RoGü Immobilienverwaltung GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Monika Brust seit 2.9.2004 | Geschäftsführer |
Ralph Brust seit 8.1.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% | |
M***** B**** | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Brust GmbHGrafenrheinfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum 31.12.2023Offenzulegende Fassung gem. § 326 HGB I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Elektro Brust GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleineKapitalgesellschaft. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und -soweit abnutzbar- um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Für abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von Euro 250,00 bis Euro 1.000,00 wurde in den Zugangsjahren 2012, 2014, 2016 und 2021 ein Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Zugangsjahr 2023 voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. Verkehrswerte - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind ausgehend von den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellung wurde mit dem Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G Klaus Heubeck (ohne Fluktuation) bewertet. Dabei wurde die PUC-Methode angewandt. Der zu Grunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum Bewertungsstichtag 31.12.2023 auf 1,82% (Vorjahr 1,78%); es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (§253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Der Unterschiedsbetragsbetrag (Ausschüttungssperre) zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt Euro 5.211,00 Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Rückdeckungsversicherungen gesichert. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Die Rückdeckungsversicherungen sind mit dem Aktivwert anzusetzen. Die verpfändeten Rückdeckungsversicherungen (sog. Deckungsvermögen) sind in diesem Fall in Höhe des beizulegenden Zeitwertes mit dem Rückstellungsbetrag für die zugehörigen Altersverpflichtungen zu saldieren. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen entspricht dem versicherungsmathematisch ermittelten Aktivwert. Bei verpfändeten Rückdeckungsversicherungen wie in unserem Fall vorliegend entsprechen die Anschaffungskosten dem Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert beträgt Euro 152.116,97 Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsrückstellung beläuft sich auf Euro 401.137,00. Aufwendungen 7.234,85 Euro (Kto. 7365) und Erträge -6.845,00 Euro (Kto.7145) aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 389,85 Euro wurden zum Aufwand aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 6.970,00 Euro (Kto. 7364) addiert. Der gesamte Aufwand in Höhe von 7.359,85 Euro ist im Gesamtbetrag der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung wurde durch die Rückdeckungsversicherungsunternehmen mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden (§ 255 Abs. 4 Satz 2 HGB) bestimmt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Erleichterungsmöglichkeit gem. Art. 28 Abs. 1 EGHGB wurde nicht in Anspruch genommen. Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren Gewinn. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuerbeträge zu bilden, wurde Gebrauch gemacht. Zur Berechnung der latenten Steuererträge wurde ein Steuersatz von 28,11% angewendet. Die Ausschüttungssperre in Höhe der aktiven latenten Steuern (§ 268 Abs. 8 HGB) beträgt zum 31.12.2023 Euro 43.246,08. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das laufende Jahr und die Vorjahre (lt. BP) betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Forderungen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr - sämtliche innerhalb eines Jahres fällig. Bilanzgewinn Die Bilanz wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von Euro 164.713,00 (VJ. Euro 213.053,80) enthalten. Verbindlichkeiten
IV. Sonstige Pflichtangaben Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane: Geschäftsführer: Ralph Brust, Geschäftsführer Monika Brust, Geschäftsführerin Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 14 , davon waren 2 Aushilfskräfte. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen - Finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus den Mietverträgen über die Betriebsgrundstücke in Grafenrheinfeld, jährliche Pacht Euro 54.000,00. - weitere finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus laufenden Leasingverträgen, jährlicher Aufwand Euro 12.281,30 Euro, netto - weitere finanzielle Verpflichtung ergeben sich aus dem Beratungsvertrag für Erfolgscoaching, Aufwand in 2024 netto Euro 6.000,00. - Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen bestehen bei der VHV (Kautionsversicherung für Bürgschaften) 119.384,23 Euro
Grafenrheinfeld, den 26. August 2024 Elektro Brust GmbH Geschäftsführung Ralph Brust und Monika Brust sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2024 festgestellt. |
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