ERS
Buildtec GmbH
Pommelsbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.879,00 |
40.132,66 |
| I.
Sachanlagen |
6.879,00 |
10.443,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
29.689,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
130.200,34 |
130.793,74 |
| I.
Vorräte |
21.672,11 |
30.518,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.986,06 |
35.703,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
75.542,17 |
64.571,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.755,04 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
145.834,38 |
170.926,40 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
83.518,95 |
88.571,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
63.571,55 |
46.155,09 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.052,60 |
-17.416,46 |
| B.
Rückstellungen |
37.110,94 |
59.986,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.204,49 |
22.368,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
25.204,49 |
22.368,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
145.834,38 |
170.926,40 |
Anhang
ERS Buildtec GmbH
Pommelsbrunn
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, § 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der
Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden
wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der
Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1
HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs.
8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Zum 1. Januar 2010 wurde aufgrund des Übergangs
auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von EUR
11.930,00 bilanziert.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Das Sachanlagevermögen wurde grundsätzlich
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen drei und fünf
Jahren) angesetzt.
Für Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten von über EUR 150,00 und bis
zu EUR 1.000,00 wurden in den Vorjahren steuerlich
zulässige Sammelposten gebildet und abgeschrieben
(Nutzungsdauer 5 Jahre).
Die Sammelposten wurden im Geschäftsjahr 2010
auf Grund der geringen Höhe beibehalten und werden bis
zum Ende der Nutzungsdauer weiter abgeschrieben. Die
Sammelposten aus den Vorjahren betragen zum 31. Dezember
2010 EUR 417,00 (i. Vj. EUR 580,00). Eine Neubildung ist im
Geschäftsjahr 2010 nicht mehr erfolgt.
Ab dem Geschäftsjahr 2010 werden
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von bis zu EUR 410,00 im jeweiligen Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen im Vorjahr wurden mit ihrem
Nennwert bilanziert.
Die im Vorjahr unter den Finanzanlagen ausgewiesen
Ansprüche aus einer zur Rückdeckung der
bestehenden Pensionsverpflichtung bestehenden
Lebensversicherung wurden im Hinblick auf § 246 Abs. 2
HGB mit den Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2010
verrechnet.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
retrograd ermittelten Herstellungskosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zu
Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Nennwerten angesetzt.
Die Posten des Eigenkapitals wurden ebenfalls zu
Nennwerten bilanziert.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
ihrem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten wurden gemäß §
253 Abs. 1 S. 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 9.426,21 (i. Vj. EUR 11.840,96) enthalten. Diese
betreffen ein verzinsliches, laufendes Verrechnungskonto.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr bestanden nicht.
Die Ermittlung des Erfüllungsbetrags der
Pensionsverpflichtungen erfolgte nach dem modifizierten
Teilwertverfahren. Den Berechnungen liegen die folgenden
grundlegenden Annahmen zu Grunde:
|
1.1.2010
|
31.12.2010
|
Rechnungszins
|
5,25%
|
5,15%
|
Pensionsalter
|
65 Jahre
|
Bei der Berechnung wurden die Sterbetafeln 2005 G
nach Dr. Klaus Heubeck verwendet.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergab sich auf den 1.
Janaur 2010 ein zusätzlicher einmaliger
Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 11.930,00.
Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67
Abs. 1 EGHB wurde kein Gebrauch gemacht.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden 58.261,00 EUR
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
37.998,55 EUR
Von den Verbindlichkeiten haben EUR 25.204,49 (i. Vj.
EUR 23.054,87) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über
fünf Jahren bestanden demnach nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden zum 31. Dezember 2010 nicht.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR
17.101,78 (im Vorjahr EUR 9.697,71) enthalten.
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
bestanden nicht.
Zum 31. Dezember 2010 waren sämtliche
bestehenden Verbindlichkeiten unbesichert.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden nicht.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Hinblick auf § 246 Abs. 2 HGB wurden folgende
Beträge innerhalb der Aufwendungen für
Altersversorgung verrechnet:
Verrechnete Aufwendungen 10.483,00 EUR
Verrechnete Erträge
8.308,89 EUR
Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe
von EUR 11.930,00 betreffen die Zuführungsbeträge
zur Pensionsrückstellung, die aufgrund der Umbewertung
nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG zum
1. Januar 2010 erforderlich waren.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
V.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung geht im Rahmen der
Aufstellung des Jahresabschlusses davon aus, dass der
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 5.052,60 mit den zum
31. Dezember 2010 bestehenden Gewinnvorträgen in
Höhe von EUR 63.571,55 verrechnet und der entstehende
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 58.518,95 auf neue
Rechnung vorgetragen wird.
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch den
Geschäftsführer Herrn Roland Schmidt,
Pommelsbrunn.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Pommelsbrunn, 11. Mai
2011
ERS
Buildtec GmbH
Roland
Schmidt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2011 durch die
Gesellschafterversammlung festgestellt.
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