Solaresysteme Chiemgau GmbH
Waging a.
See
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 07.04.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
7.4.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.615,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.090,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.525,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.088,50 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.103,47 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.985,03 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
42.703,50 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
7.4.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.921,92 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
12.500,00 |
0,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
421,92 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.230,12 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.551,46 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.551,46 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
42.703,50 |
0,00 |
Anhang
1
. Erstellung Anhang und Lagebericht
Der gemäß § 264 Abs. 1 HGB notwendige
Anhang wurde von mir erstellt und ist als Bestandteil des
Jahresabschlusses beigelegt.
Der Jahresabschluss der PCD Pro Commerce Deuschl GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahres-abschlusses 2011 in Anspruch genommen.
2
. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB
nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer orientiert
sich an der erwarteten betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Die Abschreibung erfolgte linear. Bei der
Bestimmung der Abschreibungs-methode wurde der
tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höherer
Jahresabschreibung führt.
Weitere Angaben sind aus der Entwicklung des
Anlagevermögens ersichtlich.
Vorräte
Die Warenvorräte wurden angabegemäß
mittels körperlicher Bestandsaufnahme erfasst und mit
den durchschnittlichen Einstandspreisen bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag durch
die Geschäftsleitung bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, wurden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennwert angesetzt.
Bei der Bewertung wurden sämtliche erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Sonstige Vermögensgegenstände, liquide
Mittel
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
3
. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
7.4.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 744,45 EUR.
7.4.2011 -
7.4.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt.
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