Beautiful Faces AGLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 15256
Eingetragen
14.8.2003
Branche
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnHerstellung von Körperpflegemitteln und DuftstoffenEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
Herstellung, Handel und Vertrieb von kosmetischen Produkten, Produkten zur Nahrungsergänzung, Wellness- und Fitnessprodukten, aromatischen Ölen, Aromen und Essenzen.

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Beautiful Faces AG

Stephanskirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 2.898,00 3.143,00
I. Sachanlagen 2.898,00 3.143,00
B. Umlaufvermögen 68.783,94 31.615,37
I. Vorräte 58.635,92 8.459,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.147,43 23.155,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,59 0,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 150,00 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 31.745,18 51.695,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 103.577,12 86.453,87

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinn- /Verlustvortrag 0,00 -86.313,20
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -15.382,30
IV. Bilanzverlust 81.745,18 0,00
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 31.745,18 51.695,50
B. Rückstellungen 1.900,00 3.800,00
C. Verbindlichkeiten 101.677,12 82.653,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 103.577,12 86.453,87

Anhang


 
zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011


Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.


Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:

Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit handelsrechtlich zulässig wird die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt.

In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. unfertigen Leistungen werden nur die gesetzlichen Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und der Wertverzehrs der Anlagenvermögens soweit es durch die Fertigung veranlasst ist.


Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Bilanz wurde unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.


Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten

Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.


Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Gesellschaft ist zum Stichtag bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Nach Einschätzung der Geschäftsleitung führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der Gesellschaft und die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Daher wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1Nr. 2 HGB aufgestellt. Diese Einschätzung begründet sich wie folgt:
  

Das Vermögen reicht zwar zur Deckung der Verbindlichkeiten nicht aus, die Überschuldung wird aber durch eine Rangrücktrittserklärung im Hinblick auf Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe von 70.343,50 Euro beseitigt.


Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 73.808,45 Euro enthalten.


Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den Vorstand

 Maximilian Zandanel, Kaufmann

geführt.

Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr folgende Mitglieder:

 Annelies Schug, Pharmazeutisch-Technische Assistentin (Vorsitzende)
 Irene Zandanel, Heilpraktikerin
 Alfons Zandanel, Kaufmann

Die gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 2 AktG ist nicht zu dotieren, da der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2011 vollständig mit den Verlustvorträgen aus den Vorjahren zu verrechnen ist.

Das Grundkapital beträgt Euro 50.000,00 und ist laut § 4 der Satzung in 50.000 Aktien im Nennbetrag von je Euro 1,00 aufgeteilt. Die Aktien lauten auf den Inhaber.



Stephanskirchen, den 18. März 2013

 Vorstand:



gez. Maximilian Zandanel
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2013 festgestellt.

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