Breitenbach-Tech GmbH
Cadolzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.443,00 |
17.354,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.443,00 |
17.354,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
681.309,18 |
527.429,19 |
| I.
Vorräte |
38.000,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
558.284,37 |
430.656,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.209,60 |
6.409,60 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
12.500,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
85.024,81 |
96.773,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.000,00 |
120,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
703.752,18 |
544.903,19 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
292.745,11 |
192.146,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
167.146,51 |
-1.166,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
100.598,60 |
168.313,44 |
| B.
Rückstellungen |
120.707,49 |
95.865,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
290.299,58 |
256.891,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
223.336,58 |
181.891,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
703.752,18 |
544.903,19 |
Anhang
Breitenbach-Tech GmbH, Cadolzburg
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
I.
Allgemeine Angaben
Die Breitenbach-Tech GmbH hat ihren Sitz in
Cadolzburg. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht
Fürth, unter HRB 15984 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
aufgestellt worden.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB undhat
größenabhängige Erleichterungen bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
Die Änderung der Umsatzerlösdefinition im
Sinne des § 277 Abs. 1 HGB in der
Fassung des BilRUG führte zu keiner abweichenden
Höhe des Vorjahreswertes.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rückstellungen, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Aktiva
Anlagevermögen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear
vorgenommen.
Die Abschreibungszeiträume basieren auf der
jeweils voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die unterjährig erworben wurden,
werden zeitanteilig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 150,00 werden im Jahr
des Zugangs abgeschrieben. Für
Vermögensgegenstände, die
Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und
€ 1.000,00 aufweisen, wird ein Sammelposten
gebildet und dieser wird linear über fünf
Jahre abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden unter Beachtung des
Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Erkennbare Risiken werden durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Zinsverlusten und Mahnkosten wird
durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert
am Bilanzstichtag bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nennwert
angesetzt.
Passiva
Die Sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen mit den
Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.
Beträgt ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden
die Rückstellungen mit einem der jeweiligen
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. mit dem zum Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im
Wesentlichen die Abgrenzung der BHP-Versicherung.
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital beträgt
€ 25.000,00 und ist in voller Höhe
eingezahlt.
Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen die Aufwendungen für den noch
ausstehenden Urlaub, die Erstellung des Jahresabschlusses
und der Steuererklärungen 2018 sowie ausstehende
Rechnungen.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr beträgt € 42.864,00 (Vorjahr:
€ 42.864,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren beträgt € 13.383,00
(Vorjahr: € 24.099,00).
Alle übrigen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Belegschaft
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 48 Mitarbeiter.
Geschäftsführung und Vertretung
Geschäftsführer ist Herr Bernhard
Breitenbach, Cadolzburg.
Er hat Alleinvertretungsbefugnis und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von € 100.598,60
zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von €
167.146,51 vorzutragen.
Cadolzburg, 7. Mai 2019
Bernhard Breitenbach
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2019 festgestellt.
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