Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 20645
Eingetragen
8.1.2004
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungArchitekturbüros für HochbauIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Ausstattung von Gebäuden mit Systemen der Mess- und Regeltechnik sowie Gebäudeleittechnik mit EDV Unterstützung (Gebäudeautomation)

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Schmidt
seit 29.9.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft Schmidt (Helena Pia Schmidt, Christoph Günther Schmidt, Isabel Schmidt)
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Erbengemeinschaft Schmidt (Helena Pia Schmidt, Christoph Günther Schmidt, Isabel Schmidt)
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ERS Buildtec GmbH

Pommelsbrunn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 6.879,00 40.132,66
I. Sachanlagen 6.879,00 10.443,00
II. Finanzanlagen 0,00 29.689,66
B. Umlaufvermögen 130.200,34 130.793,74
I. Vorräte 21.672,11 30.518,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.986,06 35.703,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 75.542,17 64.571,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.755,04 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 145.834,38 170.926,40

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 83.518,95 88.571,55
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 63.571,55 46.155,09
III. Jahresfehlbetrag 5.052,60 -17.416,46
B. Rückstellungen 37.110,94 59.986,82
C. Verbindlichkeiten 25.204,49 22.368,03
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 25.204,49 22.368,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 145.834,38 170.926,40

Anhang


 
ERS Buildtec GmbH
Pommelsbrunn

Anhang für das Geschäftsjahr 2010
 
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d.  § 267 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, § 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.  Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 1. Januar 2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von EUR 11.930,00 bilanziert.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Das Sachanlagevermögen wurde grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren) angesetzt.

Für Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von über EUR 150,00 und bis zu EUR 1.000,00 wurden in den Vorjahren steuerlich zulässige Sammelposten gebildet und abgeschrieben (Nutzungsdauer 5 Jahre).

Die Sammelposten wurden im Geschäftsjahr 2010 auf Grund der geringen Höhe beibehalten und werden bis zum Ende der Nutzungsdauer weiter abgeschrieben. Die Sammelposten aus den Vorjahren betragen zum 31. Dezember 2010 EUR 417,00 (i. Vj. EUR 580,00). Eine Neubildung ist im Geschäftsjahr 2010 nicht mehr erfolgt.

Ab dem Geschäftsjahr 2010 werden Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von bis zu EUR 410,00 im jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.

Die Finanzanlagen im Vorjahr wurden mit ihrem Nennwert bilanziert.

Die im Vorjahr unter den Finanzanlagen ausgewiesen Ansprüche aus einer zur Rückdeckung der bestehenden Pensionsverpflichtung bestehenden Lebensversicherung wurden im Hinblick auf § 246 Abs. 2 HGB mit den Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2010 verrechnet.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. retrograd ermittelten Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zu Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die Posten des Eigenkapitals wurden ebenfalls zu Nennwerten bilanziert.

Rückstellungen für Pensionen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 9.426,21 (i. Vj. EUR 11.840,96) enthalten. Diese betreffen ein verzinsliches, laufendes Verrechnungskonto.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestanden nicht.

Die Ermittlung des Erfüllungsbetrags der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach dem modifizierten Teilwertverfahren. Den Berechnungen liegen die folgenden grundlegenden Annahmen zu Grunde:
  

 
1.1.2010
31.12.2010
Rechnungszins
5,25%
5,15%
Pensionsalter
65 Jahre


Bei der Berechnung wurden die Sterbetafeln 2005 G nach Dr. Klaus Heubeck verwendet.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergab sich auf den 1. Janaur 2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 11.930,00. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHB wurde kein Gebrauch gemacht.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Schulden 58.261,00 EUR
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 37.998,55 EUR

Von den Verbindlichkeiten haben EUR 25.204,49 (i. Vj. EUR 23.054,87) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestanden demnach nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum 31. Dezember 2010 nicht.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 17.101,78 (im Vorjahr EUR 9.697,71) enthalten. Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestanden nicht.

Zum 31. Dezember 2010 waren sämtliche bestehenden Verbindlichkeiten unbesichert.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden nicht.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Im Hinblick auf § 246 Abs. 2 HGB wurden folgende Beträge innerhalb der Aufwendungen für Altersversorgung verrechnet:

Verrechnete Aufwendungen 10.483,00 EUR
Verrechnete Erträge     8.308,89 EUR

Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 11.930,00 betreffen die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung, die aufgrund der Umbewertung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG zum 1. Januar 2010 erforderlich waren.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

V. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung geht im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses davon aus, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 5.052,60 mit den zum 31. Dezember 2010 bestehenden Gewinnvorträgen in Höhe von EUR 63.571,55 verrechnet und der entstehende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 58.518,95 auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Geschäftsführer Herrn Roland Schmidt, Pommelsbrunn.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Pommelsbrunn, 11. Mai 2011

ERS Buildtec GmbH

Roland Schmidt

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2011 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

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