Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 736705
Eingetragen
22.2.2011
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Soweit hierfür keine Genehmigung erforderlich ist, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Personen(handels- )gesellschaften, insbesondere an der ABTCOM GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Remseck.

Historie

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Management

NameRolle
Olga Abt
seit 22.2.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Remseck
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ABTCOM Verwaltungs GmbH

Remseck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ



AKTIVA

31.12.2015
Euro

31.12.2014
Euro

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen

0,00

220,78

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

8.128,71

6.397,85

II. Guthaben bei Kreditinstituten

30.323,43

31.016,20

Summe Aktiva

38.452,14

37.634,83



PASSIVA

31.12.2015
Euro

31.12.2014
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

11.699,84

3.017,60

III. Jahresüberschuss

1.025,34

8.682,24

B. Rückstellungen

238,75

287,25

C. Verbindlichkeiten

488,21

647,74

Summe Passiva

38.452,14

37.634,83

ANHANG

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Zur Klarheit und Übersichtlichkeit werden die für die einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben teilweise in den Anhang übernommen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a Abs. 1 HGB auf.
Auf die Vereinfachungen nach dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) wurde jedoch verzichtet.

Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) gültigen Fassung, der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt unter Anwendung des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 HGB

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prämisse) die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

AKTIVA

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert ausgewiesen.

II. Guthaben bei Kreditinstituten

Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt.

PASSIVA

A. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

B. Rückstellungen

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet und decken alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab.

C. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht auszuweisen.

2. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00 und ist vollständig einbezahlt.

3. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind in Höhe von € 488,21 auszuweisen (Vj. € 647,74).

Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind solche mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren nicht enthalten.

D. sonstige Angaben

1. Geschäftsführer der Gesellschaft

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde ausgeübt durch

Frau Olga Abt, Geschäftsführerin.

Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

2. Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Remseck, den 01. Februar 2016

gez. Olga Abt (Geschäftsführerin)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.02.2016

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