Bauunternehmung Haupt GmbH
Kreuzau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
223.147,00 |
132.313,00 |
| I.
Sachanlagen |
223.147,00 |
132.313,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
699.484,80 |
651.162,02 |
| I.
Vorräte |
594.391,08 |
560.391,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.017,88 |
79.530,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
76.075,84 |
11.240,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
650,23 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
132.603,01 |
133.147,98 |
| Aktiva |
1.055.234,81 |
917.273,23 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
158.712,57 |
157.070,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
544,97 |
-1.641,75 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
132.603,01 |
133.147,98 |
| B.
Rückstellungen |
6.498,55 |
12.503,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.048.736,26 |
904.769,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
852.902,36 |
555.013,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
195.833,90 |
349.755,67 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
185.118,78 |
311.099,86 |
| Passiva |
1.055.234,81 |
917.273,23 |
Anhang
der
Haupt Bauunternehmung GmbH
zum
31.12.2022
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Haupt Bauunternehmung GmbH
für das Geschäftsjahr 2022 wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB sowie § 267a HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft (Kleinstgesellschaft).
Soweit nicht anders dargestellt, wurden
sämtliche größenklassenabhängigen
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1,
274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326
bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise
in Anspruch genommen.
.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierung und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem
Abschreibungsverzeichnis ersichtlich.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten € 150,00 bis € 1.000,00)
wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG im Rahmen
eines Sammelpostens erfasst, und linear mit einer
Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Liquide Mittel wurden mit den Nennwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach
üblicher kaufmännischer Schätzung gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rangrücktritt
Der Gesellschafter tritt zur Vermeidung einer
eventuellen Überschuldung der Gesellschaft hiermit mit
sämtlichen Ansprüchen aus seiner
Gesellschafterforderung gemäß § 19 Abs. 2
Satz 2 Insolvenzordnung im Rang hinter sämtliche
Forderungen nebst Zinsen und eventuellen weiteren
Nebenforderungen anderer bestehender und künftiger
Gläubiger der Gesellschaft in der Weise zurück,
dass Tilgung und Verzinsung [und ggf. Nebenforderungen]
seiner Forderung nur nachrangig nach allen anderen
Gläubigern verlangt werden können.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
und entfallen auf das Geschäftsjahr 2022.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
René Haupt geführt.
Vorschlag für die Verwendung des
Bilanzergebnisses
Der zum 31.12.2022 von der Gesellschaft erzielte
Jahresüberschuss beträgt 544,97 Euro.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Verlustvortrages in Höhe von 160.509,00 Euro ergibt
sich ein Betrag in Höhe von 159.964,03 Euro, der
auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Ergebnisverwendungsbeschluss
Diesem Vorschlag wird von der
Gesellschafterversammlung zugestimmt.
..........................................
...............................................Geschäftsführer
Gesellschafter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2024
festgestellt.
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