Jamili Trade
GmbH
Wildenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.054,00 |
28.847,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.054,00 |
28.847,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
558.506,55 |
295.766,33 |
| I.
Vorräte |
516.393,40 |
248.560,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.150,91 |
400,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
927,78 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.962,24 |
46.805,96 |
| Aktiva |
580.560,55 |
324.613,33 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
170.100,54 |
130.880,14 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.600,00 |
12.600,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.400,00 |
-12.400,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
118.280,14 |
34.863,14 |
| III.
Jahresüberschuss |
39.220,40 |
83.417,00 |
| B.
Rückstellungen |
64.200,21 |
48.317,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
346.259,80 |
145.415,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
326.013,51 |
115.116,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.246,29 |
30.299,25 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
9.572,42 |
10.023,15 |
| Passiva |
580.560,55 |
324.613,33 |
Anhang 2022
A. ALLGEMEINE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUM
JAHRESABSCHLUSS
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach
den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB,
und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und § 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von 800 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden
gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach §
253 Absatz 4 HGB mit den durchschnittlichen
Anschaffungskosten bzw. letzten Einkaufspreisen bewertet.
Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden
Wert wurden vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt
(§ 253 I HGB).
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2
HGB).
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben
sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§
268 II HGB).
Verbindlichkeitenspiegel:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2022
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
61,6
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
39,3
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
9,6
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
235,8
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
346,3
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
Angaben über Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Forderungen gegenüber Gesellschaftern:927,78 Euro
(Vorjahr: 0,00 Euro)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
9.572,42 Euro (Vorjahr: 10.023,15 Euro)
C. SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 1 Mitarbeiter, davon 1
Teilzeitkräfte (voll berücksichtigt).
Geschäftsführungsorgane
Im Kalenderjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft geführt von
Herrn Ahmad Haroon Jamili
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Pflichtangabe nach § 264 (1a) HGB:
| Firma: |
Jamili Trade GmbH |
| Sitz: |
Wildenberg |
| Registergericht: |
Regensburg |
| Nummer: |
HRB 17729 |
sonstige Berichtsbestandteile
Wildenberg, den
16.12.2023,
gez.
A. Jamili
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2023
festgestellt. |