Millfox
GmbH
Kranzberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.664,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.664,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
153.452,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.250,43 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
80.201,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
389,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
155.505,03 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
136.349,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
111.349,56 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.655,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.655,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
155.505,03 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Nach den Schwellenwerten des § 267 HGB ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der
Jahresabschluss der Millfox GmbH wurde auf der Grundlage
der neuen Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das
Kalenderjahr.
Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend der Gliederungsschemata der §§ 266,
275 HGB erstellt, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung
gefunden hat.
II. Bilanzierung und Bewertung
Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen
Bilanzierungsgebote und -verbote ausnahmslos beachtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die auf die Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden entsprechen sowohl handels- als auch
steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften.
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet; dabei wurden steuerlich nur die
nach § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 7 EStG niedrigst
möglichen Beträge unter zu Grundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anspruch
genommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nominalwert angesetzt. Bei der Bewertung zu
berücksichtigende Risiken waren nicht erkennbar.
Die liquiden Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden entsprechend
dem Aufwandsverlauf verteilt.
Das Stammkapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag
und wird unter Beachtung der gesetz-
lichen Vorschriften ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung
notwendigen Betrages passiviert und sind so bemessen, dass
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
ausreichend Rechnung getragen wurde.
Die Verbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten
wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
II.
Spezielle Ausführungen
1.
Ausführungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten
Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr
sind in einer gesonderten Übersicht gem. § 286
Abs. 2 HGB (Anlagespiegel) dargestellt, welche nicht
veröffentlicht wird.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v.
TEuro 72 haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die
sonstigen Vermögensgegenstände i.H.v. TEuro 1
haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
In diesem Posten sind ausschließlich
Beträge enthalten, die Aufwand nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Stammkapital
Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital
beträgt TEuro 25 ; es ist vollständig einbezahlt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Beträge für die Verpflichtung zur
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen TEuro
0,5,für Jahresabschlusskosten TEuro 2 und für
Personalkosten TEUR 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in Höhe von TEuro 0,5
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf
insgesamt TEuro 16 und haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
2. Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag ergeben sich neben den in der
Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7
i.V.m. § 251 HGB.
III.
Sonstige Angaben
1. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
2. Angaben zu Organen der Gesellschaft
Geschäftsführung:
Herr Andreas Fox
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des
§ 181 BGB befreit.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung gem.§ 285 Nr. 9 HGB wird
von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB
Gebrauch gemacht.
Kranzberg, den 30.07.2012
Geschäftsführer
Andreas Fox
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 829,83 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2012
festgestellt.
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