Beteiligungsgesellschaften
SIVA Erdbohrsysteme GmbH
Oststraße 11, 58553 Halver, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anusha Siva seit 24.4.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
SIVA Holding GmbH | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SIVA Erdbohrsysteme GmbHHalverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nach den steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG abgeschrieben. 2. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Abschläge auf die Bestände waren nicht erforderlich. 3. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Risiken in dem vorhandenen Forderungsbestand werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. 4. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. 5. Die Verbindlichkeiten werden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Sonstige Angaben
Lüdenscheid, den 04. Juni 2024 gez. Anusha Siva Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05. Juni 2024 |
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