avdo design
GmbH
Mülheim an der Ruhr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
142.705,00 |
63.246,00 |
| I.
Sachanlagen |
142.705,00 |
63.246,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
669.450,29 |
642.018,63 |
| I.
Vorräte |
359.038,08 |
280.554,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
214.085,21 |
154.223,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
96.327,00 |
207.241,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.320,55 |
7.554,43 |
| Aktiva |
817.475,84 |
712.819,06 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
401.180,88 |
370.262,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
345.262,22 |
245.902,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.918,66 |
99.360,09 |
| B.
Rückstellungen |
108.341,70 |
94.814,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
307.953,26 |
247.742,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
253.562,96 |
233.656,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
54.390,30 |
14.085,92 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
-7.782,29 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
817.475,84 |
712.819,06 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firma:
|
avdo design GmbH
|
Sitz:
|
Mülheim
|
Registergericht:
|
Amtsgericht Duisburg,
HRB 30055
|
Der Jahresabschluss der
avdo design GmbH wurde gemäß §§
242 ff. und §§ 264 ff auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie
den einschlägigen Vorschriften GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 HGB
wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich.
Die Bewertung entspricht den gesetzlichen
Vorschriften und Grundsätzen
ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere
Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines
Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz
der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und pro rata temporis
vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von Euro 250,00 wurden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
gemäß § 6 Abs. 2 EStG
in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Fertige und unfertige Erzeugnisse (halbfertige
Arbeiten) werden zu Herstellungskosten, entsprechend dem
Fertigstellungsgrad, gemäß § 255 Abs.
2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die
Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen. Das strenge Niederstwertprinzip
für Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens wird beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert, unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bzw. zum niedrigeren beizulegenden
Zeitwert am Abschlussstichtag, bewertet. Alle Positionen
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen
mit einer Restlaufzeit von größer als einem Jahr
bestehen nicht.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben
werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche
Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen,
dass die betroffenen Vermögensgegenstände und
Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem
jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB
beträgt T€ 36 und beinhaltet
ausschließlich Miet- bzw. Leasingverträge mit
einer Laufzeit von längstens 5 Jahren.
III. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in EUR
|
Ausleihungen
|
nicht relevant
|
Forderungen
|
7.782,29
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
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IV. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne
Geschäftsführer (§ 267 Abs. 5 HGB)
beträgt 4.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Avdo, Simon
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
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Unterschrift der Geschäftsführung
Mülheim, 23. Januar
2025
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gez. Simon Avdo
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Ort, Datum
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Unterschrift
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Datum der Feststellung gemäß § 328
Abs. 1a Satz 1 HGB
Das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses
lautet: 23. Januar 2025
sonstige Berichtsbestandteile
Mülheim, 23. Januar
2025
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gez. Simon Avdo
|
Ort, Datum
|
|
Unterschrift
|
Datum der Feststellung gemäß § 328 Abs.
1a Satz 1 HGB
Das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses
lautet: 23. Januar 2025
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