Auto Fasold
GmbH
Waidhofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
340.118,00 |
177.416,00 |
| I.
Sachanlagen |
340.118,00 |
177.416,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.205.773,34 |
717.127,61 |
| I.
Vorräte |
43.690,00 |
38.150,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
841.354,05 |
390.993,38 |
| davon
gegen Gesellschafter |
2.639,15 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
320.729,29 |
287.984,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.211,48 |
9.624,48 |
| Aktiva |
1.549.102,82 |
904.168,09 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
795.645,78 |
356.431,56 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
343.931,56 |
-2.375,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
439.214,22 |
346.306,69 |
| B.
Rückstellungen |
357.349,12 |
176.055,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
396.107,92 |
371.680,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
322.186,30 |
279.263,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
73.921,62 |
92.417,01 |
| Passiva |
1.549.102,82 |
904.168,09 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Auto Fasold GmbH hat ihren Sitz in Waidhofen und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Ingolstadt (Reg.Nr. HRB 9859).
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber
dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar
.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §
251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Sachanlagen
Ø Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Ø Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Ø Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG
§ 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.
Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden
gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
2. Vorräte
Ø Die Vorräte wurden zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern
ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte
durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft
übernommen.
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Ø Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko
bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
4. Rückstellungen
Ø Die Rückstellungen wurden vom
Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Ø Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
I. Allgemeines
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
- unter einem Jahr betragen EURO
348.259,66
II. Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
C. Ergänzende Angaben
III. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
(1) Geschäftsführer
Familienname
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Vorname
|
Funktion
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Vertretungsbefugnis
|
Fasold
|
Josef jun.
|
GF
|
Einzel
|
Fasold
|
Daniel
|
GF
|
Einzel
|
D. Sonstige Verpflichtungen
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom
20.06.2024 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
genehmigt und festgestellt. Die Geschäftsführer
wird Entlastung erteilt.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2022
gez. Daniel Fasold
gez. Josef Fasold
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2024
festgestellt.
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