Raumausstattung Kullack GmbH
Neu
Wulmstorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.493,00 |
22.026,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
101,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.491,00 |
21.925,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
100.901,65 |
103.360,43 |
| I.
Vorräte |
70.650,00 |
69.566,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.275,09 |
33.187,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
976,56 |
606,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.092,00 |
1.716,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
114.486,65 |
127.102,43 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.734,67 |
29.878,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
265,33 |
-4.878,52 |
| davon
Gewinnvortrag |
5.143,85 |
-19.318,13 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
87.951,98 |
95.423,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
51.117,98 |
39.073,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
114.486,65 |
127.102,43 |
Anhang
Erläuterung zu den Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert, gem.
§ 253 Abs. 3 HGB.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv unter
Beachtung der Bewertungsstetigkeit gem. § 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB vorgenommen.
Art und Umfang der Abschreibungen ergeben sich aus
dem als Anlage beigefügten Anlagenverzeichnis.
Das Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG
für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert von € 410,00 wurde in den
handelsrechtlichen Jahresabschluss übernommen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie übriges
Vorratsvermögen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB
i.V.m. § 255
Abs. 1 und 2 HGB mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, unter Beachtung des
Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 4 HGB bewertet.
Das Vorratsvermögen wurde vom Kaufmann zum
Bilanzstichtag körperlich aufgenommen
(Stichtagsinventur).
Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in
der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten.
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennwert angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Antizipative aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
kurzfristiger Art und haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr. Ausfallrisiken und sonstige
Wertminderungen wurden in pauschaler Höhe gem.
§ 252 Abs. 2 HGB berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist gem. § 272 Abs. 1
HGB ggf. nach Abzug einer eventuell nicht eingeforderten
Einlage in Ansatz gebracht.
Rückstellungen sind gem. § 249 Abs. 1 HGB
für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und nach
§ 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert worden, wobei gem. § 253 Abs. 2 HGB eine
Abzinsung bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
vorgenommen worden ist.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
übrige Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1
HGB mit dem Erfüllungsbetrag in Ansatz gekommen.
Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an die
Mitglieder der Geschäftsführung bzw. eines evtl.
eingerichteten Aufsichtsrates gewährt.
Bürgschaften o.ä. wurden ebenfalls nicht gegeben.
Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB
bezeichneten Art bestehen lt. Auskunft der
Geschäftsführung nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2011 festgestellt.
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