Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 3937
Eingetragen
2.1.2003
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenReparatur und Instandhaltung von TelekommunikationsgerätenHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Die Elektroinstallation, der Handel und die Reparatur von Haus- und Elektrogeräten, der Antennenbau, der Blitzschutzbau, der Bau und die Reparatur von Nachtspeicherheizungen, Bau und Instandsetzung von Telekommunikationsanlagen, die Verkabelung von EDV-Anlagen sowie die Wartung dieser Einrichtungen; ferner die Bausanierung und der Fertigausbau.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Torsten Faber
seit 26.9.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro-Faber GmbH

Linden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 55.394,00 71.474,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 54.918,00 70.998,00
III. Finanzanlagen 475,00 475,00
B. Umlaufvermögen 610.046,93 456.801,81
I. Vorräte 338.846,65 219.351,37
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.464,27 19.969,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 244.736,01 217.480,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.008,62 2.884,15
D. Aktive latente Steuern 11.059,82 7.909,75
Summe Aktiva 678.509,37 539.069,71

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 237.952,77 219.357,26
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 134.357,26 117.857,89
III. Jahresüberschuss 78.595,51 76.499,37
B. Rückstellungen 70.538,85 58.951,54
C. Verbindlichkeiten 370.017,75 260.760,91
Summe Passiva 678.509,37 539.069,71

Anhang

für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Beteiligungen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet. Da die Pensionsverpflichtung teilweise durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert ist, wurde die Verpflichtung mit dieser saldiert (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen Arbeiten entsprechen den Werten der bereits geleisteten Abschlagszahlungen.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Auf die Bildung einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko ist verzichtet worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 26.464,27 € 0,00 € 19.969,58 € 0,00 €

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der Bilanzgewinn i.H. von 78.595,51 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

Zur Ermittlung der Verpflichtungen werden die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2005 G) zugrunde gelegt.

Für die Pensionsverpflichtung ist eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die Pensionsverpflichtung wurde mit dem Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verrechnet.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im wesentlichen Urlaubsverpflichtungen und Tantiemen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 370.017,75 € 359.430,22 € 0,00 €
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 260.760,91 € 243.123,02 € 0,00 €

Unter den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverbindlichkeiten i.S. des § 254 HGB.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Thomas Faber.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ausschüttungssperre

Eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB liegt i.H. von 15.091 Euro vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB

angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Linden, den 03.12.2019

...........................................

Geschäftsführer

Thomas Faber

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.12.2019.

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