Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hubert Franz Sperber seit 6.9.2016 | Geschäftsführer |
Rafael Leiritz seit 6.9.2016 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LAT GmbHZossenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2015 bis zum 31.08.2016BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des BilMoG und des BilRUG sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden im Wesentlichen bei behalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend: Es wurde zu Fortführungswerten (going concern) bewertet. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände, der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit beachtet. Bei unwesentlichen Abweichungen zwischen den Wertansätzen der Steuer- und der Handelsbilanz wurde auf einen abweichenden Ansatz verzichtet. Die immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibung unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs wird der sofortige Abgang unterstellt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird. Die betreffenden Vermögensgegenstände werden am Ende des Geschäftsjahres, in dem der Sammelposten vollständig abgeschrieben wurde, im Anlagengitter als Abgang erfasst. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Finanzanlagen, die dem Zugriff aller übriger Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert (§ 253 Abs. 1 S. 4 HGB) bewertet und mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen saldiert. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachung unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Daneben enthalten Sie die Kosten der allgemeinen Verwaltung, freiwillige soziale Leistungen und betriebliche Altersversorgung. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemenen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur notwendigen Erfüllung benötigt wird. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktsätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00. Forderungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen Euro 0,00 (Vj Euro 0,00). In diesen Forderungen sich solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 0,00 enthalten. Es handelt sich um ein hingegebenes Darlehen. Die Darlehensforderung wird verzinst. Die Rückzahlung erfolgt variabel. Forderungen (bzw. langfristige Ausleihungen) gegen Gesellschafter betragen Euro 0,00 (Vj Euro 0,00). Sie werden nicht verzinst. Die Rückzahlung ist variabel. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Latente Steuer Der ausgewiesene Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Steuerbilanz. Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift in § 274a Nr. 5 HBG verzichtet. Eigenkapital Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beträgt: Euro 642.881 (Vj. Euro 656.228). Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt. Verbindlichkeiten Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen belaufen sich auf TEURO 0,00 (Vorjahr 0,00). Die Verbindlichkeiten gegenüber dem verbundenen Unternehmen betragen Euro 166.575 (Vj Euro 171.656). Die Verbindlichkeiten werden nicht verzinst. Die Rückzahlung ist variabel (Mitzugehörigkeitsvermerk). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen Euro 28.734 (Vj. Euro 27.050). Die Verbindlichkeiten werden nicht verzinst. Die Rückzahlung erfolgt nach den vereinbarten Fälligkeiten. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt: Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und erhaltenen Anzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
Der Gesamtbetrag der durch Eigentumsvorbehalte, Bürgschaften und Pfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten und Rückstellungen beträgt: 961.440 EUR (Vj. 862.027 EUR). Haftungsverhältnisse Es bestehen laut Geschäftsführer zum Bilanzstichtag der LAT GmbH keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung sind. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB) Ergeben sich aus: Pacht-, Miet- und Lizenzverträgen: Restlaufzeiten 1 Jahr, Jährliche Belastung ca. TEURO 89,5. Leasingverträge: keine Andere vertragliche Verpflichtungen Nach Angaben der Geschäftsführung bestanden zum Bilanzstichtag für die Berichtsgesellschaft neben den genannten Verpflichtungen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Außerplanmäßige Abschreibungen In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind € 0,00 (Vj. € 0,00) außerplanmäßige Abschreibungen enthalten. IV. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2015/2016 erfolgte die Geschäftsführung der LAT GmbH durch die Geschäftsführer: Herrn Georg Leiritz, Maschinenbauer Herrn Otto Leiritz, Maschinenbauingenieur Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an die oben genannten Geschäftsführer ausgereichten Darlehen auf Euro 0,00. Die Kredite sind mit 0,0% zu verzinsen und haben eine durchschnittliche Laufzeit von 0Jahren. Im Geschäftsjahr wurden hiervon insgesamt Euro 0,00 zurückgezahlt. Der Abschluss wurde am 28. August 2017 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.
Zossen den 28. August 2017 LAT GmbH gezeichnet Rafael Leiritz Hubert Sperber Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2017 festgestellt. |
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