Beautiful
Faces AG
Stephanskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.898,00 |
3.143,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.898,00 |
3.143,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
68.783,94 |
31.615,37 |
| I.
Vorräte |
58.635,92 |
8.459,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.147,43 |
23.155,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,59 |
0,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
150,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
31.745,18 |
51.695,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
103.577,12 |
86.453,87 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
-86.313,20 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-15.382,30 |
| IV.
Bilanzverlust |
81.745,18 |
0,00 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
31.745,18 |
51.695,50 |
| B.
Rückstellungen |
1.900,00 |
3.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101.677,12 |
82.653,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
103.577,12 |
86.453,87 |
Anhang
zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2011wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung der
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen
Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei
werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über
einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit
handelsrechtlich zulässig wird die Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften gewählt.
In die Herstellungskosten der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. unfertigen
Leistungen werden nur die gesetzlichen
Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind die
Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten
der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten und der Wertverzehrs der
Anlagenvermögens soweit es durch die Fertigung
veranlasst ist.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Bilanz wurde unter vollständiger
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle
Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Gesellschaft ist zum Stichtag
bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle
Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die
Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne
überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche
Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert
bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Nach Einschätzung der Geschäftsleitung
führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu
einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der Gesellschaft
und die Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich. Daher wurde
der Jahresabschluss unter der Annahme der
Unternehmensfortführung gemäß § 252
Abs. 1Nr. 2 HGB aufgestellt. Diese Einschätzung
begründet sich wie folgt:
| • |
Das Vermögen reicht zwar
zur Deckung der Verbindlichkeiten nicht aus, die
Überschuldung wird aber durch eine
Rangrücktrittserklärung im Hinblick auf
Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe von
70.343,50 Euro beseitigt.
|
Alle
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 73.808,45
Euro enthalten.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
Vorstand
Maximilian Zandanel, Kaufmann
geführt.
Der
Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr folgende
Mitglieder:
Annelies Schug, Pharmazeutisch-Technische
Assistentin (Vorsitzende)
Irene Zandanel, Heilpraktikerin
Alfons Zandanel, Kaufmann
Die
gesetzliche Rücklage nach § 150 Abs. 2
AktG ist nicht zu dotieren, da der Jahresüberschuss
des Wirtschaftsjahres 2011 vollständig mit den
Verlustvorträgen aus den Vorjahren zu verrechnen ist.
Das
Grundkapital beträgt Euro 50.000,00 und ist
laut § 4 der Satzung in 50.000 Aktien im Nennbetrag
von je Euro 1,00 aufgeteilt. Die Aktien lauten auf den
Inhaber.
Stephanskirchen, den 18. März 2013
Vorstand:
gez. Maximilian Zandanel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2013 festgestellt.
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