strategische Entscheidung und wird in diesem Zusammenhang nicht als Risiko verstanden. Intra- Risikokonzentrationen betrachtet die UCLF insbesondere in Bezug auf das Kreditrisiko. Mit der Steuerung von Ertragskonzentrationen soll allgemein das Wissen um die Zusammensetzung der Gewinne der UCLF konkretisiert werden. Da hier mit Einstellung des Neugeschäfts keine Steuerungsmöglichkeit mehr besteht, werden Ertragskonzentrationen weiterhin nicht mehr ausführlich analysiert. Konzentrationen werden quartalsweise überwacht und berichtet. Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisiken werden als Ereignisse oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Governance (ESG) definiert, deren Eintritt wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Reputation eines Unternehmens haben kann oder könnte. 11 Die UCLG ist in das Nachhaltigkeitsmanagement der UniCredit Group eingebunden und setzt dieses über die Implementierung der entsprechenden bereichsübergreifenden Policies um. Dabei stellen Nachhaltigkeitsrisken für die UCLG keine eigenständige Risikoart dar, sondern werden innerhalb der bestehenden Risikoarten gemanagt. Für ESG-Risiken wird in der UniCredit Group kein zusätzliches ökonomisches Kapital berechnet. ESG-Ereignisse sind implizit in der Kredit-, Markt- und OpRisk-Ermittlung berücksichtigt. Auf UniCredit Group-Ebene wird jährlich ein Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Unwesentliche Risiken Das Economic Capital der als unwesentlich eingestuften Risikoart (Reputationsrisiko) unterschritt 2023 für die UCLF durchgehend die Wesentlichkeitsgrenze und wurde deshalb nicht in die RTF-Rechnung und Limitierung einbezogen.
11 Vgl. BaFin-Merkblatt zum Umgang mit
Nachhaltigkeitsrisiken vom 13. Januar 2020
Gesamtbild der Risiken Insgesamt bestehen weiterhin Risiken für die UCLF aus den möglichen weiteren Folgen der Entscheidung zur Einstellung des Neugeschäfts und der anschließenden Abwicklung des Bestands. Aus dem Krieg in der Ukraine sind derzeit keine direkten Risiken für die UCL ersichtlich. Dennoch gibt es indirekte Einflüsse, welche sich vor allem durch eine höhere Inflation und gestiegene Kapitalmarktzinsen bemerkbar machen. Auf der Basis des ICAAP verfügt die UCLF über ein angemessenes Risikomanagementsystem und stellt dadurch die Überwachung der Risikotragfähigkeit sowie die Erkennung und Steuerung von Risiken sicher. Durch die vorhandene Überdeckung der Risiken durch die verfügbare Risikodeckungsmasse, die sich in der RTC-Kennziffer ausdrückt, sieht sich die UCLF risikoseitig gut aufgestellt. Als Kreditinstitut, jedoch nicht Institut gemäß CRR, gelten nach Maßgabe des § 1a Abs. 1 KWG für die UCLF dennoch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der CRR. Zum 31. Dezember 2023 lag die Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1 Ratio) bei 60,5 % (Vorjahr 39,7%). Diese Quote beschreibt das Verhältnis von Kernkapital zu den Risikoaktiva aus Kreditrisiken sowie den Risikoaktiva-Äquivalenten aus marktpreis- und operationellen Risiken. Die Gesamtkennziffer gemäß CRR (Total Capital Ratio), welche in der UCLF das Verhältnis aus Eigenmitteln zur Summe der Risikoaktiva aus Kreditrisiken und den Risikoaktiva-Äquivalenten aus marktpreis- und operationellen Risiken beschreibt, wies einen Wert in Höhe von 75,5 % (Vorjahr: 49,8) auf. Beide Kennzahlen finden sich auch im Risikoappetit der UCLF wieder. Ebenso trug die UCLF den Bestimmungen über die Großkreditgrenze gemäß § 13a KWG sowie den Anforderungen an die seit dem 30. Juni 2021 verbindlich einzuhaltende NSFR (Net Stable Funding Ratio) Rechnung. Letztere lag zum 31. Dezember 2023 bei 140,5 % (Vorjahr: 122,2). Demzufolge sieht sich die UCLF wegen der vorhandenen Überdeckung der Risiken bezüglich der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Quoten gut aufgestellt.
Hamburg, 19. April 2024 UniCredit Leasing Finance GmbH Die Geschäftsführung Jungnischke Steuck Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die UniCredit Leasing Finance GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der UniCredit Leasing Finance GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der UniCredit Leasing Finance GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 19. April 2024 KPMG
AG
Bauer, Wirtschaftsprüfer Mark, Wirtschaftsprüferin |
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