Geiger Kanaltechnik Stuttgart GmbHLiquidiert

Bahnhofstraße 100, 73240 Wendlingen am Neckar, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 22403
Vorher
Kanaltechnik Huthmann + Kunz GmbH
Eingetragen
26.11.1996
Branche
BeteiligungsgesellschaftenSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: alle Tätigkeiten im Rahmen der Sanierung von Rohrleitungssystemen sowie vergleichbare Tätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Prokura
Hans-Peter Hecker
seit 12.8.2009
Geschäftsführer
Prokura

Konzern- und Jahresabschlüsse

Geiger Kanaltechnik Stuttgart GmbH

Wendlingen am Neckar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

TEuro

Gesamtjahr/Stand
TEuro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

Sachanlagen

261

167

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0

66

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

870

691

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

32

7

Summe Aktiva

1163

931



PASSIVA

TEuro

Gesamtjahr/Stand
TEuro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

256

256

II. Kapitalrücklage

128

115

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-296

-245

IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

22

-51

B. Rückstellungen

61

22

C. Verbindlichkeiten

992

834

Summe Passiva

1163

931

ANHANG für das Geschäftsjahr 2010

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 264c und 266 ff. HGB wurden angewandt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren ausgewiesen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Offenlegung werden die größenabhängigen Erleichterungen des §§ 266, 288 und 326 HGB in Anspruch genommen.

Ein Lagebericht wird nach § 264 Abs. 1 HBG nicht aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die nachstehend beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG. Von den Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten wird kein Gebrauch gemacht; im Übrigen sind die Grundsätze unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige und, soweit notwendig, außerplanmäßige Abschreibungen.

Bewegliche Anlagegüter werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstbeträgen nach der degressiven Abschreibungsmethode abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu höheren Abschreibungen führt.

Die Unfertigen Erzeugnisse und Bauten, unfertige Leistungen werden zu steuerlich aktivierungsplichtigen Herstellungskosten oder, soweit erforderlich, mit den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige angemessene Gemeinkosten einbezogen. Verluste aus Aufträgen werden gemäß dem Prinzip der verlustfreien Bewertung von den unfertigen Bauten abgesetzt, soweit der jeweils vorhandene Bautenwert nicht überstiegen wird. Die die jeweiligen Bautenwerte evtl. übersteigenden Verluste werden handelsrechtlich als Rückstellung für drohende Verluste ausgewiesen. Erhaltene Abschlagszahlungen werden mit den Nettowerten offen von den Beständen abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt.

Die Flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und werden grundsätzlich mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht.

D. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführung

Die Geschäftsführer der Geiger Kanaltechnik Stuttgart GmbH sind:

Herr Willi Geiger, Oberstdorf
Herr Hans-Peter Hecker, Baierbrunn

2. Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von T€ 22 und den Verlustvortrag von T€ 296 auf neue Rechnung vorzutragen.

Wendlingen, 31. Mai 2011

Willi Geiger Hans-Peter Hecker

Hinweis nach § 325 Abs. 1 sowie § 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB:
Vorstehender Jahresabschluss wurde am 15. September 2011 festgestellt.

 

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