Melchisedech Verwaltungs GmbH
Gerolstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
195.411,57 |
240.411,57 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| II.
Finanzanlagen |
195.409,57 |
240.409,57 |
| B.
Umlaufvermögen |
93.834,89 |
88.469,09 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
48.032,26 |
45.864,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.802,63 |
42.604,12 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
186.405,03 |
138.188,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
475.651,49 |
467.069,02 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
163.752,95 |
130.862,04 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
48.216,67 |
32.890,91 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
186.405,03 |
138.188,36 |
| B.
Rückstellungen |
472.453,00 |
463.863,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.198,49 |
3.206,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
475.651,49 |
467.069,02 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Melchisedech Verwaltungs GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im
Anhang gewählt.
Das gesetzliche Gliederungsschema der §§
266 und 275 HGB wurde angewandt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Im Jahr des
Zugangs erfolgte die Abschreibung pro rata temporis.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert über Euro 150,00
bis Euro 1.000,00 wurden in den Jahren 2008 und 2009 in
einem Sammelposten aktiviert und werden über 5 Jahre
abgeschrieben.
Im Berichtsjahr wurden abnutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert
bis zu Euro 410,00 sofort voll abgeschrieben. Solche mit
einem Wert bis zu Euro 150,00 wurden als Betriebsausgaben
behandelt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere wurden zum
Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen durchgeführt.
Die Bewertung erfolgte anhand des, nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung,
notwendigen Erfüllungsbetrages der bestehenden
Altersversorgungsverpflichtung i.S. des § 253 HGB.
Dabei wurden insbesondere die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zum ggf. abgezinsten
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
wurden gemäß § 256a HGB umgerechnet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Gisela
Melchisedech
Unterschrift der Geschäftsleitung
Gerolstein,
05.12.2019
gez. Gisela Melchisedech, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Gerolstein, den 05.12.2019
gez. Gisela Melchisedech
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2019 festgestellt.
gez. Gisela Melchisedech, Geschäftsführerin
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