Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 11390
Eingetragen
3.2.2016
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Gegenstand
Hoch- und Tiefbauarbeiten jeglicher Art mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Annett thor Straten
seit 9.3.2021
Prokura
Andreas Köhnke
seit 3.2.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

16945 Marienfließ OT Stepenitz, Telschower Weg 2
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MKM Bau Stepenitz GmbH

Marienfließ OT Stepenitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 14.608,00 10.867,00
I. Sachanlagen 10.958,00 10.267,00
II. Finanzanlagen 3.650,00 600,00
B. Umlaufvermögen 840.637,76 2.184.750,10
I. Vorräte 151.568,59 1.608.296,95
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 354.406,02 258.414,10
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 334.663,15 318.039,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 641,83 0,00
Summe Aktiva 855.887,59 2.195.617,10

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 410.492,20 193.996,25
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Gewinnvortrag 181.496,25 110.308,59
V. Jahresüberschuss 216.495,95 71.187,66
B. Rückstellungen 117.215,57 51.305,10
C. Verbindlichkeiten 328.179,82 1.950.315,75
Summe Passiva 855.887,59 2.195.617,10

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.

ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

In der Bilanz sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen:

Konto 1503 EUR 10.000

SONSTIGE ANGABEN

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 20.

UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

 

Marienfließ, 28.02.2023 A. Köhnke

(Ort) (Datum) (Unterschrift)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.2.2023.

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