Solaresysteme Chiemgau GmbHLiquidiert

Stötthamer Straße 11, 83339 Chieming, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 20949
Vorher
Solaresystem Chiemgau GmbH
Eingetragen
8.4.2011
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von SolarwärmekollektorenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Gegenstand
Die Planung, die Errichtung, der Vertrieb und der Handel von und mit Anlagen im Bereich erneuerbare Energien

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
51.00%
Karin Gründl
49.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ditmar Schlittenbauer
Sonnenstr. 1, 82205 Gilching
12.750 €
51.00%
Karin Gründl
Wiesenweg 17, 83329 Waging am See
12.250 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Solaresysteme Chiemgau GmbH

Waging a. See

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.04.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
7.4.2011
EUR
A. Anlagevermögen 9.615,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.090,00 0,00
II. Sachanlagen 8.525,00 0,00
B. Umlaufvermögen 33.088,50 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.103,47 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.985,03 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 42.703,50 0,00

Passiva

31.12.2011
EUR
7.4.2011
EUR
A. Eigenkapital 12.921,92 0,00
I. gezeichnetes Kapital 12.500,00 0,00
II. Jahresüberschuss 421,92 0,00
B. Rückstellungen 3.230,12 0,00
C. Verbindlichkeiten 26.551,46 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 26.551,46 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 42.703,50 0,00

Anhang


1 . Erstellung Anhang und Lagebericht
 
Der gemäß § 264 Abs. 1 HGB notwendige Anhang wurde von mir erstellt und ist als Bestandteil des Jahresabschlusses beigelegt.

Der Jahresabschluss der PCD Pro Commerce Deuschl GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahres-abschlusses 2011 in Anspruch genommen.

2 . Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer orientiert sich an der erwarteten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibung erfolgte linear. Bei der Bestimmung der Abschreibungs-methode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höherer Jahresabschreibung führt.

Weitere Angaben sind aus der Entwicklung des Anlagevermögens ersichtlich.

Vorräte

Die Warenvorräte wurden angabegemäß mittels körperlicher Bestandsaufnahme erfasst und mit den durchschnittlichen Einstandspreisen bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag durch die Geschäftsleitung bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Bei der Bewertung wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Sonstige Vermögensgegenstände, liquide Mittel

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3 . Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

7.4.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 744,45 EUR.

7.4.2011 - 7.4.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt.

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