Eckhard
Polman GmbH
Voerde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
236.332,00 |
183.063,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.978,00 |
5.211,00 |
| II.
Sachanlagen |
228.354,00 |
177.852,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
378.621,41 |
344.473,60 |
| I.
Vorräte |
138.600,00 |
114.839,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
141.593,27 |
181.255,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.712,17 |
26.927,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
98.428,14 |
48.378,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.871,43 |
9.309,38 |
| D.
Aktive latente Steuern |
0,00 |
561,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
629.824,84 |
537.407,50 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
120.972,50 |
93.983,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
68.983,24 |
51.291,94 |
| III.
Bilanzgewinn |
26.989,26 |
17.691,30 |
| B.
Rückstellungen |
42.885,00 |
48.791,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
465.967,34 |
394.633,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
219.117,77 |
225.598,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
629.824,84 |
537.407,50 |
Anhang zum 31. Dezember 2012
Geschäftsführung: Eckhard Polman
Angaben zur Buchführung Bilanzierung und
Bewertung
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Buchführung wurde vom Auftraggeber erstellt.
Die Kontierung und Datenerfassung erfolgte ebenfalls
durch ihn.
Angaben zur Bilanzierung
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet. Ergänzend wurden die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Das Vorratsvermögen wurde durch das Unternehmen
durch körperliche Bestandsaufnahme = Inventur
ermittelt. Eine Beteiligung des Steuerbüros war
nicht gegeben.
Die unfertigen/fertigen Arbeiten wurden von der Firma
anhand der Rechnungen, des Leistungsstandes unter
Berücksichtigung eines Gewinnabschlages
ermittelt. Die Ergebnisse wurden durch den Steuerberater
lediglich zusammengetragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände, der
Kassenbestand, die Guthaben bei den Kreditinstituten wurden
mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Die Forderungen aus Lieferung und Leistung sind mit
ihrem Nennbetrag angesetzt. Eingetretene Kürzungen der
Rechnungsbeträge durch den Kunden wurden zu lasten der
Erlöse ausgebucht.
Eine erkennbare Vorsorge für einzelne
Kundenforderungen war zum Bilanzstichtag nicht erkenntlich.
Es mussten daher keine Einzelwertberichtigungen
durchgeführt werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren zum 31. Dezember 2012: 0,00 Euro.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Die Gliederung und Bewertung der Bilanz- und
GuV-Posten entsprechen den gesetztlichen Vorschriften.
Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
angewandt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Diese wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
In Übereinstimmung mit dem Steuerrecht wurden
die handelsrechtlich anwendbaren Vorschriften zu den
geringwertigen Wirtschaftsgütern und zum
Sammelposten berücksichtigt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Die Ermittlung wurde von der
Geschäftsführung selber veranlasst bzw.
ermittelt. Eine Beteiligung des Steuerberaters war nicht
gegeben.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Forderungen und evtl. Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Bottrop, den 24. April 2013
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2013 festgestellt.
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