Herstellung von Türen und Fenstern aus Holz
Ludwig Reiter Gastronomie GmbH
Lärchenstraße 2, 83334 Inzell, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ludwig Reiter seit 11.4.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Beate Reiter | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ludwig Reiter Gastronomie GmbHInzellJahresabschluss zum 31. Oktober 2011Vorläufige Bilanz zum 31. Oktober 2011AKTIVA
Anhang zum 31. Oktober 2011Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die dem Abschluss zugrundeliegende Buchführung entspricht den GoB. Die Buchführung wurde im Steuerbüro aufgrund der vorgelegten Unterlagen und der erteilten Auskünften erstellt. Die Auswertung erfolgte im Steuerbüro auf einem System der Firma "Lexware". Die Grundlage für die Kontierung und die Auswertung erfolgte nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03. Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit Die Ordnungsmäßigkeit des LEXWARE - Buchführungsprogrammes wurde bei Erwerb garantiert. Eine sachgemäße Anwendung des geprüften System liegt vor. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung handels- und steuerlicher Vorschriften erstellt. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne von § 264 Abs. 1 (1) HGB. Die Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Die Abschreibungen auf das Anlagenvermögen wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer errechnet. Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte unter Beachtung des Niederstwertprinzipes. Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen wurden mit dem voraussichtlichen Zahlungseingang ausgewiesen. Wertberichtigung waren nicht erforderlich. |
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