Büttner GmbH
Zerbst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.168,50 |
4.976,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.168,50 |
4.976,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
241.193,09 |
209.017,98 |
| I.
Vorräte |
85.840,72 |
82.627,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
147.855,82 |
125.353,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.496,55 |
1.036,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.464,37 |
1.996,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
244.825,96 |
215.990,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
94.587,79 |
62.413,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
69.023,20 |
36.849,04 |
| B.
Rückstellungen |
7.882,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
142.356,17 |
151.576,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
244.825,96 |
215.990,11 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des
GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
Im Geschäftsjahr 2010 erstmals die Bilanzierung
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
vorgenommen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen an die
geänderte Bilanzierung wurde nicht durchgeführt.
1.1 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Das
Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
2. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
bewertet.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der
sich aus dem Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
3. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
4. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
Betrag in €
Ausleihung 0,00
Forderungen 100.622,59
Verbindlichkeiten 0,00
Die Verzinsung erfolgte mit 5%.
5.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
6. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
7. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 69.023,20 ist ein Gewinnvortrag aus
dem Vorjahr in Höhe von € 36.849,04 enthalten.
8. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu
erwartenden Ausgaben und erkennbaren Risiken.
9. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
2. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr. 1 HGB):
Stand zum Restlaufzeit Restlaufzeit
31. Dezember Restlaufzeit zwischen mehr als
2010 bis 1 Jahr 1 und 5 Jahren 5 Jahre
€ € € €
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 106.121,85 106.121,85 0,00 0,00
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 420,17
420,17 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-
tungen 9.522,30 9.522,30 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 26.291,85 26.291,85
0,00 0,00
142.356,17 142.356,17 0,00 0,00
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Gerhard Büttner (§ 285
Nr. 10 HGB).
Zerbst, den ...............................
|
______________________________________
|
|
(Gerhard Büttner)
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.08.2011 festgestellt.
|