Seniorenwohn- und Pflegeheim GmbH
Rottenburg
a. d. Laaber
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.532.387,53 |
5.696.354,53 |
| I.
Sachanlagen |
5.532.387,53 |
5.696.354,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
224.764,71 |
192.685,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.402,15 |
185.899,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
137.362,56 |
6.785,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.668,81 |
2.593,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.759.821,05 |
5.891.633,79 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
386.151,22 |
493.180,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
625.000,00 |
625.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
131.819,61 |
81.899,94 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
107.029,17 |
49.919,67 |
| B.
Rückstellungen |
9.900,00 |
20.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.363.769,83 |
5.378.053,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
108.799,80 |
53.419,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.254.970,03 |
5.324.633,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.759.821,05 |
5.891.633,79 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Senioren Wohn- und Pflegeheim GmbH hat ihren Sitz
in Pattendorf und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Landshut unter der Nummer HRB 8844.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der
Senioren Wohn- und Pflegeheim GmbH wurde auf der Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen der Unternehmenssatzung
zu beachten.
Die Senioren Wohn- und Pflegeheim GmbH weist zum
Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HBG auf.
Gemäß § 13 der Unternehmenssatzung hat sie
jedoch Rechnung zu legen wie eine große
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn-
und Verlustrechnung sowie den Anhang. Der Gliederung der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung liegen die
Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren) zugrunde.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind im Anhang aufgeführt.
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 3
Arbeitnehmer beschäftigt.
II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die im Vorjahr angewandten Bewertungsvorschriften und
Abschreibungsmethoden wurden unverändert beibehalten.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und Methoden
angewandt:
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar -
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bauzeitzinsen sowie anteilige Gehaltsaufwendungen wurden
dabei im Berichtsjahr in Ansatz gebracht. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear pro
rata temporis vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar -
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen. Die Abschreibungen wurden dabei ab dem Monat
des Zugangs zum Anlagevermögen pro rata temporis
berechnet und linear vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 EUR
wurden im Zugangsjahr voll als Aufwand erfasst. Bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
einem Wert von 150,00 EUR bis 410,00 EUR wurden als
Sammelposten in das Anlagenverzeichnis aufgenommen und
werden über eine Laufzeit von 5 Jahren linear pro rata
temporis abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Gemeinkosten wurden
nicht in Ansatz gebracht.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden ggf. durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung und Zusammensetzung des
Anlagevermögens ist aus dem als Anlage
beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind keine Forderungen gegenüber der Gesellschafterin
enthalten.
3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Kosten der Rechnungslegung (TEUR 7), Rechts- und
Beratungskosten (TEUR 3) sowie für die
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (TEUR 1) und
für ausstehende Berufsgenossenschaftsbeiträge.
4. Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind
nachfolgend dargestellt:
Art der
|
Gesamt-
|
davon mit
einer RLZ von
|
Verbindlichkeit
|
betrag
|
|
zum 31.12.2017
|
|
< 1 J.
|
1 - 5 J.
|
> 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
19
|
20
|
0
|
0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
5.343
|
160
|
308
|
4.875
|
sonstige
|
1
|
1
|
0
|
0
|
Summe
|
5.364
|
181
|
308
|
4.875
|
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen gesetzlich entstehende und
branchenübliche Sicherheiten in üblicher
Höhe.
In den Verbindlichkeiten sind EUR 959,88
Verbindlichkeiten aus Steuern enthalten. Verbindlichkeiten
im Rahmen der sozialen Sicherheit bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
Das Jahresergebnis beinhaltet periodenfremde
Aufwendungen in Höhe von EUR 0,00 enthalten.
V. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, SONSTIGE FINANZIELLE
VERPFLICHTUNGEN UND SONSTIGE NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE
GESCHÄFTE
Es ist jährlich ein Pachtzins von derzeit
EUR 2.184,80 für das Grundstück in
Pfeffenhausen zu entrichten.
Weitere sonstige Haftungsverhältnisse oder
finanzielle Verpflichtungen sowie nicht in der Bilanz
enthaltene Geschäfte gem. § 251 i.V.m. § 268
Abs. 7 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
VI. SPEZIELLE ANGABEN ZU ORGANMITGLIEDERN
Geschäftsführer:
Johann Scharf
Johann Weinzierl
Bezüglich der
Geschäftsführerbezüge wird von der
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch
gemacht.
Den Organmitgliedern oder Gesellschaftern wurden im
Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite
gewährt. Haftungsverhältnisse für
Organmitglieder oder Gesellschafter bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
VI. ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAG
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue
Rechnung vorzutragen.
Rottenburg/Pattendorf, den 23.07.2018
____________________________________
Johann Scharf
(Geschäftsführer)
____________________________________
Johann Weinzierl
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.07.2018 festgestellt.
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