Schürfeld Umformtechnik GmbH
Stenkenberg 1A, 58553 Halver, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Schürfeld seit 8.12.2006 | Geschäftsführer |
Lars Schürfeld seit 6.9.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.58% | |
| 33.58% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Schürfeld Umformtechnik GmbHEigenbeteiligung | 22.98% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Baberg Umformtechnik GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 22.98% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schürfeld Umformtechnik GmbHHalverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023Gliederung I. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1. Geschäftszweck der Schürfeld Umformtechnik GmbH 2. gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen 3. Überblick über den Geschäftsverlauf im Jahr 2023 4. Investitionen 5. Forschung und Entwicklung II. Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 6. Vermögenslage 7. Finanzlage 8. Ertragsslage III. Prognosebericht IV. Risikomanagement und -methoden V. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 9. Chancen 10. Risiken VI. Bericht über Zweigniederlassungen I. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1. Geschäftszweck der Schürfeld Umformtechnik GmbH Die Schürfeld Umformtechnik GmbH ist ein mittelständisches, durch die Eigentümer geführtes Familienunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Geschäftszweck der Gesellschaft ist der Betrieb einer Gesenkschmiede in Halver. Es werden im wesentlichen Gesenkschmiedeteile bis ca. 25 kg Stückgewicht inkl. mechanischer Bearbeitung, Warmbehandlung sowie Modulbau für diverse Branchen produziert. Zu unseren Kunden in Deutschland, im Euro-Raum in Europa, China und Mittelamerika zählen namhafte Unternehmen in der Automobilzulieferindustrie, Landtechnik, Kettenindustrie und Bauindustrie. 2. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Corona-Pandemie und die Energiekrise haben in Europa und insbesondere in Deutschland deutliche Spuren hinterlassen. Die deutsche Wirtschaftsleistung liegt derzeit nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie vor knapp vier Jahren. Deutschland verzeichnet damit seit Beginn der Corona-Pandemie das geringste Wachstum aller Volkswirtschaften des Euro-Raums. Zwar kam Deutschland zunächst noch vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie. Während der Energiekrise entwickelte sich die deutsche Wirtschaft jedoch sehr schwach. Die aktuelle Entwicklung ist angesichts der im vergangenen Jahr stark gestiegenen Energiepreise und des hohen Anteils der energieintensiven Industriezweige an der deutschen Bruttowertschöpfung nicht überraschend. Ein noch tieferer Einbruch konnte durch die umfangreichen wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Umstellung der Energieversorgung und zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiekrise verhindert werden. Zudem zeigten sich die Unternehmen und privaten Haushalte anpassungsfähig. Allerdings deutet die im Jahresgutachten präsentierte Mittel- und Langfristprojektion des deutschen Produktionspotenzials, unabhängig von der aktuellen konjunkturellen Schwäche, auf deutliche Wachstumshemmnisse für die kommenden Jahrzehnte hin. Diese Hemmnisse zeichnen sich bereits seit vielen Jahren ab und wurden bisher nicht ausreichend adressiert. Erstens ist absehbar, dass durch die demografische Alterung der Anteil der 20- bis 64-Jährigen an der Gesamtbevölkerung sinken wird und das inländische Arbeitsvolumen zurückgeht. Zweitens sind das Produktivitätswachstum und das Wachstum des Kapitalstocks, aber auch der Modernitätsgrad des Kapitalstocks, seit Jahrzehnten rückläufig. Dies spiegelt sich in den niedrigen und gesunkenen Gründungsraten und der geringen Verfügbarkeit von Wagniskapital für junge Wachstumsunternehmen wider. Deutschland droht somit eine Alterung nicht nur seiner Bevölkerung, sondern auch seiner industriellen Basis. Um das Wachstumspotenzial zu stärken, sollte beiden Entwicklungen entgegengewirkt werden. So sollte durch verbesserte Erwerbsanreize und Reformen der Zuwanderungspolitik das Sinken des Arbeitsvolumens gedämpft werden. Gleichzeitig sollten die Innovations- und Investitionstätigkeit gesteigert werden, um die Wirtschaft zu modernisieren und das Produktivitätswachstum zu steigern. Zur Modernisierung der Wirtschaft können der Einsatz neuer Querschnittstechnologien wie beispielsweise Künstlicher Intelligenz (KI), ein dynamisches Gründungsgeschehen und insbesondere junge Wachstumsunternehmen entscheidend beitragen. Die Wirtschaftspolitik sollte den damit verbundenen Strukturwandel unterstützen. Ein zu enger Fokus auf Wirtschaftsbereiche, die im Strukturwandel gefährdet sind, würde die notwendige Reallokation von knappen Ressourcen hin zu neuen Geschäftsfeldern bremsen. (Quelle: Jahresgutachten Sachverständigenrat Wirtschaft 2023/2024). Die konjunkturelle Entwicklung war im Jahr 2023 stark von einem krisengeprägten Umfeld beeinflusst. Das preisbereinigte BIP war im Jahr 2023 um 0,3% niedriger als im Jahr 2022. Somit konnte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft nach dem Einbruch des Corona-Jahres 2020 nicht weiter fortsetzen. Dabei haben sich die einzelnen Wirtschaftsbereiche sehr unterschiedlich entwickelt. Eine Vielzahl der Dienstleistungsbereiche konnte ihre wirtschaftlichen Aktivitäten erneut ausweiten. Der Bereich Information und Kommunikation verzeichnete mit 2,6% den größten preisbereinigten Zuwachs. Die Bruttowertschöpfung im produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging jedoch um 2,0% zurück. Entscheidend dafür war eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 Prozent des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, ist im Jahr 2023 preisbereinigt ebenfalls im Minus gewesen (-0,4 Prozent). Positive Impulse sind hier vorrangig aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau gekommen. Dagegen sind Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut gesunken, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte. In Ausrüstungen - das sind vor allem Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge - ist preisbereinigt deutlich mehr investiert worden als im Jahr 2022 (+3,0 Prozent). Dazu hat vor allem der Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen beigetragen, der durch den bis August 2023 geltenden Umweltbonus für Elektroautos im Firmenwagenbereich verstärkt wurde (Quelle: Statistisches Bundesamt/Destatis vom 15.1.2024: Deutsches Bruttoinlandsprodukt sinkt 2023 um 0,3 Prozent). Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fiel die Inflationsrate für 2023 damit geringer aus als im Jahr zuvor. Sie hatte im Jahr 2022 noch bei +6,9 % gelegen. Die Energieprodukte verteuerten sich 2023 gegenüber dem Vorjahr um 5,3 %, nach einem enormen Anstieg um 29,7 % im Jahr 2022. Im Jahresverlauf zeigte sich zudem von März bis Dezember 2023 bei der Energie insgesamt eine Entspannung bei der Preisentwicklung: Die monatlichen Teuerungsraten für die Energie fielen deutlich geringer aus als zu Jahresbeginn, im Oktober und November 2023 wurde sogar eine rückläufige Preisentwicklung ausgewiesen (Quelle: Statistisches Bundesamt/Destatis vom 16.1.2024: Pressemitteilung Nr. 20). 3. Überblick über den Geschäftsverlauf im Jahr 2023 Im Geschäftsjahr 2023 gab es ein hohes Auftragsvolumen, welches durch den sich abzeichnenden Facharbeitermangel und auch Mangel an sonstigen Arbeitskräften nicht abgearbeitet werden konnte. Die geplanten Schichten im Fertigungsbereich konnten teilweise nicht geleistet werden, so dass wir viele Aufträge mit späteren Lieferterminen bestätigen mussten als vom Kunden gewünscht. Dies hat natürlich zu Verlagerungen kundenseits geführt und wirkt sich auch auf den aktuellen Auftragsbestand 2024 aus. Abhilfe durch Leiharbeitsfirmen brachte leider nicht den erhofften Erfolg, nur eine hohe Fluktuation und hohe Aufwendungen für die Ausbildung der Leiharbeiter. Das Geschäftsjahr 2023 ist mit einem Jahresüberschuss von 1,1 Mio. EUR nicht so erfolgreich abgeschlossen worden wie das Jahr 2022, in dem noch ein Jahresüberschuss von 4,2 Mio. EUR erzielt werden konnte. Gründe für den Ergebnisrückgang sind in 2022 erzielte außerordentliche Erträge aus der Verschmelzung mit unserer Tochterfirma Baberg Umformtechnik GmbH und Erträge aus Versicherungsentschädigungen durch das Hochwasser 2021 in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. EUR. Bei einem im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2023 prognostizierten operativen Betriebsergebnis zwischen 0,5 und 1,0 Mio, EUR war die Geschäftsentwicklung des Geschäftsjahres 2023 jedoch durchaus zufriedenstellend. Die Gesamtleistung in 2023 entspricht mit ca. 36 Mio. EUR nahezu der Vorjahresleistung. 4. Investitionen Im Geschäftsjahr 2023 hat unser Unternehmen Investitionen in Höhe von TEUR 1.340 getätigt. Dies ist ein ähnliches Niveau wie im Vorjahr. Die Höhe der getätigten Investitionen entspricht dabei annährend den Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.427. Investiert wurden unter anderem in eine PV-Anlage auf dem Dach der Schmiede 5. Bürokratiehindernisse haben einen weiteren Ausbau erstmal unterbunden! Weitere große Investitionen sind in neue Maschinen getätigt worden. 5. Forschung und Entwicklung Der Bereich "Forschung und Entwicklung" ist in unserer Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung, wobei wir insbesondere im kundenspezifischen Werkzeugbau gemeinsam mit unseren Auftraggebern laufend an Produktverbesserungen arbeiten. II. Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 6. Vermögenslage Die nachfolgende Tabelle zeigt die Vermögenslage der Gesellschaft. In den hohen Gewinnvorträgen spiegelt sich das Ziel der Gesellschafter wider, durch Gewinnthesaurierung und zurückhaltende Ausschüttungspolitik eine fortwährende Stärkung des Eigenkapitals und damit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten.
Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 45,6 % (Vorjahr: 46,0 %) der Bilanzsumme. Weiterhin ist das langfristige Anlagevermögen vollständig durch langfristige Mittel (Bilanzielles Eigenkapital und nicht kurzfristige Darlehen) finanziert. Die Eigenkapitalquote konnte auf 72,5 % (Vorjahr: 68,5 %) weiter gesteigert werden. Zudem zeigt die Vermögenslage, dass die Gesellschaft, wie im Vorjahr, jederzeit in der Lage war, ihre kurzfristigen Verbindlichkeiten (TEUR 4.258; Vorjahr: TEUR 4.653) durch kurzfristig fällige Vermögensgegenstände (TEUR 14.913; Vorjahr: TEUR 14.756) zu finanzieren. Damit ist die Vermögenslage der Gesellschaft wie im Vorjahr weiterhin stabil. Das Vorratsvermögen hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um rd. 1,0 Mio. EUR erhöht, während bei den Verbindlichkeiten ein Rückgang um rd. 1,1 Mio. EUR zu verzeichnen war. 7. Finanzlage Der Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2023 ist mit TEUR 4.307 gegenüber dem Vorjahr um TEUR 753 gesunken. Der Cash-Flow aus der operativen Geschäftstätigkeit belief sich auf TEUR 2.557 (Vorjahr TEUR 5.710). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich, insbesondere aufgrund von planmäßigen Darlehenstilgungen, von TEUR 4.517 auf TEUR 3.739 reduziert. Verbindlichkeiten werden stets innerhalb der Zahlungsfrist beglichen und unsere Forderungen können wir innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele vereinnahmen. Insgesamt war die finanzielle Lage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gesichert. Im Jahr 2024 gab es, trotz der Kurzarbeit ab Juni, 2024 bis dato keine Liquiditätsengpässe. 8. Ertragslage Bei einer um TEUR 462 auf TEUR 36.080 leicht gesunkenen Gesamtleistung hat sich die Materialeinsatzquote im abgelaufenen Geschäftsjahr reduziert. Die Materialaufwendungen haben sich von TEUR 18.982 auf TEUR 17.939 verringert. Der Personaleinsatz hat sich um 9,9 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Aufgrund abgeschlossener Vereinbarungen wurden 2023 Lohnsteigerungen vorgenommen, damit unsere Mitarbeiter von der Inflation nicht übermäßig belastet wurden. 2024 gab es weitere Lohnanpassungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 7,4 % auf TEUR 3.502 gesunken. Das EBITDA fällt mit TEUR 3.103 deutlich niedriger aus als im Vorjahr (TEUR 6.863). Im Vorjahr haben insbesondere der Verschmelzungsgewinn mit einer Tochtergesellschaft in Höhe von TEUR 2.256 und nachlaufende Versicherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 1.278 zum guten Ergebnis beigetragen. III. Prognosebericht Für die Jahre 2024 und 2025 erwarten wir drastische Umsatzeinbrüche (ca. 35 %). Der Auftragseingang ist sehr stark zurückgegangen. Diese sind durch die Rezession, hohe Kosten durch Energie, Personal und immer stärker werdenden Wettbewerb aus Asien (Indien / China) verursacht worden. Eine überbordende Bürokratie ist auch kein Wettbewerbsvorteil. Es wurde ab Juni 2024 Kurzarbeit beantragt. Personalanpassungen wurden durchgeführt. Die Neuakquise ist äußerst mühsam, da unsere Kunden auch entsprechende Probleme haben und sehr zurückhaltend sind. Vor diesem Hintergrund erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 einen deutlichen Ergebnisrückgang und ein in Summe negatives Ergebnis. IV. Risikomanagement und - methoden Das Risikomanagement der Gesellschaft hat das Ziel, die für die Gesellschaft relevanten Risiken rechtzeitig zu identifizieren, konkrete Risiken frühestmöglich zu erkennen und Maßnahmen zu deren Abwendung bzw. zur Begrenzung negativer Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu treffen. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist daher die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Bei der Überwachung der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik, d.h. soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- oder Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Darüber hinaus informieren wir uns vor Abschluss einer neuen Geschäftsbeziehung über die Bonität der Kunden. Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige partnerschaftliche Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden und Lieferanten. Seit Herbst 2023 allerdings gibt es bei einem größeren Kunden massive Überschreitungen der Zahlungsziele. Dies hat schon zu diversen Lieferstopps und im Frühjahr 2024 sicherheitshalber zum Abschluss einer Warenkreditversicherung geführt. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen, grundsätzlich unter Ausnutzung von Skonto gezahlt. Im kurzfristigen Bereich ist eine Finanzierung über Lieferantenkredite oder Ausnutzung der bestehenden Kontokorrentlinien der verschiedenen Banken nicht erforderlich. Es wird unter Ausnutzung der Skontovereinbarungen gezahlt. V. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 9. Chancen Wie in den Vorjahren haben wir darauf geachtet, dass sich unser Kundenstamm auf diverse Branchen gleichmäßig verteilt. Dadurch sind wir einerseits nicht nur von einer Wirtschaftsbranche abhängig und andererseits sind von einer Wirtschaftskrise selten alle Kunden gleichzeitig betroffen. Dieses sichert uns damit normalerweise eine gleichbleibende Auslastung der Produktion und ist zugleich vorteilhaft für die Ertragskraft unserer Gesellschaft. Weitere Chancen ergeben sich aus den stetigen Investitionen der Vergangenheit, somit können wir mit modernen Produktionsmitteln und einer guten Infrastruktur aufwarten. 10. Risiken Branchenspezifische Risiken Spezielle Risiken für die Metallumformung liegen in der Kostenstruktur der Energiebedarfe und der Vormaterials (Stahl). Beides sind erhebliche Kostenträger und liegen aktuell auf einem hohen Niveau. Aufgrund des anhaltenden Angriffskriegs von Russland auf die Ukraine seit Februar 2022 sind auch bei uns die potentiellen Risiken durch Ausfall von Gaslieferungen und ausufernde Gaspreise gestiegen. Wie alle Gesenkschmieden nutzen auch wir Erdgas zur Erwärmung unserer Maschinen. Versuche mit alternativen Erwärmungsmöglichkeiten waren erfolglos. Zwar haben sich die Versorgungslage und auch die Preise für Erdgas wieder stabilisiert, aber das Preisniveau ist immer noch deutlich über dem Niveau vor Kriegsbeginn. Weiterhin bleibt abzuwarten, wie sich die Unsicherheit aufgrund des wieder entflammten Nahostkonflikts auf die Versorgungslage und das Preisniveau von Erdgas mittelfristig auswirken wird. Eine weitere Eskalation ist nicht ausgeschlossen, die Auswirkungen daraus nicht abschätzbar. Neben den oben genannten Risiken ist ein weiteres Risiko, die passenden Mitarbeiter zu finden. Neben dem Fachkräftemangel ist es heute auch eine Herausforderung, motivierte Mitarbeiter für produktive Arbeiten zu finden. Die Arbeitsumgebung in der Metallumformung ist durch Staub, Lärm und Hitze geprägt und es finden sich immer weniger Arbeitnehmer, die diese Belastung ertragen möchten. Ertragsorientierte Risiken Da wir keine eigenen Produkte auf dem Markt anbieten, sondern im Auftrag unserer Kunden fertigen, sind wir davon abhängig, wie sich die Produkte unserer Kunden verkaufen lassen. Ein Großteil unserer Kunden ist den Bereichen Automotive, Landtechnik, Kettenindustrie und Bauindustrie zuzuordnen. Genauso, wie unsere Kunden von den konjunkturellen Rahmenbedingungen abhängig sind, sind auch wir von der Nachfrage unserer Kunden abhängig. Sobald sich die Auftragslage unserer Kunden verschlechtert, wird sich dies auch in unserer Auftragslage widerspiegeln. Deshalb sind wir immer auf der Suche nach neuen potentiellen Verbrauchern von Schmiedeteilen. Durch die anziehende Inflation und den damit verbundenen Kostensteigerungen waren auch wir gezwungen, unsere Verkaufspreise anzupassen. Dies wird kontinuierlich beobachtet und auch umgesetzt. Wettbewerbsrisiken Wie andere Unternehmen stehen wir im Wettbewerb mit unseren Marktteilnehmern. Der Wettbewerb beschränkt sich dabei nicht nur auf die nationale Ebene, sondern es ist zunehmend auch eine sich verschärfende Wettbewerbssituation mit Konkurrenten aus dem asiatischen Raum festzustellen. Dies kann zu sinkenden Margen oder Absatzrückgängen führen. Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens waren 2023 keine Liquiditätsrisiken erkennbar. Währungsrisiken bestehen bei uns nicht, da ausschließlich in EURO fakturiert wird. Gesamtaussage zu potentiellen Risiken Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir weiterhin in einem schwierigen Wettbewerbsumfeld, steigenden Rohstoff- und Energiepreisen. In Zukunft wird es auch immer schwieriger, neue motivierte Mitarbeiter in der Produktion zu gewinnen, denn es ist eine anstrengende körperliche Arbeit in unserem Unternehmen. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken aber gut gerüstet. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. VI. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.
Halver, im Oktober 2024 gez. Lars Schürfeld, Geschäftsführer gez. Jan Schürfeld, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Schürfeld Umformtechnik GmbH hat ihren Sitz in Halver. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 3836 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 Abs. 2 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge das Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung erfasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Gem. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sind die Posten der Aktivseite nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Vorjahres wurden beibehalten. Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dauerhaft zu dienen. Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit sie abnutzbar sind, um planmäßige Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert. Die Abschreibungen wurden linear entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie abnutzbar sind, um planmäßige Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert. Die zu Grunde gelegten Nutzungsdauern orientieren sich an den steuerlichen Abschreibungstabellen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Finanzanlagen Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 S. 1. HGB) bzw. mit dem niedrig beizulegendem Zeitwert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei den Finanzanlagen auch bei einer nicht dauerhaften Wertminderung vorgenommen. Das Wertaufholungsgebot wird beachtet. Umlaufvermögen Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden retrograd durch Abschläge von den Verkaufspreisen unter Berücksichtigung des Fertigungsgrades bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurden gem. § 255 Abs. 3 S. 1 HGB nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Liquide Mittel Die Liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Latente Steuern Latente Steuern entstehen aufgrund von unterschiedlichen Bewertungen in der Handels- und Steuerbilanz. Sie werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der einzelnen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und den hierzu für steuerliche Zwecke korrespondierenden Werten gebildet. Bauen sich diese Differenzen im Zeitablauf voraussichtlich ab und wird daraus folgend eine künftige Steuerbe- oder -entlastung erwartet, sind unter Anwendung unternehmensindividueller Steuersätze auf diese Differenzen latente Steuern zu bilden. Von dem Wahlrecht für den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde gem. § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital entspricht wie bisher dem im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenen Stammkapital von TEUR 500. Gem. § 272 Abs. 1a HGB wurde der Nennbetrag der eigenen Anteile in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt (EUR 114.900,00). Der Betrag der eigenen Anteile entspricht den Beteiligungsverhältnissen laut Gesellschaftsvertrag. Der Vorjahresbetrag (bisher EUR 16.463,60) wurde angepasst. Die anderen Gewinnrücklagen resultieren unverändert aus dem Nennwert der eigenen Anteile. Rückstellungen Die Rückstellung für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst (§ 253 Abs. 2 S.2 HGB). Im Rahmen der Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG haben wir von der Übergangsregelung des Art. 67 I 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Demnach wird der zusätzliche Rückstellungsbetrag jährlich mit 1/15 den Pensionsrückstellungen zugeführt. Wir verweisen auf die weiteren Ausführungen im Abschnitt IV. dieses Anhangs. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz wird nachfolgend dargestellt:
Die Zusammensetzung und detailierte Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, einschließlich der im Geschäftsjahr 2023 vorgenommenen Abschreibungen, ist im Bruttoanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) gesondert dargestellt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr unverändert eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Pauschalwertberichtigungen wurden berücksichtigt. Latente Steuern Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem Steuersatz, der zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehrung der Differenzen anzuwenden ist. Dabei handelt es sich um den kombinierten Steuersatz von insgesamt 30,70 %, davon aus Körperschaftsteuer in Höhe von 15,83 % inkl. Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftssteuer in Höhe von 5,5 % sowie Gewerbesteuer in Höhe von 14,87 % (Hebesatz 424,91 %). Die Berechnung der latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 HGB beruht auf temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Bilanzansatz der folgenden Bilanzpositionen:
Der Gesamtbetrag der aktivierten latenten Steuern beläuft sich auf enen Wert von EUR 41.847,53 und ist gem. § 268 Abs. 8 HGB aussschüttungsgesperrt. Aus der Veränderung der aktivierten latenten Steuern resultierte im Geschäftsjahr ein Aufwand von EUR 33.891,62 (Vorjahr: EUR 39.419,56), der unter den Steuern vom Einkommen und Ertrag ausgewiesen ist. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Wert der Pensionsverpflichtungen (vor Verrechnung mit Aktivwerten) zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 298 (Vorjahr: TEUR 313) ergibt sich aus dem versicherungsmathematischen Gutachten der Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung. Die Ermittlung der Soll-Werte der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 erfolgte nach § 253 HGB unter Anwendung der Projected Unit Credit Method (PUCM) und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 1,82 %. Als Berechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. In dem Gutachten wird, unverändert zum Vorjahr, ein Rententrend von 2,0% berücksichtigt. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die Verpflichtungen anstatt bisher auf Basis eines siebenjährigen Durchschnittzinses (1,74 %) nunmehr mit einem 10-jährigen Durchschnittszins (1,82 %) abzuzinsen. Der im Geschäftsjahr 2023 als Ertrag erfasste Unterschiedsbetrag aus dem Wahlrecht der Bewertung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 27 unterliegt nach § 253 Abs. 6 HGB ebenfalls einer Ausschüttungssperre. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 2 S. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG hat einen zusätzlichen einmaligen Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 92.001,00 ergeben. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also TEUR 6 den Pensionsrückstellungen zugeführt und nach den Neuregelungen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 12) (Art. 67 Abs. 2 EGHGB). Die Pensionsrückstellung wird gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem verpfändeten Guthaben eines Festgeldkontos in Höhe von EUR 140.702,02 (Vorjahr: EUR 140.463,29) saldiert. Der Zinsaufwand aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung beträgt TEUR 5,7 (Vorjahr: TEUR 6,0). Der Zinsertrag des Festgelds beträgt TEUR 0,2 (Vorjahr: 0,0). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 597.489,79 und gliedern sich wie folgt:
Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sind dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (TEUR 19; Vorjahr: TEUR 18) resultieren aus einer Kontokorrentabrede. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 27.186,00 (Vorjahr: EUR 44.908,68) sowie Erträge aus der Zuschreibung auf Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von EUR 26.562,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Im Vorjahr wurden die Wertpapiere des Anlagevermögens außerplanmäßig um EUR 108.258,39 abgeschrieben. Des Weiteren wurden im Vorjahr außergewöhnliche Erträge aufgrund der Verschmelzung mit der Baberg Umformtechnik GmbH in Höhe von TEUR 2.256 sowie Versicherungsentschädigungen aufgrund des Hochwassers im Jahr 2021 in Höhe von TEUR 1.278 realisiert. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind unverändert zum Vorjahr Aufwendungen aus der Zuführung der Pensionsrückstellung nach Artikel 67 Abs. 1 und 2 EGHGB in Höhe von TEUR 6 enthalten. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 6.134,00 (Vorjahr: EUR 5.970,00). V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in oder unterhalb der Bilanz ausgewiesen sind Aus den bestehenden Leasingverträgen (Betriebs- und Geschäftsausstattung) ergeben sich keine wesentlichen Verpflichtungen für die kommenden Perioden. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Folgende Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herrn Jan Schürfeld, kaufmännischer Geschäftsführer, Halver Herrn Lars Schürfeld, kaufmännischer Geschäftsführer. Kürten Die nach § 285 Nr. 9 Buchstabea und b HGB verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Beide Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) Im Geschäftsjahr 2024 ist die Nachfrage unserer Kunden aufgrund des allgemein schwachen konjunkturellen Umfeldes speziell in den Bereichen Automotive und Maschinenbau deutlich zurückgegangen. Wir haben darauf entsprechend reagiert und sind ab Juni 2024 zu Kurzarbeit übergegangen. Weitere Vorgänge von wichtiger Bedeutung sind nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Sonstiges Die Geschäftsführung der Gesellschaft schlägt vor, aus dem Jahresergebnis und dem Gewinnvortrag im neuen Jahr einen Betrag von EUR 1.500.000,00 auszuschütten und den restlichen Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Halver, 15. Oktober 2024 gez. Jan Schürfeld, Geschäftsführer gez. Lars Schürfeld, Geschäftsführer
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.10.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Schürfeld Umformtechnik GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Schürfeld Umformtechnik GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Schürfeld Umformtechnik GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Ort, den 15. Oktober 2024 dhpg
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte
Benedikt Owerdieck, Wirtschaftsprüfer Rüdiger Köhn, Wirtschaftsprüfer |
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