Sager
Systems GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
13.990,54 |
5.743,29 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.535,80 |
2.396,25 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.454,74 |
3.347,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.990,54 |
5.743,29 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.415,40 |
1.842,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
38.500,00 |
38.500,00 |
| II.
Bilanzverlust |
31.084,60 |
36.657,88 |
| davon
Verlustvortrag |
36.657,88 |
27.320,58 |
| B.
Rückstellungen |
780,00 |
700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.795,14 |
3.201,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.795,14 |
3.201,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.990,54 |
5.743,29 |
Anhang
1. Angaben und Erläuterungen zur Form und
Untergliederung des Jahresabschlusses
Die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung der
Sager Systems GmbH (nachfolgend "GmbH"
genannt) erfolgte nach den Gliederungsvorschriften der
§§ 266, 275 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften
(§ 267 Abs. 1 HGB) wurde
hinsichtlich der Gliederung der Bilanz
(§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB)
und der Gewinn- und Verlustrechnung
(§ 276 HGB) kein Gebrauch gemacht. Der
Anhang wurde jedoch unter Berücksichtigung der
Erleichterung des § 288 HGB erstellt. Von
den größenabhängigen Erleichterungen
für die Offenlegung (§ 326 HGB) wurde
ebenfalls Gebrauch gemacht. Die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung sind beachtet
(§ 243 Abs. 1 HGB).
2. Allgemeine Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
2.1 Der Jahresabschluss der GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. In der Bilanz sind sämtliche Aktiva und
Passiva vollständig enthalten.
2.2 Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
(Anschaffungskosten) angesetzt.
2.3 Barvermögen sowie Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit dem Nennwert ausgewiesen.
2.4 Die Rückstellungen wurden für alle am
Abschlussstichtag ungewissen Verbindlichkeiten im für
erforderlich gehaltenen Maße gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
2.5 Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1 Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
(§§ 285 Nr. 9 a, 9c, 10 HGB, § 42 Abs. 3
GmbHG)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der GmbH durch den
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Peter Sager geführt.
Hannover, 21. März 2011
gez. Geschäftsführer
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