PANDA GmbHLiquidiert

77855 Achern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 706079
Eingetragen
17.2.2009
Branche
Großhandel mit Zucker, Süßwaren und BackwarenGroßhandel mit Mehl und GetreideproduktenGroßhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln a. n. g.
Gegenstand
Import von und Großhandel mit Rohstoffen, Grund- und Fertigprodukten für Bäckereien, Konditoreien, Brotfabriken, Gastronomie sowie sonstige Lebensmittel produzierende Betriebe.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PANDA GmbH

Achern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

98,00

1

II. Sachanlagen

30.497,00

30.595,00

9

10

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

102.490,87

108

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

36.186,05

75

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

25.325,27

164.002,19

22

205

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

595.713,97

585

Summe Aktiva

790.311,16

800



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

450.000,00

450

II. Bilanzverlust

-1.045.713,97

-1.035

III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

595.713,97

0,00

585

0

B. Rückstellungen

9.970,00

10

C. Verbindlichkeiten

780.341,16

790

Summe Passiva

790.311,16

800

ANHANG

- Fassung für Offenlegungszwecke -

A. Allgemeine Angaben

Die PANDA GmbH hat ihren Sitz in Achern. Sie ist beim Amtsgericht Mannheim unter der Register-Nummer HRB 706079 eingetragen.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 erfolgte nach den Vorschriften des HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB für die Bilanz wurden beachtet.

In der Bilanz sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht gesondert ausgewiesen. Im Einzelnen wird auf die Erläuterungen unter Punkt C. verwiesen.

Die Gesellschaft macht bezüglich der Anhangangaben teilweise von den Befreiungen des § 288 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB Gebrauch.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Trotz der buchmäßigen Überschuldung der PANDA GmbH, Achern, wird aufgrund der mit Blick auf die eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen positiven Fortführungsprognose der Geschäftsführung unverändert unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bilanziert.

Darüber hinaus ist der atypisch stille Gesellschafter mit den Ansprüchen gegen die Gesellschaft auf Rückgewähr der Einlagen, verrechnet mit dem entsprechenden Stand des als Unterkonto des Einlagekontos geführten Verlustkontos, im Rang gegenüber allen derzeitigen und künftigen Forderungen nebst Zinsen sämtlicher anderer Gläubiger der Gesellschaft zurückgetreten, so dass sie im Insolvenzfall erst nach Befriedigung aller derzeitigen und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zu erfüllen sind.

Weiterhin ist ein Gesellschafter mit seinen Forderungen aus den Darlehensgewährungen gegen den Schuldner in Höhe von insgesamt EUR 240.000,00 im Rang gegenüber allen derzeitigen und künftigen Forderungen nebst Zinsen sämtlicher anderer Gläubiger der Gesellschaft zurückgetreten.

Der Rücktritt ist auf die Höhe des Betrages beschränkt, als das Aktivvermögen der Gesellschaft deren Schulden nicht vollständig deckt. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung lag damit zum Abschlussstichtag nicht vor.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist.

Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear.

Die Zugänge der geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist.

Die Bewertung der Waren erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Liquide Mittel werden zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre der Deutschen Bundesbank abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen liegen, kommt der höhere Tageswert zum Ansatz.

C. Angaben zur Bilanz

Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 106.460,73 (Vorjahr TEUR 113) sind, mit Ausnahme der nicht einzeln ermittelten Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen, durch Eigentumsvorbehalte gesichert.

Wie im Vorjahr haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 669.065,61 (Vorjahr TEUR 672).

D. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2018 waren durchschnittlich fünf Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Rudolf Baumert, Bäckermeister, Friesenheim, ausgeübt.

WEITERE DATEN

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss der PANDA GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 handelt es sich um die in Einklang mit § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der Offenlegung die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise verzichtet wurde.

 

Achern, den 03. April 2019

gez. Rudolf Baumert

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. April 2019

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