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Kretschmann GmbHCleebronn (vormals: Helmstadt-Bargen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Gemäß Art. 67 (8) EGHGB sind die Grundsätze der Ausweisstetigkeit und Bewertungsstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 (2) S.2 HGB wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungsverträgen, sowie für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gem. § 248 HGB nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen. In 2008, 2009, 2012 und 2013 erworbene Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und analog der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben, da der Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. 3. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. 4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. 5. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 6. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 7. RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Beurteilung erfolgte durch den Auftraggeber. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 8. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. IV. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzI. AktivpostenDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt Euro 9.460,76, davon betragen die Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr
die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
II. RückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zum Umstellungszeitpunkt auf das nach dem BilMoG neu geltende Handelsrecht (01.01.2010) ergab sich für die bilanzierte Pensionsrückstellung eine Unterdotierung in Höhe von Euro 16.527,00 . Die Gesellschaft macht vom Verteilungswahlrecht gem. Art 67 (1) S.1 EGHGB Gebrauch und verteilt den Zuführungsgesamtbetrag auf einen Zeitraum von 15 Jahren. Der der Pensionsrückstellung noch nicht zugeführte Betrag beträgt zum 31.12.2017 Euro 7.711,00 (Vorjahr 8.813,00 Euro). Die Berechnung der Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2017 erfolgte unter folgenden Annahmen:
III. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt Euro 7.042,23, davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit voin bis zu
einem Jahr
IV. HaftungsverhältnisseAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. C. Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der UnternehmensorganeGeschäftsführer
D. Sonstige AngabenGemäß Gesellschafterbeschluss vom 30.06.2018 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsleitung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro -61.153,19 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.6.2018. |
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