Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 153318
Vorher
VENTIDIUS Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
12.9.2018
Branche
InkassobürosInstitute für Factoring-GeschäfteBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Einzug von Forderungen (Inkasso).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Jan Burkhard Blum
seit 5.2.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
AdvoFin Prozeßfinanzierung AGAUT
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

AdvoFin Prozeßfinanzierung AG
Austria
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AdvoFin Deutschland GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 203.688,82 203.426,01
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 184.925,26 183.902,27
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.763,56 19.523,74
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 92.568,21 67.180,33
Summe Aktiva 296.257,03 270.606,34

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 117.568,21 92.180,33
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 92.568,21 67.180,33
B. Rückstellungen 16.200,00 2.700,00
C. Verbindlichkeiten 280.057,03 267.906,34
Summe Passiva 296.257,03 270.606,34

Anhang

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Angaben

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

B. Sonstige Angaben

C. Ergänzende Angaben

I. Geschäftsführung

A. Allgemeine Angaben

Die AdvoFin Deutschland GmbH hat Ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (Reg.Nr. B153318).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

B. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von EUR 271.807,91, welche mit 2,00 % verzinst wurden.

Zum Bilanzstichtag wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von EUR 91.348,21 ausgewiesen. Zur Abwendung der Überschuldung trat der Gesellschafter AdvoFin Prozeßfinanzierung AG gemäß einer Rangrücktrittsvereinbarung mit seinen Forderungen in Höhe von EUR 271.807,91 hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurück.

C. Ergänzende Angaben

I. Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.

Familienname Vorname Vertretungsbefugnis
Blum Jan Burkhard Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Dr. Steinkogler Wolfram Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

 

Hamburg, den 15.03.2024

gez. Jan Burkhard Blum

gez. Dr. Wolfram Steinkogler

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.3.2024.

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