LICON
Kunststofftechnik GmbH
Leverkusen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.589,68 |
14.589,68 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
14.588,68 |
14.588,68 |
| B.
Umlaufvermögen |
91.246,23 |
93.120,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
90.478,61 |
92.456,48 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
767,62 |
663,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
105.835,91 |
107.709,98 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.261,81 |
51.001,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Bilanzverlust |
52.996,57 |
51.257,15 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
55.574,10 |
55.708,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
105.835,91 |
107.709,98 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft ist gem. § 267 Abs. 1 HGB eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens zugrunde
gelegt.
Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 haben
sich die bisherige Form der Darstellung sowie die
angewandten Bewertungsmethoden teilweise geändert.
Gem. Art 67 Abs. 8 EGHGB brauchen die Vorjahreszahlen nicht
angepasst zu werden.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten werden wie folgt bewertet:
1. Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
3. Rückstellungen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von TEUR 55.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der LICON Kunststofftechnik GmbH
durch Herrn Helmut Nowak, Leverkusen.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leverkusen, den 30. Dezember 2011
LICON Kunststofftechnik GmbH
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(Geschäftsführer)
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am
13. Januar 2012.
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